Ich muß mein lebhaftes Bedauern über diesen Mißbrauch des edlen Aethers ausdrücken. Zu dergleichen Ränken sollte sich der Arzt nie herabwürdigen, um die Wahrheit zu ermitteln. Möge er sich seiner Wissenschaft ohne Aether bedienen. Die Verweigerung dieses Mittels muß meiner Ansicht nach, dem Verbrecher eben so gut zugestanden werden, wie dem Kranken vor einer chirurgischen Operation. Der erste hier erzählte Fall compromittirt den Arzt als Menschen, der zweite aber auch als Arzt, da er nicht durch Hülfe der honnetten Wissenschaft im Stande war, die wirkliche Gelenkverwachsung zu erkennen, und zur gewaltsamen Betäubung eines Unglücklichen seine Zuflucht nehmen mußte, um das Vorhandensein der Krankheit auf diese Weise festzustellen. Wahrscheinlich ist dem letzten Kranken keine Art von Genugthuung geworden.
Herr Baudens hat also den Weg gebahnt, die Aetherbetäubung in die Criminal-Justiz einzuführen. Vielleicht liegt diese Zeit nahe. Amerika, das Land, aus dem der Aetherdunst zu uns als nützliche Entdeckung herüber gekommen ist, hat dadurch die Schmach der Erfindung des Pensylvanischen Schweigsystems noch keinesweges wieder gut gemacht. Welche traurige Verirrung, welchen inneren Haß gegen die Menschheit, welche Bosheit drückt es nicht aus, den Menschen des Wortes zum Menschen zu berauben! Schon die Barbarei des Alterthums streifte an das moderne Schweigsystem, indem es dem Verbrecher die Zunge ausriß oder ihn in eine Nische einmauerte. Das sieben Schritte lange, drei Schritte breite Grab des Lebenden, die zur Steigerung der Strafe gar gerundete Zelle, um selbst dem Gedanken jeden Anhaltspunkt zu rauben, führt ihn noch leichter zum Wahnsinn. Nicht der Anblick des blauen Himmels, der ewig sich verändernden Formen der Wolken und der Himmelsgestirne ist ihm vergönnt, sondern eine höhnische, stachelnde Helle, tausendfach gebrochen durch ein zahllos facettirtes Glas, den Augen der Insekten ähnlich, welche die Natur ihnen, um viel und weit zu sehen, gab, formte der Mensch diesen nach, damit der Unglückliche dadurch geblendet, nicht sehe.
Wir sind auf einen schrecklichen Weg durch die gesteigerte Intelligenz gerathen. Die Wirklichkeit eines peinlichen Justizbildes wäre die folgende. Der eines Ansteckungsstoffs verdächtige Verbrecher wird in der Vorhalle des Pensylvanischen Gefängnisses mit Chlordämpfen ausgeräuchert. Hierauf gelangt er in die Aetherdunsthalle. Hier glätten sich alle Falten seines Seelenlebens, und das, was an Leibes- und Seelentrug in ihm ist thut sich frei vor dem Aether auf, worauf der Unglückliche nach der Größe der Schuld entweder in der langen oder in der runden Zelle büßt, bis ein willkommener Wahnsinn ihn von seinen Qualen befreiet.
Ich habe hier nur meinen Abscheu gegen das Pensylvanische Gefängnißsystem, welches ich in England näher kennen lernte, ausdrücken wollen. Da man dort so eben davon zurückkommen will, wird man es bei uns wohl einführen!
Von der Anziehungskraft des Aetherrausches.
Der höchst verführerische Aetherrausch, welchen bereits viele Gesunde aus Wißbegierde oder Vorwitz gekostet haben, scheint seine mächtige Anziehungskraft immer mehr und allgemeiner zu äußern. Kranke, welche unter Anwendung des Aethers operirt waren, sehnten sich häufig nach der empfundenen Seeligkeit zurück, so daß ich mehrmals die Aeußerung hörte, sie würden sich noch ein Mal einer Operation unterziehen, wenn es mit Aether geschehen könnte. Diese Beobachtung ist auch von anderen Aerzten gemacht worden. So drückt sich Kronser in seiner Schrift höchst naiv über diese Aetherleidenschaft folgendermaßen aus: »Da früher oder später nachtheilige Folgen bei wiederholtem Gebrauche des Aethers begreiflicherweise eintreten müssen, so ist in Rücksicht dessen schon, weil er wegen des Vorzugs, den vom Taback gesuchten Genuß, in noch schnellerem, höherem und angenehmerem Grade zu versetzen, so leicht und billig erlangt werden kann, es also auch ein Nachtheil, denn da mit 6 Kreuzer C.-M. Schwefel-Aether, und dem Apparat 10 Kr. C.-M., die Auslagen gemacht sind, so dürfte derselbe allzuleicht zu schädlichem Mißbrauch verleiten.«
Eine neue Leidenschaft, ähnlich der der Opiumesser in China, steht uns also bevor. Aber noch Traurigeres sehen wir im Hintergrunde, den Selbstmord durch Aether. Er wird wahrscheinlich den grausigen, freiwilligen Eisenbahntod bald verdrängen. Ist doch der Mensch immer so sinnreich und grausam in der Selbstvernichtung. Er trinkt mit Begierde Schwefelsäure, er verschlingt Arsenik, er ißt Glasstücke, er stürzt sich von Höhen herab, um sich zu zerschmettern, er wirft sich ins Wasser, er sprengt sich den Schädel, er erstickt sich mit Kohlendampf – wir sind beim Aetherdampf angelangt. Er wird sein Gesicht mit einem mit Aether getränkten Schwamm bedecken und, in seelige Träume eingewiegt, hinübereilen!
In die Hand des Verbrechers ist ein neuer Dolch in dem Aether gegeben. Der Verbrecher sucht immer neue Bahnen, und im Aether wird er Mittel gegen Eigenthum, Person und Leben Anderer finden. Kronser fürchtet, man könne einen durch Aether Betäubten davon tragen, um sich seiner zu bemächtigen. Eine in ein kleines Gemach ausgeschüttete Flasche mit Aether würde eine ganze sanft schlummernde Familie entweder betäuben oder tödten; die freigelassenen und angezündeten Aetherdämpfe werden den Raubmörder zum Brandmörder machen. Ist doch bereits die Kunde vom Aether in die einsamsten Gefängnisse gedrungen, und hat nicht schon ein in Frankreich zum Tode verurtheilter Verbrecher um die Gnade, vor der Execution ätherisirt zu werden, angehalten?
Diese Besorgnisse mögten jedoch nur Träume sein. Immer aber wäre es zu rathen, den Aether den gefährlichsten Giften gleichzustellen und nicht bloß das Aetherisiren unbefugten Personen zu verbieten, sondern auch den Aether selbst dem großen Haufen zu versagen und denselben nur heilkundigen Männern nach ihrer Vorschrift zu verabfolgen. In mehreren Staaten sind in dieser Beziehung bereits lobenswerthe Verordnungen erlassen.