Von der Mathematik sollte unseres Erachtens der reine Theil bis zu einer gewissen Potenz schon auf der niederen Schule vollkommen abgethan seyn; und es wäre hierdurch das, was oben über das Pensum dieser Schule gesagt worden, zu ergänzen. Da auch hierauf im Anfange nicht zu rechnen ist, so wäre vorläufig ein auf diesen gegenwärtigen Zustand der niederen Schule berechneter Plan des mathematischen Studiums zu entwerfen. —

Auf allen Fall ist mein Vorschlag, dass ein Comité aus unseren tüchtigsten Mathematikern ernannt, diesen unser Plan im Ganzen vorgelegt, und ihnen aufgegeben würde, die Beziehung ihrer Wissenschaft auf denselben zu ermessen, und demzufolge durch allgemeine Uebereinkunft Einen aus ihrer Mitte zu ernennen, oder auch einen Fremden zur Vocation vorzuschlagen, dem die Encyklopädie, der Plan und die Direction dieses ganzen Studiums übertragen würde.

§. 25.

Die gesammte Geschichte theilt sich in die Geschichte der fliessenden Erscheinung, und in die der dauernden. Die erste ist die vorzüglich also genannte Geschichte oder Historie, mit ihren Hülfswissenschaften; die zweite die Naturgeschichte, — welche ihren theoretischen Theil hat, die Naturlehre.

In der ersten ist der zu berufende Ober- und encyklopädische Lehrer über unseren Grundplan zu verständigen; worüber er vorläufig mit uns einig seyn muss.

Das ausgedehnte Fach der Naturwissenschaft betreffend, welche durchaus als ein organisches Ganze behandelt werden muss, kann ich nur ein Comité, so wie oben bei der Mathematik, in Vorschlag bringen, das aus seiner Mitte, oder auch einen Fremden rufend, den Encyklopädisten, Entwerfer des Lehrplans, und Director des ganzen Studiums erwähle, und falls es so nöthig befunden würde, nach seinem Plane den Vortrag desselben, auch hier mit der beständigen Rücksicht, dass nicht mündlich mitgetheilt werde, was so gut oder besser sich aus dem Buche lernen lässt, unter sich vertheile. Das Haupterforderniss eines solchen Planes ist Vollständigkeit und organische Ganzheit der Encyklopädie. Zugleich hat sie für ihr Fach sich mit der niederen Schule über die Grenze zu berichtigen, und dieser die Potenz, die sie hervorbringen soll, als ihr künftiges Pensum aufzugeben, welches auch für die oben erwähnten, sowie für alle folgenden Fächer gilt, und hier einmal für immer erinnert wird. Bloss die Philosophie verbittet die directe Vorbereitung der niederen Schule, und ist nur ausschliessend eine Kunst der höheren.

§. 26.

Die drei sogenannten höheren Facultäten würden schon früher wohlgethan haben, wenn sie sich, in Absicht ihres wahren Wesens, in dem ganzen Zusammenhange des Wissens deutlich erkannt, und sich darum nicht, pochend auf ihre praktische Unentbehrlichkeit und ihre Gültigkeit beim Haufen, als ein abgesondertes und vornehmeres Wesen hingestellt, sondern lieber jenem Zusammenhange sich untergeordnet und mit schuldiger Demuth ihre Abhängigkeit erkannt hätten; indem sie nemlich verachteten, wurden sie verachtet, und die Studirenden anderer Fächer nahmen keine Notiz von dem, was jene ausschliessend für sich zu besitzen begehrten, wodurch sowohl ihrem Studium, als der Wissenschaft im Grossen und Ganzen sehr geschadet wurde. Wir werden auf Belege dieser Angabe stossen. Eine wissenschaftliche Kunstschule muthet ihnen sogleich bei ihrem Eintritte in ihren Umkreis diese Bescheidenheit zu.

Der wissenschaftliche Stoff der Jurisprudenz ist ein Capitel aus der Geschichte; sogar nur ein Fragment dieses Capitels, wie sie bisher behandelt worden. Sie sollte seyn eine Geschichte der Ausbildung und Fortgestaltung des Rechtsbegriffes unter den Menschen, welcher Rechtsbegriff selber, unabhängig von dieser Geschichte, und als Herrscher, keinesweges als Diener, schon vorher durch Philosophiren gefunden seyn müsste. In ihrer gewöhnlichen ersten, lediglich praktischen Absicht, — nur Richter, welches ein untergeordnetes Geschäft ist, zu bilden, wird sie Geschichte jener Ausbildung in dem Lande, in welchem wir leben, und wenn es hoch geht, unter den Römern, und so Fragment; aber ihr letzter praktischer Zweck ist der, den Gesetzgeber zu bilden; und für diesen Behuf möchte ihr wohl das ganze Capitel rathsam seyn; denn obwohl, was überhaupt Gesetz seyn solle, schlechthin a priori erkannt wird, so dürfte doch die Kunst, die besondere Gestalt dieses Gesetzes für jede gegebene Zeit zu finden und es ihr anzuschmiegen, der Erfahrung der gesammten bekannten Zeit in demselben Geschäfte bedürfen. Richteramt sowohl als Gesetzgebung sind praktische Anwendung der Geschichte; und so hat die Jurisprudenz zu ihrer ersten Encyklopädie die Encyklopädie der Geschichte, indem dieses der Boden ist, auf welchem sie und der wissenschaftliche Verstandesgebrauch in ihr ruhet, und die Ausübung derselben in ihrer höchsten Potenz eigentlich die Kunst ist, eine Geschichte, und zwar eine erfreulichere, als die bisherige, hervorzubringen. Die Anführung aber zur praktischen Anwendung im Leben fällt ganz ausser den Umkreis der Schule, und wären hierin die Schüler an die ausübenden Collegia zu verweisen, unter deren Augen, aber auf die Verantwortung der Beamten, denen sie anvertraut worden, sie für die künftige Geschäftsführung sich vorbereiteten. Ich schlage daher für dieses Fach ein Comité vor, in welchem aber der oben beschriebene Encyklopädist der Geschichte Sitz, und für seinen Antheil entscheidende Stimme hätte. Dieses hätte einen besonderen Encyklopädisten für die Theile und die Literatur des beschriebenen Capitels anzustellen, den Studienplan vorzuzeichnen, und die Anstalten für praktische Bildung unabhängig von der wissenschaftlichen Kunstschule zu organisiren. Ich hoffe, dass bei entschiedener Durchführung des Satzes, nicht mündlich zu lehren, was im Buche steht, der Lectionskatalog dieser Facultät kürzer werden wird, als er bisher war; wiewohl durch unsere Grundsätze des zu Erlernenden mehr geworden ist.

Die Heilkunde ruht auf dem zweiten Theile des positiv zu Erlernenden, der Naturwissenschaft; jedoch erlaubt ihr gegenwärtiger Zustand den Zweifel, in welchem auch der Schreiber dieses sich zu befinden gern bekennt, ob aus jener unstreitig wissenschaftlichen Basis in der wirklichen Heilkunde auch nur ein einziger positiver Schluss zu machen, und somit, ob diese Basis Leiterin sey in der Ausübung, wie in der Jurisprudenz dies offenbar der Fall ist, oder ob nur gewissen allgemeinen Resultaten jener Basis bloss nicht widersprochen werden dürfe durch die Ausübung; jene daher (die Wissenschaft) für diese (die Ausübung) nur negatives Regulativ und Correctiv wäre? Sollte, wie wir befürchten, das Letzte der Fall seyn, und wie wir gleichfalls befürchten, immerfort bleiben müssen, so gäbe es von der Wissenschaft in irgend einem ihrer Zweige zu der ausübenden Heilkunde gar keinen stätigen positiven Uebergang, sondern die letztere hätte ihren eigenthümlichen Boden in einer besonderen, niemals auf positive Principien zurückzuführenden Beobachtung; sie wäre somit von der wissenschaftlichen Schule, welche alle Zweige der Naturwissenschaft bis zu Anatomie, Botanik u. dergl. ohne alle Rücksicht auf Heilkunde, und als jedem wissenschaftlich gebildeten Menschen überhaupt durchaus anzumuthende Kenntnisse, sorgfältig triebe, abzusondern, und in einem für sich bestehenden Institute, rein und ohne wissenschaftliche Beimischung, die als in der Schule erlernt vorausgesetzt wird, von der materia medica z. B. an, die ja nichts ist, als die Anwendung der ärztlichen Empirie auf die Botanik und dergl., zu treiben. Welche unermesslichen Vortheile eine solche Verselbstständigung der Naturwissenschaft, die bisher häufig nur als Magd der Heilkunde betrachtet und bearbeitet wurde, und an ihrem Theile auch der Heilkunde, dadurch aber dem ganzen wissenschaftlichen Gemeinwesen bringen würde, leuchtet wohl von selbst ein. Es wäre daher aus Sachkundigen ein Comité zu Beantwortung der oben aufgeworfenen Frage und zu Organisirung derjenigen Anstalten, welche das Resultat dieser Beantwortung erforderte, zu ernennen. Dass ein solches selbstständiges Institut der Heilkunde den ihm anheimgefallenen Stoff nach einem festen, auf seine Encyklopädie begründeten Plane, nach der Maxime, nicht zu lehren, was im Buche schon steht, behandelte, wäre auch ihm zu wünschen, und es würde sich von selbst verstehen.