[10] Vers 358.

Dschengis Khan brachte durch die Gründung seines großen Reichs in Asien auch die europäische Tartarei, welche die Halbinsel Krimm, Beßarabien und das Land zwischen dem Dniester und Dnepr in sich faßte, in Bewegung. Seine Horden drängten die vor ihnen liegenden Kumanier, und als diese, unter ihrem König Kuthen, sich nach Ungern zurück zogen, folgten sie ihnen dahin nach, und verwüsteten unter ihren beiden Anführern, Vathos, der über Reußen, Polen und Mähren, und Kadan, der aus der Moldau hereinbrach, beinahe durch zwei Jahre das Land mit Feuer und Schwert.

[11] Vers 517.

Rudolphs Zug nach dem Gelobten-Lande; auch daß er Hofmarschalk König Ottokars gewesen (siehe weiter unten Vers 602) gehört unter die bestrittenen Ereignisse seines Lebens.

[12] Vers 581.

Ueber das Faustrecht siehe Dr. Gerhards Abhandlung. Jena 1711.

[13] Vers 595.

Fugger erzählt: „Auf dem Reichstag zu Nürnberg Jahr 1274 ist beschlossen worden, daß forthin alle Reichsabschiede, Freiheitsbriefe, Befehle, Verträge, letzte Willen, und dergleichen öffentliche Urkunden, nicht mehr wie zuvor, in lateinischer, sondern in deutscher Sprache sollten ausgefertigt werden, damit also die Ungelehrten, die das Latein nicht verständen, nicht ungefährt bleiben, und die bürgerlichen Geschäfte in mehrere Richtigkeit kommen möchten. Wiewohl es noch bei dem damaligen Unform der Sprache (!!) mit der deutschen Rednerei etwas hart herginge, so wäre doch diese löbliche Sorgfalt K. Rudolph ein guter Anfang, und eine kräftige Anreizung zur Ausübung unserer Muttersprache gewesen.“ (Siehe Ehrenspiegel S. 87.)


[Vierter Gesang.]