8.

Der Körper ist so gut Ausdruck der gesammten menschlichen Kraft, als es der Geist ist. Abgerechnet nun, dass ganz gegen die gewöhnliche Meinung von der „Ungesundheit“ des Fleisses und des ernsten Studiums, frühe Geistesbildung, wenn sie nur nicht ein Brüten der Memorie über todten, unverstandenen Phrasen, sondern ein Leben und Weben der Phantasie seyn soll, schon durch sich selbst auch für den Körper der wirksamste Lebensbalsam ist: — dies abgerechnet, bleibt es noch besonderer Zweck der Erziehung, den Zögling auch seines Körpers Meister zu machen, also dass er diesen besitze, in keinem Sinne aber von ihm besessen werde, — auch nicht durch körperliche Stimmungen und Aufregungen.

Hierher gehört zuerst Entwicklung und Fixirung der Sinne; des Auges durch (nicht mechanisches, sondern perspectivisches) Zeichnen; des Ohres durch Uebung im harmonischen, einstimmigen und vielstimmigen Gesange, und, sofern Talent vorhanden, auch im Erlernen eines musikalischen Instrumentes: — des allgemeinen Sinnes durch Gewöhnung an ununterbrochene Aufmerksamkeit und absolutes Nichtdulden des Zerstreutseyns. (Dieser Punct ist wichtiger als er scheint, und ich getraue mir zu behaupten, dass man das Menschengeschlecht mit Einem Streiche von allen seinen übrigen Gebrechen geheilt haben würde, wenn man jeden von dem Zerstreutseyn geheilt, und ihn dahin gebracht hätte, nur allemal seine ganze unzerstreute Aufmerksamkeit auf das zu richten, was er jetzt treibt.)

Täglicher Genuss der frischen Luft, harmonische Ausbildung des Körpers durch gymnastische Uebungen, wie Tanzen, Ringen, Fechten, Reiten, insgesammt auf den Zweck gerichtet, den Körper unter die Herrschaft des Geistes zu bringen und ihn zugleich zum starken, ausdauernden Werkzeuge desselben zu machen, verstehen sich von selber im Ganzen dieses Erziehungsplanes.

9.

Eine positive moralische Erziehung, d. h. eine solche, die sich den Zweck setze und ihn ausdrücklich ausspreche, den Zögling zur Tugend zu bilden, giebt es nicht; vielmehr würde ein solches Verfahren den inneren moralischen Sinn ertödten und gemüthlose Heuchler und Gleissner bilden. In der eigenen schamhaften Stille des Gemüthes, ohne Geschwätz und Selbstbespiegelung, muss die Sittlichkeit von selbst aufkeimen, und allmählig höher erwachsen und sich verbreiten, so wie die äusseren Beziehungen sich theils vermehren, theils dem Kinde klarer werden. So muss es seyn, und so wird es ohne alles absichtliche Zuthun allenthalben von selbst erfolgen, sofern nur lauter gute Beispiele den Zögling umgeben und alles Schlechte, Gemeine und Niedrige fern von seinem Auge gehalten wird.

Ausser dieser verhütenden Sorgfalt hat der Erzieher nur noch Folgendes zu thun: wenige, in sich selbst durchaus klare und leicht zu beobachtende positive Gebote aufzustellen, über deren Befolgung, ohne irgend eine Ausnahme und unverbrüchlich, gehalten werde. So wäre denn irgend einmal mit Feierlichkeit das sittliche Gesetz anzukündigen: schlechthin nicht zu lügen, nicht wissentlich und bedächtig gegen sein Bewusstseyn zu reden oder zu handeln. Nach aller Erfahrung ergreift dieses Gesetz mit einer wunderbaren Gewalt den Knaben, erhebt ihn, giebt ihm eine innerliche Fassung, und wird ihm unaustilgbare Quelle der inneren Rechtschaffenheit, die die Mutter aller Tugenden ist und Keinen, der sie besitzt, ohne Rettung fallen lässt.

10.

Innere Religiosität des Gemüthes, das heisst: heilige Ahnung eines über alle Sinnlichkeit Erhabenen, und Hinneigung zu ihm, findet bei innerer Rechtschaffenheit des Gemüthes und zweckmässiger Geistesbildung, wie sie eben beschrieben worden, sich ganz von selbst. Sie planmässig anlehren zu wollen, würde abermals den inneren Sinn dafür ertödten und den Heuchler bilden. — Die Unterweisungen in der positiven Landesreligion wird, wenn der Zögling in die Jahre kommt, an den Mysterien derselben theilzunehmen, der Geistliche seiner Confession (welches diese sey, ist unserer Erziehung völlig gleichgültig) besorgen, und unser Erziehungsplan wird jeder positiven oder negativen Einmischung und jedes Einflusses in diese Angelegenheit sich mit strenger Gewissenhaftigkeit enthalten.

11.