§. 28.

Durch die allseitige Lösung der aufgestellten Aufgaben wäre nun fürs erste zu Stande gebracht das lehrende Subject der wissenschaftlichen Kunstschule. Wir könnten mit den encyklopädischen Vorlesungen eine, fürs erste in ihren übrigen Bestimmungen ganz gewöhnliche Universität eröffnen. Es wären jedoch diese gesammten Vorlesungen, in denen, immer nach dem Ermessen des Lehrers, der fortfliessende Vortrag mit Examinibus und Conversatorien, deren Besuchung jedem Studirenden freistände, keiner aber dazu verbunden wäre, abwechselte, über das erste Unterrichtsjahr also zu vertheilen, dass die Studenten, und wenn sie es wollten, auch die Lehrer, diese Vorlesungen alle hören könnten, dennoch aber den ersteren zum aufgegebenen Bücherlesen und zur Ausarbeitung der Aufsätze, — von welchem demnächst, — den letzteren zu Beurtheilung dieser Aufsätze Zeit übrig bliebe. Es möchte in dieser Zeitberechnung bei beiden Theilen in Gottes Namen auf noch mehr als den üblichen Fleiss und Berufstreue gerechnet werden; indem diese Eigenschaften ohnedies an unserer Schule an die Tagesordnung kommen sollen, und drum nicht zu früh eingeführt werden können.

§. 29.

Während dieser encyklopädischen Vorlesungen des ersten Lehrjahres stellen der philosophische Lehrer sowohl, als die übrigen encyklopädischen eine Aufgabe an ihr Auditorium, in dem oben sattsam charakterisirten Geiste; so dass das aus dem mündlichen Vortrage oder dem Buche Erlernte nicht bloss wiedergegeben, sondern dass es zur Prämisse gemacht werde, damit sich zeige, ob der Jüngling es zu seinem freien Eigenthume erhalten habe, und als anhebender Künstler etwas Anderes daraus zu gestalten vermöge. Diese Aufgabe bearbeitet jeder Studirende, der da will, in einem Aufsatze, den er zu einem bestimmten Termine vor Beendigung des Lehrjahres, mit einem versiegelten Zettel, der den Namen des Verfassers enthalte, bei dem aufgebenden Lehrer einsendet. Der Lehrer prüft diese Aufsätze und hebt die vorzüglichsten heraus.

In dieser Beurtheilung der Aufsätze ist bei rein philosophischem Inhalte der Lehrer der Philosophie unbeschränkt: zur Krönung anderer aber, die einen positiv wissenschaftlichen Stoff haben, müssen der encyklopädische Lehrer des Faches und der Philosoph (später, wenn wir eine solche haben werden, die philosophische Klasse) sich vereinigen, der erstere entscheidend über die Richtigkeit und die auf dieser Stufe des Unterrichts anzumuthende Tiefe und Vollständigkeit der historischen Erkenntniss, der zweite über den philosophischen und Künstlergeist, mit welchem jener Stoff verarbeitet worden. Ein von Einem dieser beiden verworfener Aufsatz bleibt verworfen, obschon der andere Theil ihn billigte. Die Nothwendigkeit dieser Mitwirkung der philosophischen Klasse liegt im Wesen einer Kunstschule: die Mitwirkung des historischen Wissens aber soll uns dagegen verwahren, dass nicht in empirischen Fächern a priori phantasirt werde, statt gründlicher Gelehrsamkeit.

Am Schlusse des ersten Lehrjahres wird das Resultat der also vollzogenen Beurtheilung der eingegebenen Aufsätze, und die Namen derer, deren Ausarbeitungen gebilligt sind, bekannt gemacht; und es treten von ihnen diejenigen, welche wollen, zusammen, als der erste Anfang eines lernenden Subjects, in höherem und vorzüglicherem Sinne, an unserer wissenschaftlichen Kunstschule. Welche wollen, sagte ich; denn obwohl die Ausfertigung eines Aufsatzes, und die Unterwerfung desselben unter die Beurtheilung des lehrenden Corps, diesen Willen vorauszusetzen scheint: so können mit dem ersten doch auch mancherlei andere Zwecke beabsichtigt werden, von denen zu seiner Zeit; alle Studirenden an unserer Universität können auch für diese Zwecke berechtiget werden; und es muss darum jedem, der sogar beitreten dürfte, überlassen werden, ob er will. Inzwischen wird die Fortsetzung unseres Entwurfes ohne Zweifel die sichere Vermuthung begründen, dass jeder wollen werde, der da dürfe.

§. 30.

Sie treten zusammen zu einer einzigen grossen Haushaltung, zu gemeinschaftlicher Wohnung und Kost, unter einer angemessenen liberalen Aufsicht. Ihre Bedürfnisse ohne alle Ausnahme, nicht ausgeschlossen Bücher, Kleider, Schreibmaterialien u. s. f. werden ihnen von der Oekonomieverwaltung in Natur gereicht, und sie haben, die Verwaltung eines mässigen Taschengeldes abgerechnet, wofür ein Maximum festgesetzt werden könnte, während ihrer Studienjahre mit keinem anderen ökonomischen Geschäfte zu thun. (Der Grund dieser Einrichtung ist schon oben angegeben worden; und auf die Einwendung, dass junge Leute auf der Universität zugleich das Haushalten mitlernen müssten, ist zu erwiedern, dass, falls dieselben bei uns das Ehrgefühl, die Gewissenhaftigkeit und die intellectuelle Bildung erhalten, die wir anstreben, es sich mit dem künftigen Haushalten von selbst finden werde; erhalten sie aber bei dem Grade der Sorgfalt, den wir anwenden werden, dieselbe nicht, so ist gar kein Schaden dabei, dass sie auch äusserlich verderben, und mag dies immer je eher je lieber geschehen.) Inwiefern aber diese Verpflegung ihnen frei auf Kosten des Staates, oder auf ihre eigenen Kosten gereicht werden solle, davon behalten wir uns vor, tiefer unten zu sprechen; und wollen wir mit dem Gesagten keinesweges unbedingt das Erste gesagt haben.

Mit diesem also zu Stande gebrachten Stamme tritt nun das lehrende Corps in das oben beschriebene innige Wechselleben. Sie werden fortdauernd erforscht und in ihrem Geistesgange beobachtet, sie haben den ersten Zutritt zu den Examinibus, Conversatorien, dem Umgange und der Berathung der Lehrer, und stehen in der Benutzung der vorhandenen literarischen Hülfsmittel jedem Anderen vor; auf ihre nächsten unmittelbaren und wohlbekannten Bedürfnisse rechnet immerfort der gesammte mündliche Vortrag der Kunstschule. Im Falle der würdigen Benutzung dieser Schule, die durch eine tiefer unten zu beschreibende Prüfung documentirt wird, stehen sie bei Besetzung der höchsten Aemter des Staates allen Anderen vor (und tragen den von Gottes Gnaden durch ein vorzügliches Talent ihnen geschenkten, und durch würdige Ausbildung jenes ersteren verdienten Adel).

Immerhin mögen neben ihnen andere Studirende an den vorhandenen Bildungsmitteln der Anstalt, welche recht eigentlich doch nur für jene sind, nach allem ihren Vermögen theilnehmen, und in freier Bildung jenen den Rang abzulaufen suchen, welches, falls es ihnen gelänge, auch nicht unanerkannt bleiben soll. Diese wachsen gewissermaassen wild, wie im Walde; jene sind eine sorgfältig gepflegte Baumschule, welche in alle Wege doch auch seyn soll, und aus welcher sogar dem Walde manches edlere Saamenkorn zufliegen wird. Jene sind regulares, und es wird wohl auch eine anständige deutsche Benennung für sie sich finden lassen; diese sind irregulares, blosse Socii und Zugewandte; und dies wären die beiden Hauptklassen, in die unser studirendes Publicum zerfiele.