256. Pestzauberei.
(Lehmann, Histor. Schauplatz etc., S. 987.)
Im Jahre 1680 wurde zu Geyer der Totengräber wegen Zauberei auf dem Gottesacker gefänglich eingezogen. Denn man hatte ihn auf den Markt gehen und aus einer Schachtel etwas ausstreuen sehen. Als darauf allerhand Beweismittel gesucht wurden, ihn seiner Bosheit zu überführen, so fand man unter anderen, daß er sein eigen Weib wieder ausgegraben, ihr Augen, Nase und Zunge ausgeschnitten und zu Pulver gebrannt und dieses Pulver auf die Gasse gestreuet hatte. Er erhielt dafür den Staupenschlag und wurde des Landes verwiesen.
Im Jahre 1614 hatte ein Totengräber zu Wolkenstein einer Pestleiche den Kopf im Grabe abgestoßen, diesen in seiner Stube an einer Schnur in des Teufels Namen aufgehängt, darein Hefen, Bier und Blut von Verstorbenen, sowie Milch aus der Pestleichen Brüsten gegossen und darnach eingeheizt. So viel Tropfen nun aus dem schwitzenden Hirnschädel gefallen, so viel Pestleichen hat er denselben Tag gehabt. Dieser Pestzauberer hatte auch zweierlei Pulver, ein gutes wider die Pest, und ein ansteckendes, so er aus einer Pestdrüse gemacht. Wegen solcher schrecklichen Unthaten ist er verbrannt worden.
Im Jahre 1623 hauste die Pest in Gottesgab, welches Städtchen halb ausstarb. Der Totengräber kam in den Verdacht, daß er diese Seuche mit bösen Mitteln verursacht habe. Hans Leonhardt, ein verwegener Mühlknecht, welcher kürzlich erst aus dem Kriege gekommen war, wagte sich hinein in des Totengräbers Häuslein und fand einen Totenkopf über dem Ofen hängen, darüber er sich erboste, und er hieb den Totengräber samt dem Weibe krumm und lahm, holte Feuer und brannte das Spital gar weg, daraus zwar die tötlich Gehauenen gekrochen, aber dennoch an ihren Wunden gestorben sind.
Im Jahre 1633 hatte eine gewisse Pittelia samt ihrer Tochter zu Abertham die Pest durch Zaubermittel vermehren helfen. Bei der Marter bekannte sie, daß sie eine Bürste neben einer Leiche ins Grab geworfen habe; man müsse dieselbe wieder herausnehmen, wo nicht, müsse ganz Abertham aussterben, da schon 26 Personen gestorben waren. Es hat sich mit der Bürste auch also befunden, und wurde diese Pestzauberin am 18. November genannten Jahres in Joachimsthal an einem Pfahle mit dem Strange erwürgt, ihre Tochter von 13 Jahren enthauptet, beide Körper verbrannt, der Sohn aber des Landes verwiesen.
257. Die Zauberelse zu Zwickau.
(Tob. Schmidt, Chron. Cygn. II., S. 374. Gräße, a. a. O., No. 550.)
Im Jahre 1557 den 22. Mai ist zu Zwickau die alte Zauberelse gefänglich eingezogen worden. Die hatte den Leuten Tränke gesotten, den Mägden Kinder abgetrieben, auch vielen Menschen in ihren Gliedmaßen, Armen, Beinen, Fingern, Brüsten und in die Fersen »gefärtigt«, auch viele andere Zauberei mehr getrieben. Sie hatte auch einem Maler zu Glauchau Gift beigebracht, daß er gestorben. So hatte sie auch leiblich mit dem bösen Feind gebuhlt und eine lange Zeit mit ihm zugehalten, der ihr auch Geld gebracht, bisweilen 2 und 3, bisweilen auch 4 Thaler, mehr aber nie. Da man sie gefragt, wie er aussehe, hat sie geantwortet, er wäre ein alter grauer, häßlicher Teufel. Dieser böse Geist ist auf der Gasse oftmals mit ihr gegangen, doch, sprach sie, es hat ihn niemand als sie sehen können. Als sie gefangen gesessen, ist er oftmals zu ihr vor's Gefängnis und an das vergitterte Fenster gekommen und hat sie gefragt, was sie mache, ob sie heraus wolle, er wolle ihr helfen. Sie hat aber geantwortet, sie wolle gern hinaus, aber sie habe noch ihre Seele zu bedenken. Auf diese Rede ist er davon geschieden, sie aber hat gesessen bis zum 18. Juni, da hat sie wegen vielfälliger Zauberei ihre Strafe empfangen und ist am Galgen verbrannt worden.