805. Strafe für liederliche Weibspersonen.

(Göpfert, Geschichte des Pleißengrundes, S. 180.)

Es war sonst in Crimmitschau die Gewohnheit, welche auch an andern Orten, z. B. in Schmölln, eingeführt war, daß liederliche Weibspersonen sich auf den niedern Stadtturm begeben mußten, allwo oben auswendig ein großer Korb befindlich war. In diesen mußten sie sich setzen, worauf sie dann jählings in den unten am Thore befindlichen Teich herabgelassen wurden.

806. Wie das Lehen gereicht wurde.

(Göpfert, Geschichte des Pleißengrundes, S. 180.)

Wenn sonst jemandem in Crimmitschau das Lehen gereicht wurde, so beobachtete man die Zeremonie, daß dem Empfänger vom Gerichtsdirektor oder Amtmann ein runder Hut dargereicht wurde, woran der Empfänger greifen mußte, und wenn mehrere etwas in sämtliche Lehn empfingen, so mußten ebenfalls alle diesen Hut berühren.

807. Gebrauch bei einer zweiten Verheiratung.

(Göpfert, Geschichte des Pleißengrundes, S. 180.)

Eine Gewohnheit, welche in Crimmitschau ausgeübt wurde, war, daß die Witwen, welche sich zum zweiten Male verheirateten, der Gerichtsherrschaft ein Bett abgeben mußten.

Hidda, Friedrichs und Dedaus, Grafen zu Eilenburg Schwester, verordnete, daß jede Witwe, welche sich wieder verheiratete, dem Amtmann (praefecto arcis) zwei Schreckenberger in einem Beutel ohne Naht geben sollte.