Die Fünf blickten auf und sahen freilich nur auf einen einzigen kurzen Augenblick das milde Antlitz des Himmelsboten, und als sie ihm danken wollten, war er verschwunden. Heiliger Schauer durchrieselte ihre Glieder, lautlos fuhren sie zu Tage, eilten zu den Ihrigen und dankten Gott für alle Gnaden mit Rührung und Andacht. Da krachte es auf einmal wie ungeheueres Gewitter vom Hengstenberge her, – der Bau war und blieb verschüttet.
460. Das Mönchgesicht an der Kirche zu Schlettau.
(Nach der poet. Bearbeitung von Ziehnert in Gräße, Sagenschatz etc. Nr. 525.)
An der östlichen Außenseite der Kirche zu Schlettau befindet sich etwa 8 Ellen von der Erde ein Stein in der Mauer, der angeblich, ohne von Menschenhänden bearbeitet zu sein, einem Mönchgesichte täuschend ähnlich ist. Das Volk erzählt sich von demselben folgende wunderbare Geschichte: Um das Jahr 1520 war Johannes Küttner (oder Kottne), ein Bruder des Grünhainer Abtes Georg Küttner, Pfarrer zu Schlettau. Da begab es sich, daß einst in stiller Mitternacht, als dieser noch eifrig in den Kirchenvätern studierte, ein bleicher Schatten vor ihn hintrat und also sprach: »Fürchte Dich nicht, ich bin der Geist eines Deiner Vorgänger, der vor nunmehr 100 Jahren, als die Hussiten in der Nähe waren, ein silbernes Crucifix um Mitternacht in die Kirchmauer vergrub, wo es noch ist; ich ward am nächsten Morgen von den wilden Ketzern erschlagen und bin jetzt gekommen, um Dich aufzufordern, das heilige Kreuz wieder an seinen frühern Ort auf den Altar zu stellen; Du wirst den Fleck, wo es vermauert ist, leicht erkennen, denn es wird sich Deinem Auge ein Lichtschein zeigen und da, wo derselbe erglänzt, schlage ein, und Du wirst es sogleich entdecken!« Damit verschwand der Geist, der fromme Pfarrer aber eilte in die Kapelle, wo der Sakristan ihn bereits zur Messe erwartete. Diesem teilte er das Erlebte mit und hieß ihn am folgenden Mittag mit Hammer und Spitzhaue zur Hand sein, um das Crucifix aus seinem Verstecke herauszunehmen. Kaum war aber der Pfarrer wieder weggegangen, da versuchte der Böse das dem Geize an sich schon zugewendete Herz des Sakristans, er beschloß auf der Stelle den Versuch zu machen, das Crucifix zu entdecken, den Raub auf die Seite zu schaffen und dann den Fleck möglichst gut wieder auszubessern, damit man von dem geschehenen Diebstahl nichts gewahren möge. Nach kurzem Suchen fand er auch das Lichtlein, und als er an der Stelle, die hohl klang, einschlug, blinkte ihm auch das Silber entgegen; allein er hatte bei dem Schlage das eherne Bildnis des Heilandes mit zerschlagen. Da fuhr auf einmal ein Donnerschlag vom Himmel herab und die Kirchenglocken fingen von selbst an Sturm zu läuten. Der Pfarrer fuhr aus dem Schlummer empor, er eilte herab und fand schon eine Menge Volk um die Kirche versammelt, weil man glaubte, dieselbe stehe in Flammen. Als die Thüren geöffnet wurden, fand man dieselbe zwar ganz hell, aber nirgends sah man Feuer, wohl aber lag der Tempelräuber zerschmettert neben dem herabgestürzten Crucifix am Boden, doch war sein Kopf vom Rumpf wie abgehauen, und als man nach demselben suchte, fand man ihn an derselben Stelle in der Mauer, wo das Crucifix eingemauert gewesen war. Der tiefbetrübte Pfarrer ließ nun das zerschlagene Bild des Heilands aus seinen Trümmern zusammensuchen, den Körper des Verbrechers aus der Kirche fortschaffen und befahl, den Kopf desselben nach Morgen zu in der Mauer zum ewigen Gedächtnis einzumauern. Als aber der Tag anbrach, da sah man das bleiche Gesicht des Sakristans von selbst zum Stein geworden aus der Mauer heraussehen, und dort steht es noch, denn es läßt sich weder übertünchen noch vermauern, ja man erzählt, daß es oft Thränen vergieße und allemal, wenn dem Städtchen Gefahren drohen, in gelbem Lichte leuchte.
461. Die Totenhand in Buchholz.
(Nach Ziehnert, Sachsens Volkssagen, 4. Auflage, Nr. 53 bei Gräße, Sagenschatz etc., Nr. 521.)
Als im Jahre 1730 der Totengräber auf dem Kirchhofe zu Buchholz ein Grab machen wollte, fand er im Sande noch eine ganz unverweste Totenhand, der aber der Gold- und kleine Finger wie abgehackt waren. Er zeigte dieselbe dem Pastor Melzer daselbst und dieser schlug nun im Kirchenbuche nach, wem dieselbe gehört haben möge, da er sich erinnerte, daß schon am 14. Juni des Jahres 1704 ihm von dem damaligen Totengräber dieselbe Meldung gemacht worden sei, er aber demselben den Bescheid gegeben, die Hand wieder einzuscharren, weil sie wahrscheinlich an einer Wasserkluft gelegen und deshalb nicht habe verwesen können. Jetzt fand sich's, daß die Hand dem im Jahre 1669 begrabenen Sohne des Stadtrichters von Buchholz, Andreas Müller, gehörte, der, weil er seine alte Mutter, die er bestohlen und die ihm den Diebstahl vorgeworfen, gemißhandelt und mit Ermordung bedroht, von dieser verflucht worden war. Dadurch war denn jene alte Sage bewiesen, daß dem, der sich an seinen Eltern vergeht, die Hand aus dem Grabe wächst.
Auch Temme erzählt in den Sagen der Altmark (Nr. 56.) von einem ungeratenen Sohne im Dorfe Groß-Redensleben, welcher seinen Vater schlug, als ihn derselbe wegen seines sündhaften Wandels ermahnte. Darauf ereilte den Sohn sogleich die Strafe des Himmels; er stürzte tot nieder. Als man ihn aber begrub, wuchs seine eine Hand aus dem Grabe heraus und man mußte sie abhauen, da sie sich nicht mit vergraben ließ. Zur Erinnerung wurde sie in der Kirche aufgehangen und darüber an einer schwarzen Tafel folgendes geschrieben:
Sieh, sieh Du böses Kind,
Was man hier merklich find't,
Eine Hand, die nicht verwest,
Weil der, deß sie gewest,
War ein ungeratenes Kind,
Wie man auch jetzt noch find't.
Den Vater schlug der Sohn,
Drum hat er dies zum Lohn,
Daß hier hängt seine Hand;
Hüt' Dich für solche Schand'.