Ebenso fehlen auch die gleichen Überlieferungen der slavischen Sage nicht. Zu einem Bauer in Saspow in der Nieder-Lausitz kam oft eine graue Katze in den Stall und das Vieh wurde krank. Als diese Katze mit einer Düngergabel in den Hals gestochen wurde, sprang sie weg. Am andern Tage hatte eine Frau im Dorfe mehrere Löcher im Halse; diese war die Hexe. – Ähnliches geschah in der Mühle bei Leipa im Spreewalde, wo viele Katzen des Nachts einen fürchterlichen Spuk trieben, bis endlich der zu Hülfe herbeigezogene Scharfrichter mit dem Messer eine Katze in die Pfote schnitt. Am andern Tage hatte die Frau des Amtmanns im nächsten Dorfe eine kranke Hand und es hieß, sie habe sich geschnitten. (Veckenstedt, Wendische Sagen, S. 281 und 292.)

267. Das Schmatzen der Toten in den Gräbern.

(Moller, Theatrum Freiberg. Chron. II., S. 254. Wilisch, Kirchen-Hist. v. Freyberg etc. II., S. 378.)

Im Jahre 1552 hat in den Dörfern um Freiberg die Pest grassiert, sonderlich starb viel Volk zu Hermsdorf, Claußnitz und Dittersbach. Das Volk glaubte dabei, daß die toten Körper in den Gräbern anfingen zu essen und einer den andern nachholete. Etliche, die auf den Gräbern gestanden, erzählten, daß sie gehört, wie die Toten unter der Erde schmatzten. Deswegen hat man den Verstorbenen die Köpfe mit einem Grabscheite abgestoßen oder sie ganz verbrannt und dabei gemeint, so das Unheil und Sterben abzuwenden. Es hat aber nichts geholfen, denn die Pest hat als Strafe Gottes noch heftiger überhand genommen, so daß einzelne Dörfer fast ausstarben.

Das Schmatzen der Toten in den Gräbern ist nur eine besondere Form des besonders im Aberglauben slawischer Völker herrschenden Vampyrismus. Der Vampyr wird meist als die Seele eines Verstorbenen gedacht, welcher im Grabe keine Ruhe findet, letzteres verläßt und sich auf schlafende Menschen, besonders Blutsverwandte legt und ihnen auf körperlich kaum wahrnehmbare Weise das Blut aussaugt. Nach der Lausitzer Sage wird ein solcher Vampyr gebannt, wenn ein Priester den Leichnam ausgraben läßt, ihm den Kopf abschneidet, das Herz mit einem Pfahl durchsticht, selbiges sodann verbrennt und die Asche auf das Grab streut. (Haupt, Sagenbuch d. L., No. 69.) Der Pfahl mußte bei den Slaven von Eichenholz oder vom Weißdorn sein. (Grohmann, Aberglauben und Gebräuche in Böhmen, S. 191.)

Nach Görres ist der Vampyrismus, welcher sich bereits bei den alten Griechen vorfand, nur eine besondere Form des Alpdrückens. (Nork, Sitten und Gebräuche etc., S. 686.) Er beruht auf dem Glauben, daß der Verstorbene des Blutes entbehrt und darum sein Grab verläßt, um einem noch Lebenden Blut auszusaugen. (Rochholz, Deutscher Glaube und Brauch I., S. 55.)

268. Von einem an eine Stelle festgebannten Sohne.

(Moller, Theatrum Freib. Chron. II., S. 221. Br. Grimm, Deutsche Sagen I., No. 231.)

Als ein Bürger zu Freiberg, namens Lorenz Richter und seines Handwerks ein Leinweber, welcher auf der Weingasse gewohnet, seinem Sohne von 14 Jahren etwas zu thun befohlen und derselbe nicht gehorcht, sondern in der Stube an derselben Stelle stehen geblieben, hat ihn der zornige Vater verwünscht und gesagt: »Ei stehe, daß Du nimmermehr könntest fortgehen!« Auf diese Verwünschung des Vaters ist der Knabe stehen geblieben, und er hat drei ganze Jahre an derselben Stelle gestanden, so daß er tiefe Gruben in die Dielen getreten, und man ihm des Nachts, wenn er schlafen wollte, ein Pult untersetzte, damit er den Kopf und die Arme darauf legen konnte, um ein wenig zu ruhen. Weil er aber nahe an der Stubenthüre beim Ofen den eintretenden Leuten im Anlaufe war, haben ihn die Geistlichen der Stadt durch ihr Gebet von diesem Orte aufgehoben und gegenüber in den andern Winkel der Stube glücklich und ohne Schaden gebracht. An diesem Orte hat er ferner bis ins vierte Jahr gestanden und die Dielen noch tiefer durchgetreten, als zuvor. Damit ihn die Aus- und Eingehenden nicht so sehen könnten, hat man ihn auf seine Bitten durch einen Umhang verdeckt; er hat wegen steter Traurigkeit nicht viel gesprochen. Endlich hat Gott die Strafe etwas gemildert, indem er das letzte halbe Jahr sitzen, sich auch ins Bette, das man neben ihn gestellt, legen konnte. Er hat ganz elende ausgesehen, ist blaß von Angesicht, hagern Leibes und auch sehr mäßig im Essen und Trinken gewesen. Nach sieben Jahren wurde er den 11. September 1552 durch den Tod erlöst. Die Fußtapfen sahe man noch lange an den betreffenden Plätzen, und als sie der Vater nach dem Tode seines Sohnes aussetzen lassen wollte, weil er sich derselben wegen seines Fluches schämte, hat ihm der Rat solches verboten.

269. Speisen werden festgemacht.