Abhandlung.
Das zwölfte Capitel des Briefes an die Römer, woraus unsere Epistel genommen ist, enthält christliche Sittenlehren mancherlei Gehalts in einer leichten Verbindung. Auf die Pflichten gegen Feinde wird der Apostel zweimal gebracht: einmal durch ein Wortspiel[29] v. 14. Segnet, die euch verfolgen u. s. w., einmal bei Gelegenheit der allgemeinen Menschenliebe, v. 19. 20. 21. Wir wollen jetzo, ohne seinen Ausdrücken genau zu folgen, im allgemeinen sehen, welche Pflichten gegen die Feinde Gewissen und christliche Religion uns auflege.
Wenn man eine so grosse Menge von Menschen über eine so grosse Menge von Feinden klagen hört, so sollte man glauben, der Hass der Widersacher sey eines der grössten Erdenleiden, und die Pflichten gegen Feinde seyen nicht nur an sich die schwersten, sondern auch ihre Ausübung sey von der weitesten Ausdehnung. Es scheint also unserem Vorhaben nicht unangemessen, zuvörderst zu untersuchen: Wen wir einen Feind zu nennen berechtiget sind, um zu finden, ob von der Summe dieses Leidens nicht ebensowohl, wie von der Summe mancher anderen Leiden etwas abgehe, und ob die Pflichten, die es uns auflegt, — wenn sie auch so schwer seyn sollten, als man glaubt — in der Ausübung oft vorkommen.
In der allgemeinsten Bedeutung nennen wir alle diejenigen unsere Feinde, die an der Ausführung unserer Unternehmungen uns hinderlich sind. Dies aber kann aus zweierlei Ursachen entstehen, nemlich, entweder weil unsere Unternehmungen, oder weil wir selbst ihnen misfällig sind; der dritte mögliche Fall, dass sie beiden abgeneigt seyen, gehört mit unter die zwei ersten. —
Unser Vorhaben kann Anderen zuwider seyn, entweder weil es ungerecht ist, oder weil es ihnen nur so scheint. — Im ersteren Falle also wollen wir ungerecht seyn; wollen handeln, als ob die ganze Schöpfung nur für uns, und ihre vernünftigen Bewohner nur zu Werkzeugen unserer Einfälle da seyen: und wenn dann Einer sich unterfängt, zu glauben, dass es noch etwas gebe, was er von uns nicht ertragen müsse — Einer sich nur in den Weg stellt, und unseren Anmaassungen Grenzen setzt: so schreien wir über Verfolgung, und nennen jenen muthigen Vertheidiger des Rechts unseren Feind. — Und mit welchem Rechte? Wollen wir ihn bloss an sich seinem persönlichen Werthe nach betrachten, so nöthigt unser Herz, sey es so verdorben es wolle, uns das Bekenntniss ab, dass der Mann — fordere es nun bloss die allgemeine Menschenpflicht, oder fordere es überdies noch seine besondere Pflicht in der Gesellschaft von ihm — dass der Mann, der ohne Kummer um unseren Verdruss und unsere Feindschaft sich der Ungerechtigkeit muthig entgegenstellt, und dem die unvertheidigte Sache des heiligen Rechtes theurer ist, als unsere Freundschaft, unendlich mehr werth ist, als wir, und dass wir nicht viel Ehre haben, unsere Klagen über ihn laut werden zu lassen; — oder wollen wir ihn in Beziehung auf uns betrachten, so werden wir in dem Manne, der uns die unvertilgbare Schande, und die blutige Reue, und das unauslöschbare Andenken, und die nie endenden Folgen einer ungerechten That erspart, und uns zwingt, besser und glückseliger zu seyn, als wir wollten, unseren wahrsten Wohlthäter anerkennen müssen. Solche Gegner also gehören gar nicht in die Zahl unserer Feinde.
In dem zweiten Falle waren die Feinde der Jünger Jesu, und überhaupt der ersten Christen, an welche die Ermahnungen des Apostels gerichtet sind. Sie widersetzten sich dem Vorhaben der Apostel und ihrer Anhänger, weil es ihnen ungerecht schien. — Es war damals eben wie jetzt. Die Juden, deren grösster Beweis für die Wahrheit ihrer Religionsgrundsätze der war, dass ihre Väter und Grossväter auch so geglaubt, auch so geopfert, auch mit den Formeln gebetet hatten, hassten, verfolgten, tödteten, wenn sie konnten, die ersten Christen, weil sie eine aufgeklärtere Gottesverehrung einführen wollten, welches jene für ein sehr sträfliches Unternehmen hielten. — So wurde das Vorhaben der ersten Christen verkannt, und darum angefeindet, und so kann es auch das unsrige werden, von welcher Natur es auch sey. — Auch solche Gegner können wir nicht mit Recht Feinde nennen; ihr Widerstand entsteht nicht aus boshaften Absichten gegen unsere Personen; sie meinen für das Recht zu kämpfen, und ihre Triebfeder wenigstens ist edel. Sollten wir uns darüber erzürnen, dass wir erleuchteter sind, als sie? Diese Gegner sinds, von denen der Apostel sagt: segnet sie — wünscht ihnen von ganzer Seele alles Gute, und besonders dasjenige Gute, dessen sie am meisten bedürfen — Erleuchtung. Wünscht sie ihnen nicht bloss, sondern sucht werkthätig durch weise Belehrung und durch das, was kräftiger wirkt als alle Belehrung, durch einen reinen Wandel ihre Begriffe zu berichtigen. Führet einen guten Wandel unter den Heiden, auf dass die, so von euch afterreden, als von Uebelthätern, eure guten Werke sehen und euren Vater im Himmel preisen.
Endlich kann Jemand, ohne unser persönlicher Feind zu seyn, unser Widersacher auch bloss darum werden, weil wir seinem Eigennutzen im Wege stehen, weil unsere Erniedrigung ihn heben soll. Wir finden uns einmal auf seinem Wege, und er rennt uns nieder — nicht etwa — aus besonderer Abneigung gegen uns; er hätte jeden anderen, der auf unserem Platze gestanden hätte, auch niedergerannt. Er schreitet seinen Schritt einher — es kommt ein Wurm unter seine Füsse — er zertritt ihn. Aber warum musste auch der Wurm unter seinen Fuss kommen; er hätte ihm sonst sein Leben wohl gönnen mögen. — — Ohne das Fürchterliche einer solchen Sinnesart mildern zu wollen, dürfen wir doch sagen, dass auch ein solcher Gegner nicht unser Feind zu nennen sey. Er ist freilich auch nicht unser Freund: er ist Niemandes Freund, als der seiner eigenen geliebten Person. Er ist freilich ein Feind des Rechts und der Menschheit, und der unsrige, weil wir zu ihr gehören; aber er hasst doch keinen weniger, als uns, und das, was uns trifft, ist nichts, als das allgemeine Loos. Wir haben freilich nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht ihn zu behandeln, wie jeden Feind der Gerechtigkeit; aber wenn wir ihn mit persönlicher Erbitterung hassen wollten, so würden wir selbst ungerecht und ihm ähnlich werden.
Es ist also Niemand übrig, den wir mit Recht unseren Feind nennen könnten, als derjenige, der eine persönliche Abneigung gegen uns hat, und unser Vorhaben hindert, bloss darum, weil es das unsrige ist. Solche Gegner eigentlich, und nur in einem gewissen Sinne die der beiden letzteren Klassen, sind der Gegenstand der Pflichten gegen Feinde.
Da nichts in der Welt ganz ohne Ursache geschieht, und folglich auch der Hass unserer persönlichen Feinde nicht völlig ohne Grund seyn möchte, so ist es hierbei die erste Regel der Sittenlehre, sich sorgfältig und unparteiisch zu prüfen, ob man, und wodurch man Gelegenheit zu dieser Abneigung gegeben habe. Die Menge der Freunde oder Feinde ist zwar nie ein richtiger Maassstab zur Schätzung des sittlichen Charakters eines Menschen; wenn aber so gar viele aus dem Haufen treten und sagen: du habest sie gedrückt, so kannst du mit hoher Wahrscheinlichkeit vermuthen, dass du eine harte Seite habest. Jede uns bekannt gewordene Abneigung legt uns die Pflicht auf, uns sorgfältig zu prüfen, ob wir vielleicht durch unsere Ungerechtigkeit, durch unsere Unterdrückungssucht uns hassenswürdig gemacht haben; — und dann wären wir ja wahrlich nicht werth, unsere Augen gegen unsere Gegner aufzuheben; — oder ob wir vielleicht bei wirklich guten Absichten durch unser unzweckmässiges Benehmen, durch eine rauhe, unfreundliche Steifigkeit, durch einen Mangel der Schonung gegen Anderer Schwachheiten ihnen einen Verdacht gegen den Baum beigebracht haben, der so herbe Früchte trägt. Sollten wir in dieser Prüfung, bei der wir uns ja nicht schmeicheln müssen, etwas von der Art finden, so bleibt uns nichts übrig, als die Folgen unserer eigenen Unklugheit geduldig zu tragen, hinzugehen und uns zu bessern.
Finden wir aber an uns keine Schuld, so tritt unsere erste heiligste Pflicht ein: die, dem Unrechte zu widerstehen, insoweit wir können, ohne selbst ungerecht zu werden, und die Ordnung zu zerstören. — Irret euch nicht, m. Br.: alles sich gefallen zu lassen, alles gut zu heissen, alles zu dulden, fordert kein Christenthum; und die Vernunft erklärt dies für Unverstand und Mangel an wahrer Abneigung gegen das Böse, wenn sie es bloss an sich — und für Unterstützung und Verewigung der Unordnung, wenn sie es in Rücksicht seiner Folgen für das Ganze betrachtet. Wer das Böse an Anderen nicht hasst, der hasst es gewiss auch nicht an sich selbst; und wer keiner Empfindlichkeit gegen zugefügtes Unrecht fähig ist, ist ebensowenig der Dankbarkeit für erzeugte Wohlthaten fähig. — Zwar sagt Jesus: Ich sage euch, dass ihr allerdings nicht, überhaupt und in keinem Falle nicht, widerstreben sollt dem Uebel. Nimmt dir jemand den Rock, dem lass auch den Mantel, u. s. w. Aber es ist bei diesen und ähnlichen Stellen zu bemerken, dass die Evangelisten uns nicht nur diejenigen Aussprüche Jesu, welche er als Dolmetscher des Willens der Gottheit an die Menschen zu gültigen Gesetzen für alle Zeiten und Völker aufstellte, sondern auch solche Reden aufbehalten haben, in denen er als klügerer Freund, bloss seinen Jüngern einen guten Rath für ihre besondere Lage giebt. Ob eine Vorschrift zu der ersteren oder zu der letzteren Art gehöre, ist nur daraus zu ersehen, ob sie durch unsere Vernunft, als ein allgemeingültiges Gesetz bestätigt werde oder nicht. Die Jünger Jesu würden vor jüdischen oder heidnischen Richterstühlen nicht nur keine Genugthuung erlangt haben, sondern auch dadurch in ihrem ersten Berufe, die christliche Religion zu predigen, gestört, und vielleicht weit eher, als es für ihre Bestimmung seyn sollte, getödtet worden seyn. Ihnen blieb also kein Mittel übrig, um sich ihren mühseligen Zustand erträglicher zu machen, als alles geduldig zu ertragen, und durch die höchste Sanftmuth ihre Feinde wenigstens zu einiger Schonung zu erweichen. Späterhin, nachdem ganze christliche Gemeinen errichtet waren, sagt schon Johannes: Sündigt dein Bruder an dir, so strafe ihn alleine; so verweise es ihm unter vier Augen; höret er dich nicht, so sage es der Gemeine; höret er die Gemeine nicht, so halte ihn als einen Zöllner und Sünder. Für uns aber, die wir in ganzen christlichen Staaten leben, tritt die allgemeingültige, durch die Vernunft bestätigte Bemerkung Paulus in ihre volle Wirksamkeit ein: dass die Obrigkeit, als Stellvertreterin der ganzen Gesellschaft, das Schwert nicht umsonst tragen, sondern dass sie des allvergeltenden Gottes Dienerin auf der Erde, und eine Rächerin seyn müsse über jeden, der Uebeles thut; dass wir mithin, wenn dieser Satz nicht aufgehoben werden, und unseren übrigen Pflichten nicht widersprechen soll, sie zur Ausübung dieser Stellvertretung Gottes bei uns zugefügtem Unrechte auffordern müssen, mit dem Zutrauen, dass sie stets bereit seyn werde, das unterdrückte Recht zu rächen; ein Zutrauen, das sie, und Gott, dessen Bild sie ist, ehrt. — Eben daraus aber, dass wir unsere Sache ihr übertragen sollen, folgt, dass wir uns nicht selbst rächen dürfen; sondern es lediglich ihr, als ihre eigene Sache überlassen müssen.