[Anmerkung 17 zu Seite 515]:

In der neuen Organisation der Ritterschaft der Hetairen fällt die Angabe, daß eine fünfte Hipparchie gebildet worden sei, da es während des indischen Feldzugs, wie aus Arrian (IV, 22, 7; 23, 1; 24, 1) geschlossen werden darf, deren, das Agema ungerechnet, acht gab. Ob der Zug durch die Wüste so große Verluste gebracht hatte, daß die Reste der Hetairen zu vier schwachen Hipparchien zusammengezogen waren, muß dahingestellt bleiben. Jedenfalls war der Zweck der neuen Formation zugleich, wie Arrian (VII, 29, 4) angibt, die alten persischen ὁμότιμοι in das Korps der Hetären einzureihen, wie nicht minder die μηλοφόροι in die Taxeis. Anderer Art sind die 30 000 Perser (wohl überhaupt Asiaten), die nach makedonischer Art bewaffnet und eingeübt von den Satrapen nach Babylon geführt wurden, und die Arrian »Epigonen« nennt. Diese sind es, die Alexander auf Anlaß der Meuterei in Opis in makedonischer Weise als Hetären, Hypaspisten, Pezetären usw. formiert und an die Stelle der Makedonen treten läßt (Arr. VII, 11, 1).

[Anmerkung 18 zu Seite 531]:

Über die Wirkungen des Dekrets, das den Verbannten die Rückkehr in ihre Heimat gestattete, geben die Inschriften mehrerer Städte Andeutungen. Zwei derselben sind Hellen. II2 2, S. 361, 363 wiederabgedruckt worden. Von besonderem Interesse ist die von Conze in Mytilene gefundene und in seiner Reise nach Lesbos Taf. VIII, 2 mitgeteilte, die sich nach Blaß im Hermes XIII, S. 384 als zu C. I. Gr. II, 2166 gehörig erweist und dieselbe ergänzt. Der in den samischen Inschriften erwähnte Gorgos von Jasos, der sich, wie sie bezeugen, insbesondere bei Alexander darum bemüht hatte, daß die seit dreißig und mehr Jahren von attischen Kleruchen besetzte Insel den vertriebenen Samiern zurückgegeben werde, ist der Waffenmeister und Metalleut Alexanders, von dem Strabo eine Schrift über die Salz- und Bergwerke im Lande des Fürsten Sopeithes kannte. Es mag gestattet sein, hier die Berichtigung eines Irrtums hinzuzufügen, der in der Korrektur der letzten Ausgabe übersehen worden ist; Samos gehörte nicht, wie es S. 23 heißt, zum zweiten attischen Seebund in der Zeit, da die Athener die Samier austrieben und die Insel an attische Kleruchen verteilten.

[Anmerkung 19 zu Seite 566]:

Mag die Gesandtschaft der Römer an Alexander in den späteren Alexandergeschichten des Aristos und Asklepiades (Arr. VII, 15, 5) ausgeschmückt worden sein, daß Kleitarchos (Fragm. 23) nach dem Zeugnis des Plinius (H. N. III § 57) sie erwähnt hat, ist für diesen Fall ein ziemlich glaubwürdiges Zeugnis; denn Kleitarch schrieb zu einer Zeit, wo der Name der Römer noch nicht eben Großes bedeutete. Aristoteles nennt — abgesehen von einer kurzen Notiz über Sommerpflanzen (de plant. 1. 7, p. 821b) Rom nur in einem Fragment bei Plut. Cam. 22, und Plutarch berichtigt ihn: Ἀριστοτέλης δὲ τὸ μὲν ἁλῶναι τὴν πόλιν ὑπὸ Κελτῶν ἀκριβῶς δῆλός ἐστιν ἀκηκοώς, τὸν δὲ σώσαντα Λεύκιον εἶναι φησιν — ἦν δὲ Μάρκος, οὐ Λεύκιος, ὁ Κάμιλλος was verständigerweise nichts anderes heißen kann, als daß Aristoteles dem Retter Roms einen falschen Vornamen gegeben habe. Plinius (H. N. III, § 57) sagt: Theophratus — primus externorum aliqua de Romanis diligentius scripsit, nam Theopompus, ante quem nemo mentionem habuit, urbem dumtaxat a Gallis captam dicit, Clitarchus ab eo proximus legationem tantum ad Alexandrum missam; von dem angeblichen Brande Roms wissen diese ältesten Zeugen nichts. Wenn Liv. IX, 18 sagt: Alexandrum ne fama quidem illis notum fuisse arbitror, so beweist das ebensowenig wie das Schweigen der römischen Annalisten über eine solche Sendung (οὔτε τις Ῥωμαίων ὑπὲρ τῆς πρεσβείας ταύτης μνήμην ἐπουήσατό τινα, Arr. VII, 15, 6). Wenigstens das interdictum mari Antiati populo est in den Friedensbedingungen von 338 v. Chr. Liv. VIII, 14 (wesentlich abweichend von den Bedingungen desselben Friedens, die Liv. VIII, 11 zu lesen sind) beweist wohl nicht, daß der Name antiatischer Piraten fortan von den Meeren verschwunden ist. Denn Livius' Ausdruck: Antium nova colonia missa … navis inde longae abactae, interdictum mari Antiati populo est et civitas data, bietet, wie von Zöller und anderen nachgewiesen, Konfusion in Menge: wenn sich zwanzig Jahre später die Antiaten in Rom beschwerten, daß sie sine legibus und sine magistratibus seien (Liv. IX, 20), so zeigt das deutlich, daß nicht den Antiaten insgemein die civitas, noch das Recht, sich als Kolonisten einzuschreiben, gegeben ist, daß vielmehr zwischen der dahin deduzierten römischen Kolonie und dem populus weder ein gemeinsames Recht, noch eine gemeinsame Behörde bestand.

[Anmerkung 20 zu Seite 574]:

Mit guten Gründen ist neuerer Zeit wahrscheinlich gemacht worden, daß Diodors Schilderung von Babylon (II, 7 ff.) aus Kleitarchos stammt. Daß die Stadt mit ihren Bauwerken, daß das Kanalsystem und die Wasserbauten am Euphrat bis Sippara und weiter hinauf, zu Alexanders Zeit im wesentlichen noch erhalten waren, wird man kaum bezweifeln dürfen. Seit Nebukadnezar hatte man die vier großen Kanäle, die zwischen Sippara und Babylon zum Tigris hinüber führen, das große Bassin bei Sippara auf dem linken Ufer des Euphrat zur Regulierung der Überschwemmungen des Stromes, die beiden großen Kanäle auf der rechten Seite des Euphrat, den Naarsanes, der oberhalb, den Pallakopas, der 800 Stadien unterhalb Babylon abgeleitet war. Daß Penteren und Tetreren von Thapsakos herab auf dem Euphrat nach Babylon geführt werden konnten, sowie die Fahrt des Nearchos mit der Flotte den Euphrat aufwärts bis Babylon und die Fahrt von Trieren aus dem Euphrat (auf dem Königskanal) nach dem Tigris zeigt, daß das große Kanalisationssystem, auf dem der Handel, die Fruchtbarkeit, zum großen Teil die Bewohnbarkeit des babylonischen Landes beruhte, noch keineswegs verkommen war. In diesem Zusammenhang gewinnen die Anlagen, die Alexander hinzufügte, ihre Bedeutung. Er befahl die Aushebung eines zweiten großen Bassins in der Nähe von Babylon mit Schiffshäusern für tausend große Schiffe (Arr. VII, 19, 4); er veranlaßte die Umlegung der Stelle, wo der Pallakopas aus dem Strom abgeleitet war, denn die bisherige Stelle, wo die Ufer niedrig und sumpfig waren, gewährte nicht hinlängliche Schließung und setzte bei hohem Wasser das niedrige Land dahinter weiten Überflutungen aus; Alexander fand eine Meile weiter auf der rechten Seite des Stromes eine Stelle, die geeignet war ὑπὸ στεῤῥότητος τῆς γῆς das Wasser sicher zu hemmen. Solches Ufer »hoch und lehmig« sah Petermann aus seiner Fahrt von Babylon nach Suq-esch-Schiuch bei Samwat, einer Stelle, die auch sonst bemerkenswert genug ist und die Anlage einer Alexandreia, wie sie der König dort gründete (VII, 21, 7), wohl rechtfertigt.

[Anmerkung 21 zu Seite 582]: