Here lies

Henry Lawrence

Who tried to do his duty.

Was Alexander der Grosse ersehnt, aber nicht errungen, das märchenhaft reiche Land Indien zu erobern und mit einer kleinen europäischen Macht dauernd zu beherrschen; was Portugiesen, Holländer, Franzosen vergeblich versucht, — das ist den Engländern vollständig gelungen: mit weniger als 100000 Briten beherrschen sie das ungeheure Reich von 280 Millionen Einwohnern. Zum Theil hatten sie wohl Glück bei der Eroberung, aber vier Grundbestandtheile ihrer Volks-Eigenart haben, nach Hunter, wesentlich zu dem Erfolg mit beigetragen: 1) Eine erstaunliche Zurückhaltung, bis sie wirklich hinreichende Kräfte zur Eroberung gesammelt. 2) Eine unbezwingliche Beharrlichkeit in Durchführung der einmal unternommenen Pläne. 3) Unbegrenztes Vertrauen zu einander unter den Beamten der ostindischen Gesellschaft. 4) Kräftigste Unterstützung der letzteren seitens des englischen Volkes. Eines scheint mir dabei noch vergessen zu sein, die rücksichtsloseste Ausbeutung des eigenen Vortheils. Die Holländer vernichteten sie bei Biderra, nicht weit von Chandernagor, ohne Kriegserklärung. Der englische Befehlshaber wusste, dass Briten und Holländer Frieden hatten, und sandte an Clive um Befehle. Clive spielte gerade Karten und schrieb ihm mit Bleistift: „Dear Forbe, fight them to day and I will send you an order to morrow.“ Als Friedrich der Grosse 1744 Ost-Friesland gewonnen, Emden zu einem Handelshafen erhoben und der bengalischen Handelsgesellschaft 1753 seinen königlichen Freibrief gegeben; da schrieb der Präsident der englisch-ostindischen Gesellschaft: „I am in hopes, that their ships will be either sunk, broke or destroyed.“[488]

Wenn irgend ein indischer Fürst den Plänen der Briten widerstrebte, so wurde schnell eine Verschwörung gegen ihn angezettelt und ein neuer Thronbewerber aufgestellt, von dem grössere Fügsamkeit zu erwarten stand; oder ein Vorwand gesucht und gefunden, um dem Fürsten den Process zu machen, ihn ab-, und ein Kind unter englischer Vormundschaft an seine Stelle zu setzen, bis sein Staat zur völligen Einverleibung reif geworden.

Die Engländer rühmen sich ihrer Verwaltung. Im Jahre 1858, nach der blutigen Lehre des Aufstandes, ist die Verwaltung Indiens von der ostindischen Gesellschaft, deren Goldgier nur durch das Aufsichtsrecht des Staates beschränkt war, an die Krone von England übergegangen; und Pflichttreue, Gerechtigkeit, Unbestechlichkeit wird den englischen Beamten in Indien nachgerühmt. Der Vicekönig wird durch die Krone auf 5 Jahre ernannt, er hat seinen Herrschersitz in Calcutta — für vier Monate des Jahres; für die übrige Zeit zu Simla im Punjab, auf einem Ausläufer des Himalaja, 2160 Meter über dem Meere.[489] Verantwortlich ist er dem Staatssecretär zu London, einem Minister des Cabinets. Der Vicekönig selber wird unterstützt durch einen ausführenden Rath (Executive Council) von fünf Mitgliedern nebst dem commandirenden General in Indien, und vereinigt gewissermassen in seiner Person die Pflichten eines Herrschers und eines ersten Ministers; wenn aber die Engländer sagen, eines constitutionellen Herrschers, so ist das nicht zutreffend. Es giebt wohl auch noch einen gesetzgebenden Rath, worin ausser dem ausführenden Rath noch einige höhere Beamte und einige ernannte Privatpersonen, Europäer und Eingeborene, Sitz haben. Aber ihre Befugniss ist gering. Die eingeborenen Unterthanen der Kaiserin Victoria haben keinen Einfluss auf die Regierung des grossen Kaiserreiches.[490]

Vier Obergerichte giebt es (sowohl für bürgerliche Streitsachen als auch für Verbrechen) in den vier Hauptprovinzen oder Präsidentenschaften. (Bengal, Madras, Bombay, Nordwestprovinzen.) Die Oberrichter werden aus England gesendet, nur unter den jüngeren Richtern (puisne judges) sind einzelne wenige Stellen mit Einheimischen besetzt, obwohl deren Befähigung für das Rechtsfach lange anerkannt ist. Das herrschende Gesetz in Indien hat vier verschiedene Quellen: 1) Verfügungen des gesetzgebenden Rathes. 2) Beschlüsse des englischen Parlaments, die auf Indien sich beziehen. 3) Erb- und Eigenthumsgesetze der Hindu und Mohammedaner, in Angelegenheiten, die nur diese betreffen. 4) Gewohnheitsrechte der Kasten und Rassen. Ein einheitliches Gesetz ist noch nicht geschaffen. Marquis von Ripon (Vicekönig von 1881–1884) versuchte den Machtbereich der Landgerichte auf die Europäer auszudehnen und erregte damit einen wahren Sturm von Entrüstung; britischen Unterthanen musste das Recht zugestanden werden, ein Geschworenen-Gericht zu verlangen. Ob andere Europäer das Recht besitzen, ist zweifelhaft. In den Zeitungen war viel die Rede von diesen Fragen. Mir scheint es geboten, dass die europäischen Regierungen für ihre in Indien lebenden Unterthanen dasselbe Recht verlangen, welches die Briten geniessen.

Ueber die Provinzverwaltung möchte ich nicht ausführlicher sprechen. Doch muss ich hervorheben, zumal der geneigten Leserin vielleicht aus Thackeray’s Vanity fair noch eine dunkle Erinnerung an den fetten Collector aus Dum-Dum geblieben, dass, wie zu den Zeiten der edlen Ostindia-Gesellschaft so auch heute das Haupt des Districtes der — Collector ist. Vor allem hat er die Einkünfte für die Regierung zu sammeln, nebenbei ist er väterlicher Herrscher seines Bezirkes. Es giebt 250 Bezirke; durchschnittlich beträgt die Grösse derselben 859 englische Quadratmeilen, die Bevölkerung 876000.

Die Hauptquelle des Regierungs-Einkommens liefert die Land-Taxe. Im ursprünglichen Hindu-Dorf war das Land Eigenthum der Gemeinde; nach der Ernte wurde ein Theil für den Herrscher des Landes bei Seite gestellt. Die Mogul nahmen ein Drittel und bestellten Steuer-Pächter (zamindar). Die Engländer haben dies Verfahren beibehalten und die Bürde der Bauern nicht erleichtert. Im Gegentheil geriethen die letzteren unter englischer Gerichtsbarkeit mehr und mehr in Schulden, verloren ihr Eigenthum und selbst ihre Freiheit, so dass in den Jahren 1879 und 1881 besondere Gesetze zum Schutz der Bauern gegen die Geldverleiher (Hindu) erlassen werden mussten. 1890/91 brachte die Grundsteuer gegen Rx 27½ Millionen oder 1½ Rupien für den Acre.[491] Die Salzsteuer brachte Rx 8½ Millionen, die Accise für berauschende Getränke, Opium u. dgl. Rx 3½ Millionen.[492] Im Ganzen bringt das Land an Steuern Rx 41¼ Millionen jährlich. Die Mogul sollen 60 Millionen verlangt haben; doch ist immer noch fraglich, ob sie es wirklich erhielten. Mit den Einnahmen der Staats-Eisenbahnen, Canäle, Post, Telegraphen, Frachten, Tributen der Schutzstaaten, Eingangszöllen (Rx 1700000). Gewinn am Opium (Rx 5½ Millionen[493]) betrugen die Staats-Einnahmen 1890/01 an Rx 85441000, die Ausgaben Rx 82053000. Unter den Ausgaben steht obenan die für das Heer mit Rx 20600000; ein Viertel davon ist in England zu zahlen. Die Schulden betragen Rx 207 Millionen. Der Cursverlust an £ 15000000, die in England zu zahlen waren, betrug 1890/91 gegen Rx 5087000 oder 75 Millionen Mark. Die Armee zählt 73000 Europäer und 144000 Einheimische. Dazu kommen 150000 Polizisten.

Der gesammte Handel Indiens (Aus- und Einfuhr, zur See,) betrug 1890/91 an Rx 196 Millionen. Die Ausfuhr überwiegt, und zwar um jährlich Rx 30 Millionen. Hiervon erhält Indien ein Drittel (Rx 10 Millionen) baar, das zweite Drittel zahlt die Zinsen in England, das letzte Drittel deckt die Home-Charges. (Gehälter, Pensionen, Heeres- und Eisenbahnbedürfnisse.) Ob aber das erste Drittel von den Hindu gespart wird, wie Hunter meint, oder von den Engländern in Indien, dürfte doch noch genauerer Untersuchung bedürfen. Denn von unparteiischen Engländern wird zugegeben, dass die ungeheuere Mehrzahl der Inder in trostloser Armuth lebe, und dass die Verarmung im Zunehmen sei.