Nunmehr kam die Reihe an die Gotenburger Papiere, die Havarie betreffend, und da standen mir denn wahrlich die Haare zu Berge! Alles befand sich in der greulichsten Unordnung, als ob es mit rechtem Vorbedachte verwirrt worden sei, um jede klare Einsicht unmöglich zu machen. Ich wußte nimmermehr, wie ich meinen Assekurateurs diese Rechnungen vorlegen sollte, ohne daß sie sie von Anfang bis zu Ende für nichtig erklärten. Selbst meinen Schuft beim Kopfe nehmen zu lassen, war nicht ratsam, wenn ich jene Versicherer nicht selber in Alarm setzen wollte, über gespielten Betrug bei der Havarie zu schreien und mich für meine eigene Person in das böse Spiel zu verwickeln.

Allein desto sorgfältiger mußte ich zu verhindern suchen, daß der Bube nicht heimlich das Weite suchte. Ich hatte ihn also bei Tag und Nacht wie meinen Augapfel zu hüten und durfte ihn gleichwohl mein Mißtrauen nicht merken lassen. Nichtsdestoweniger mußte sich's fügen, daß, als ich zwei Tage später mit ihm die Börse besuchte, wo es immer ein dichtes Gewimmel gibt, er mir unter den Händen entschlüpfte. Die Börsenzeit ging zu Ende, aber kein Steinkraus war zu sehen! Meine schwache Hoffnung, daß er sich an Bord begeben haben könnte, spornte mich ihm dahin nach, aber sie schlug fehl. Er war und blieb für mich verschwunden.

War meine Lage vorhin schon kritisch, so schien sie nunmehr vollends rettungslos. Ich hatte meinen Assekurateurs des Schiffers Havarie-Rechnung notwendig vorlegen müssen, bei welcher sie, auch wenn alles in bester Ordnung war, dennoch nur zu guten Grund hatten, den Kopf zu schütteln und sich zu besinnen, ob sie zur Zahlung einer so enormen Summe verpflichtet wären. Jetzt, da jener sich unsichtbar gemacht hatte, wiesen sie jede Anforderung auf das bestimmteste zurück und verlangten, daß ich ihnen vor allen Dingen den Schiffer, der die Havarie gemacht hätte, zur Stelle schaffte, damit er selbst Rede und Antwort gäbe, denn mit ihm und nicht mit mir hätten sie es zunächst zu tun. »Mein Gott!« entgegnete ich, »wenn er nun aber ins Wasser gefallen und ertrunken wäre?« Das könnte nur ein Kind glauben, war ihre höhnische Antwort, und es schiene nun nicht, daß sie nötig haben würden, um dieser achttausend Gulden willen den Beutel zu ziehen.

Dagegen war nun diese Summe auf das Schiff wirklich verbodmet, und die gesetzliche Zeit bereits verflossen. Der Bodmerei-Geber verlangt sein vorgeschossenes Geld, welches die Versicherer mit hinlänglichem Fug sich zu zahlen weigerten. Ich befand mich im entsetzlichsten Gedränge, denn was blieb mir übrig, als den Verkauf meines Schiffes geschehen zu lassen, damit die Bodmerei gedeckt werden könne? – Es schien unmöglich, daß noch irgend etwas mich armen geschlagenen Mann aus diesem Unglücke herausrisse!

So saß ich eines Tages im größten Herzenskummer in einem Wirtshause, wo vor mir auf dem Tische ein holländisches Zeitungsblatt lag. In trübem Sinnen nahm ich es unwillkürlich zur Hand, aber ich wußte selbst nicht was ich las, bis meine Augen auf eine Anzeige fielen, des Inhalts: Es sei zu Schlinger-Want (ungefähr eine Meile von Amsterdam, jenseits des Y) ein ertrunkener Mann gefunden worden, dessen Kleidung und übrige Kennzeichen zugleich näher angegeben wurden. Der Prediger des Ortes, von welchem er dort begraben worden, forderte hier die etwaigen Angehörigen dieses Verunglückten auf, der Kirche die wenigen verursachten Begräbniskosten zu entrichten.

»Himmel!« dachte ich bei mir selbst, »wenn dieser Ertrunkene vielleicht dein Steinkraus sei sollte!« – Tag und Zeit und manche von den angegebenen Merkmalen trafen mit dieser Vermutung gut genug zusammen. Zwar konnte ich an seinem bösen Willen, mir zu entlaufen, nicht zweifeln: allein wie wenn ihn nun sein erwachtes Gewissen zu einer raschen Tat der Verzweiflung getrieben oder wenn Gottes rächende Hand ihn schnell ereilt? Immer erschien mir sein Tod unter diesen Umständen ein Glücksfall, und wie gerne glaubt man, was man wünscht? – Es kostete mir also auch wenig Mühe, mich zu überzeugen, daß hier von niemand anders als von meinem entwichenen Schiffer die Rede sei; und dieses Glaubens bin ich auch noch bis zur heutigen Stunde, da ich nie wieder in meinem ganzen Leben auch nur die entfernteste Spur seines Daseins aufgefunden habe.

Ließ sich nun auf die Art erweisen, daß der Mann, mit welchem meine Assekurateurs einzig und allein ihren streitigen Handel ausmachen konnten und wollten, nicht mehr unter den Lebendigen war, so mußten sie seine Rechnungen annehmen, wie sie dalagen und standen, oder den klaren Beweis über die Betrüglichkeit derselben führen, was ihnen schwer fallen durfte. Ich als Reeder hingegen war nun befugt, mich buchstäblich an meine Police zu halten und auf alle Entschädigung zu dringen. In der Form war dann das Recht auf meiner Seite, nur ob auch dem Wesen nach – darüber hatte ich bei mir selbst einige Bedenklichkeiten, die ich nicht sofort loswerden konnte. Daß Steinkraus bei der Havarie mit Lug und Trug umgegangen sein müsse, schien, wenn auch nicht klar erweislich, doch nur zu glaublich. Meine eigne Hand und Gewissen war gleichwohl rein und frei von jeder, auch der entferntesten Teilnahme an jeglichem Unrechte. Hatte ich seiner Ehrlichkeit nicht selbst mein Gut und Vermögen anvertraut? War ich nicht selbst von ihm schändlich betrogen worden? Konnte ich ausmitteln, wie groß oder klein der Betrug sein möchte, den er in Gotenburg gespielt? Und wem konnte und sollte es dennoch zukommen, den Schaden desselben zu tragen?

Es mag vielleicht Moralisten geben, die imstande sind, Haare zu spalten und Recht und Unrecht auf der Goldwage abzuwägen. Ich gestehe, daß ich dies in meiner Einfalt nicht vermag und auch damals nicht vermochte; – ja, damals vielleicht noch weniger, da Glück und Fortkommen in der Welt an meinem Entschlusse hingen und mein Gemüt ungestüm bewegt war. Doch wollte ich keinen Schritt in dieser Sache tun, ohne mich mit meinem wackeren und verständigen Freunde, dem Schiffer Johann Henke, beraten zu haben. Auch er schüttelte dabei anfangs den Kopf und äußerte mancherlei Bedenken, bis ich ihm meine Gründe und meinen Glauben näher auseinandersetzte, wo er mir dann endlich beistimmte und seinen treuen Beistand verhieß. Das Urteil eines so rechtlichen Mannes war bei mir von entscheidendem Gewichte.

Wir entschlossen uns demnach, sofort in meinem Boote nach Schlinger-Want hinüberzufahren und den Ortsprediger aufzusuchen. Indem ich diesem nun das Zeitungsblatt vorzeigte, machte ich ihm meine Anzeige, daß jener ertrunkene Mann, nach den angegebenen und von mir noch näher bestimmten Kennzeichen, mein Schiffer gewesen, und wie ich in der Absicht käme, ihm die aufgewandten Begräbniskosten dankbarlich zu vergüten. Diese letzteren nun, welche einundzwanzig Gulden betrugen, wurden sofort entrichtet und freundlich angenommen, wogegen ich eine Quittung in Form eines Totenscheines erhielt und nunmehr getrost meines Weges ging.

Gleich am anderen Tage nun wandte ich mich auf der Börse an meinen Schiffs-Makler, Herrn Schwartwant, durch dessen Vermittelung mein Geschäft mit den Assekurateurs war betrieben worden. »Nun sehen Sie, wie richtig meine Vermutung eingetroffen ist,« sagte ich, indem ich ihm meinen Schein vorzeigte. – »Der Steinkraus hat wirklich seinen Tod im Wasser gefunden. Seien Sie nun so gütig den Herren davon Mitteilung zu machen und anzufragen, was sie nunmehr in der Sache tun oder lassen wollen?« – Das ganze Gesicht des Mannes nahm sofort eine fröhliche Miene an. »Ich gratuliere Ihnen, lieber Kapitän Nettelbeck,« rief er mit einem Händedruck. – »So mißlich Ihr Spiel bisher stand, so halte ich es doch von jetzt an gewonnen.«