§. 63.

Neben diesem ersten und wesentlichen Theile der Jahrbücher, den encyklopädischen Rechenschaften der Lehrer, giebt es noch einen zweiten, zum ersten nothwendig gehörenden Theil, die Ausarbeitungen der Schüler. Denn es soll ja nicht bloss die Kunst der gesammten Schule in Bearbeitung des wissenschaftlichen Stoffes, es soll auch die besondere Kunst der Lehrer gezeigt werden, selber Künstler aus dem ihnen gegebenen Stoffe der Zöglinge zu bilden, und, so Gott will, der Fortgang auch dieser Kunst. Ueber die Lehrmethode derselben wird schon ihre encyklopädische Rechenschaft, auch ohne ausdrückliches Vermelden, die nöthige Auskunft geben. Ueber so viele andere, in Worten auch nicht füglich zu beschreibende Kunstmittel mögen sie schweigen, und dieselben eben üben; aber ihr Werk, den Künstler, der aus ihren Händen hervorgeht, mögen sie vorzeigen.

Im Anfange zwar, und in den ersten Jahren werden wir noch nichts dieser Art vorzuweisen haben; einen sicheren Anfang aber müssen dennoch auch die Jahrbücher sich setzen, indem es ausserdem wohl immer bei dem Versprechen bleiben könnte. Dieser Anfang könnte erscheinen zu Anfang des zweiten Lehrjahres, und er müsste enthalten: 1) die encyklopädischen Ansichten der angestellten Lehrer jedes Faches, die sie ja ohne Zweifel bei der Vorbereitung auf dieses ihnen grossentheils neue Collegium schriftlich entworfen, und während des mündlichen Vortrages und der mit den Lehrlingen angestellten Uebungen verbessert haben werden. 2) Die Probeaufsätze der Studirenden, welche gebilligt, und deren Verfassern die Befugniss, das Regulat nachzusuchen, gegeben worden. Sollte das Letztere zu weitläufig ausfallen, so könnten aus den gelungenen nur die gelungensten ausgewählt, der anderen aber nur im allgemeinen mit dem gebührenden Lobe gedacht werden.

(Der zweite Punct wäre zugleich die den Lehrern, die das Regulat zuerst besetzen, allerdings nicht zu erlassende öffentliche Rechenschaft, dass sie hierbei nach festen Grundsätzen und keinesweges willkürlich verfahren; ingleichen die Weisung an Studirende und deren Eltern, was bei künftigem Anspruche auf dasselbe Regulat von ihnen wenigstens gefordert werden würde. Wenigstens; denn es könnte so kommen, dass das erstemal, um denn doch überhaupt ein an Personal nicht gar zu schwaches Regulat einzusetzen, nach ein wenig milderen Grundsätzen verfahren werden müsste, denn späterhin.)

Aus denselben Bestandtheilen, Nachträgen der Lehrer zu ihren encyklopädischen Ansichten, und Probeaufsätzen neuer Candidaten des Regulats würden die Jahrbücher auch zu Anfange des dritten, vierten etc. Lehrjahres bestehen, so lange bis wir Aufsätze von solchen, die bei uns das Meisterthum erhalten hätten, mittheilen und so die Aufsätze der Schüler ungedruckt lassen könnten. Erst mit diesen ginge die eigentliche Rechenschaftsablegung des Lehrers über seine Lehrkunst an.

Hier auch hebt die eigentliche Rechenschaft der gesammten Kunstschule über den Fortschritt des Lehrtalentes und der Künstlerbildung an ihr an. Werden, noch abgerechnet die Steigerung des Begriffes selbst (wovon in §. praeced.), in der Form die Aufsätze der künftigen Meister klarer, gewandter, freier, leichter, denn die der früheren, so steigt die Kunst; das Gegentheil davon wäre ein Beweis, dass sie wenigstens in dieser Rücksicht fiele, und die gesammte Akademie hätte zusammenzutreten und Anstalten zu treffen, ne detrimenti quid capiat respublica.

Schon in den anderen mit den Lehrlingen anzustellenden Uebungen, recht eigentlich aber, und auch andern sichtbar in diesen Jahrbüchern, kann ein Lehrer sehen, ob ein anderes, jugendlicheres und gewandteres Lehrertalent neben ihm aufkomme, und er hat sodann ohne Säumen auszutreten, und diesem seinen Lehrstuhl zu überlassen. Der eigentliche Vater dieses Studiums, und der fortdauernde Berather und Warner in demselben bleibt er immerfort.

Der hier entworfene Begriff solcher Jahrbücher wäre dem ersten anhebenden Theile derselben in einer, das grosse Publicum befriedigenden Deutlichkeit voranzusetzen, und hätten wir in dieser Einleitung uns auf alle hier aufgestellten Grundsätze für uns und unsere Nachkommen, vor Welt und Nachwelt, auf ewig zu verpflichten.

§. 64.

Betreffend den Fortgang insbesondere des Stoffbuches durch uns, geht dieser, wie sich versteht, auch bei uns, sowie in der übrigen Welt, seinen Weg fort. Es wäre hierbei nur folgendes anzumerken. Zuvörderst ist wohl von keinem unserer Akademiker zu erwarten, dass er, entweder um das Daseyn seiner Person kund zu thun, oder um an den Ehrensold irgend eines schlecht unterrichteten Buchhändlers zu kommen, Geschriebenes schreibe, und compilirend aus zehn Büchern ein eilftes mache, und hätte, falls dergleichen doch einem beikäme, die gesammte Akademie die gemeinschaftliche Ehre zu retten, und die Schmach des Einzelnen von sich abzuwehren. Sodann: dergleichen Vermehrungen des Stoffbuches von Seiten unserer Akademiker müssten zunächst auf das gegenwärtige Bedürfniss unserer Kunstschule gehen und bestimmt seyn, diesem abzuhelfen; und es wäre den Arbeiten von dieser Beziehung der Vorzug vor anderen zu geben. Im Falle eines solchen Bedürfnisses könnten wir auch Auswärtige zur Mithülfe durch Aussetzung eines Preises auffordern; der Akademiker selbst ist für den Preis zu hoch; dem Bedürfnisse der Familie abzuhelfen, wenn er kann, ist ihm ohnedies Pflicht wie Freude, und sind die vom Rathe der Alten recht eigentlich für dieses Geschäft, auch in Absicht des Buchwesens, eingesetzt.