Die thatsächlich grosse Häufigkeit dieser Todesarten steht nicht im Verhältniss zu der Erfahrung, die dieselben den preussischen Gerichtsärzten gewähren. Bekanntlich werden nämlich, wie bereits oben ([S. 8]) auch bemerkt ist, den Bestimmungen der Criminal-Ordnung entgegen, welche durch Allerhöchste Cabinets-Ordre eingeschränkt worden, bereits seit mehr als einem Viertel-Jahrhundert (December 1824) alle Selbstmörder und solche Verunglückte, für deren Tod die Schuld eines Dritten nicht vermuthet werden kann, gar nicht mehr zur Cognition des gerichtlichen Arztes gebracht, sondern nur, vor Ausfertigung des Beerdigungsscheines, von einem Gerichtsdeputirten, also Laien, besichtigt. Dass dabei wunderliche Quiproquo’s mitunterlaufen müssen, lässt sich leicht ermessen und ich selbst habe dergleichen erlebt. Eine Leiche war im Wasser gefunden worden. Der Gerichtsabgeordnete fand bei der amtlichen Besichtigung einen tiefen Eindruck oder Bruch im Schädel und Blut an der Weste der Leiche, und veranlasste deshalb, und in der anscheinend begründeten Annahme eines vorgefallenen Mordes, die Zuziehung des Arztes. Bei der sachkennerischen Ermittelung ergab sich nun aber ganz einfach, dass der vermeintliche Eindruck oder Bruch am Schädel nichts Anderes war, als ein einige Zoll langer Eindruck in die sehr aufgeschwollenen weichen Bedeckungen der Stirn, mit welcher denatus im Wasser an einem scharfkantigen Pfahl angepresst gelegen hatte, und die wenigen Blutflecke an der Weste waren höchst wahrscheinlich aus der Nase geflossen, da sich im Uebrigen nicht die geringste Spur einer gewaltsamen Tödtung ausserhalb des Wassers ergab. Späterhin wurde das freiwillige Ertränken des Menschen ausser Zweifel gesetzt.

[46.–48. Fall.]

Erstickung durch Einsturz eines Gebäudes.

Unter den zehn aus dieser Centurie zu erwähnenden Fällen der vorliegenden Rubrik will ich zunächst dreier zu gleicher Zeit obducirter Männer gedenken, weil bei allen Dreien die Criterien des Erstickungstodes auf eine seltene Weise stark ausgeprägt gefunden wurden. Sie waren, in einer Kellerstube sitzend, durch das über ihnen plötzlich zusammenstürzende, so eben neu gebaute dreistöckige Haus getödtet worden. Nur Einer hatte eine eigentliche Verletzung, einen Bruch des rechten Oberschenkels, davongetragen, und die gemeinschaftliche Todesursache war Erstickung gewesen. Der älteste von ihnen, G., 36 Jahre alt, war ein Mann von toröser Constitution. Die Leiche hatte ein zinnoberrothes, stark gedunsenes Gesicht, die Zunge lag hinter den Zähnen. Beide Lungen waren zwar stark mit dem dunklen und flüssigen Blute der Erstickten erfüllt, jedoch enthielt das rechte Herz desselben nur mässig viel, das linke noch weniger. Dagegen war der Erstickungstod in der Luftröhre exquisit ausgeprägt: denn die Schleimhaut des Kehlkopfs und der Luftröhre war durchweg hochroth gefärbt, und der Canal fast ganz mit einem dunkelblutigen Schaume ausgestopft. Jene Röthe ist das bei weitem beständigste, daher auch zuverlässigste Zeichen des Erstickungstodes, das, wenn auch nur angedeutet, nie zu fehlen pflegt. Ausserdem waren allerdings wie gewöhnlich, auch bei dieser Leiche Leber, Milz und Gehirn ansehnlich congestiv mit Blut erfüllt, aber höchst auffallend beide Nieren, die von der strotzenden Anfüllung mit dunklem Blute fast schwarz anzusehen waren. Und hier will ich nicht unterlassen anzuführen, dass die Blutcongestion in den Nieren bei suffocatorischem Tode weit häufiger ist, als die Congestion in Leber, Milz, Netzen u. s. w., was weit weniger bekannt ist, als die wichtige Thatsache zu sein verdient. So waren gleich bei der zweiten Leiche, dem 25jährigen Bruder des G., beide Nieren so strotzend mit flüssigem Blute angefüllt, dass dasselbe bei Längsschnitten in dieselben förmlich ausfloss, gewiss ein äusserst seltener Befund. Die Zunge (bei dem Bruder s. oben hinter den Zähnen) lag bei diesem Erstickten einen halben Zoll weit aus dem Munde vorgedrängt. Das Gesicht war blutroth und gedunsen. Im lumen der Luftröhre fand sich kein Blutschaum, aber eine leichte helle Röthung der Schleimhaut. Hier waren aber die rechte Hälfte des Herzens und dessen Kranzadern sehr stark überfüllt, weniger die Lungen und die grossen Venenstämme des Unterleibs. Der jüngste und schwächste der drei Körper, ein 20jähriger Geselle, zeigte gleichfalls ein blauroth gedunsenes Gesicht und eine eben solche, drei Linien vor die Kiefer gedrängte Zunge. Die Luftröhre war von derselben Beschaffenheit, wie in der eben geschilderten Leiche, aber am meisten unter allen drei Leichen waren hier die Lungen blutüberfüllt, und die Venen des Unterleibs waren wahrhaft wurstartig blutstrotzend. Beide Nieren, besonders aber die rechte, waren gleichfalls strotzend von Blut, und eine starke Congestion im Gehirn sichtbar.

[49. Fall.]

Mord durch Erdrosselung.

Eine höchst interessante Untersuchung veranlasste ein Raubmord, der an einer alten 72jährigen allein wohnenden Wittwe verübt wurde.

Am 22. April 18— früh 10 Uhr bemerkten die Hausbewohner, dass aus den Fenstern der Hofwohnung dieser Frau Rauch hervordrang. Die Thür fand man verschlossen, und als man deshalb das Fenster einschlug, und die Läden desselben öffnete und darauf eindrang, fand man das Zimmer ganz voll Rauch, das Stroh in der Bettstelle angebrannt, den Schlüssel zur verschlossenen Thür fehlend und auf einem Stuhle sitzend die Leiche der alten Frau B. anscheinend erdrosselt. Mehrere Schritte von ihrem Sitze in der Wand fand sich ein Haken eingeschlagen, um welchen ein altes, in der Dicke eines kleinen Fingers zusammengedrehtes, leinenes Tuch gewickelt war, das mit einem Ende herunterhing. Im Zimmer fand man geöffnete Schränke, aus denen Kleider und geldwerthe Effecten weggekommen waren. Man brachte die Leiche auf den Flur, wo die Aerzte A., F. und K. noch fruchtlose Rettungsversuche anstellten. Diese Aerzte fanden nach ihrem Attest „eine vertiefte Strangulationsmarke, die sich vom Kopfnicker der rechten Seite bis hinter denselben Muskel der linken Seite erstreckte. Sie war an der linken Seite am stärksten, und an einer Stelle sogar doppelt. Das Gesicht war ganz blau“. Der Dr. A. erklärte vier Tage später, vor der gerichtlichen Inspection der Leiche, „dass die Strangmarke nicht mehr so deutlich sei, als früher“. Ein Arbeitsmann H., der bei den Rettungsversuchen behülflich gewesen, hatte erklärt, „dass am Halse ein rother Streifen gewesen, der ungefähr so aussah, wie ein Peitschenhieb auf der Haut auszusehen pflegt“. Am 26., also 4 Tage nach dem Tode, obducirten wir die Leiche, die noch viele Bettfedern in den Haaren hatte. Die etwas aufgetriebene, aber bleiche Zunge lag zwischen den zahnlosen Kiefern. Hände und Nägel waren bläulich gefärbt. Auf der linken Backe fand sich ein kleiner Hautritz, an Nase und Mund, dessen Lippen bläulich waren, geringe Spuren von angetrocknetem Blute, in der Mitte der Oberlippe ein erbsengrosser, sugillirter Fleck. Auf der linken Seite des Halses vom hinteren Rande des Kopfnickers an bis zum vorderen Rande desselben Muskels rechts zeigte sich eine ganz abgeflachte, und an einzelnen Stellen 1⁄4 Linie tiefe, schmutzig gelb-bräunlich, und an beiden Rändern hier und da röthlich gefärbte Marke von 1⁄3 Zoll Breite. Gegen ihr Ende nach der rechten Seite wurden ihre Kennzeichen immer weniger sichtbar. Die ganze Marke war weich zu schneiden, und nirgends eine Sugillation im subcutanen Zellgewebe. Sie verlief gerade über die Mitte des Kehlkopfs. Einen halben Zoll über ihr zeigten sich einzelne Spuren erhöhter Hautröthe, muthmaasslich von einer zweiten Marke herrührend, welche jedoch jetzt nicht mehr erkannt werden konnte. Am linken Unterkieferwinkel fanden sich zwei blaurothe, ächte sugillirte Flecke von Sechser- und Erbsengrösse, und ein ganz gleich beschaffener Fleck von Groschen-Grösse am unteren Rande des Kiefers, 1 1⁄2 Zoll vom rechten Unterkieferwinkel entfernt. Von den inneren Befunden waren die wesentlichsten: merklicher Blutreichthum der Lungen mit dunklem, ziemlich flüssigen Blute, starke Anfüllung der Kranzadern, wenig Blut im linken, strotzende Blutfülle im rechten Herzen und in den grossen Aderstämmen der Brust, lebhafte und hohe Röthung der ganzen Tracheal-Schleimhaut, auf welcher sich einige Tropfen wässrigen Blutes vorfanden, und dunkelblaue Färbung der Rachenhöhle. Im Kopfe fand sich sehr bedeutende Anfüllung der Venen der harten und weichen Hirnhaut, und eine 2 1⁄2 Zoll grosse runde Blutunterlaufung an der inneren Fläche der galea über der Occipital-Protuberanz, sonst nichts Ungewöhnliches, und im Unterleibe endlich: bedeutender Blutreichthum in Netz und Gekröse, eine „ungewöhnliche Blutfülle“ in beiden Nieren (s. [No. 48] oben) und strotzende Anfüllung der Venenstämme mit dunkelflüssigem Blute.

Hiernach konnte es als zweifellos angenommen werden, dass denata den Erstickungstod gestorben. Aber auch die gewaltsame Veranlassung desselben war zweifellos, denn abgesehen davon, dass eine andere Veranlassung gar nicht constirte, da etwanige Erstickung durch Strohrauch sich namentlich durch eine anderartige Färbung der Luftröhrenschleimhaut zu erkennen gegeben haben würde, abgesehen davon, dass, zugegeben, dass die Strangmarke, wie sie bei der Legalinspection gefunden worden, allerdings auch bei solchen Menschen beobachtet werden kann, denen erst nach dem Tode ein Strangwerkzeug umgelegt worden[14], dass, sage ich, nach den Schilderungen der Aerzte, die die Leiche früher, und alsbald nach dem Tode der B. gesehn hatten, die Strangrinne früher eine andre, und höchst wahrscheinlich solche Beschaffenheit gehabt hatte, wie sie nur allein bei lebendig Erdrosselten oder Erhängten vorkommt, so erschien in diesem Falle die Marke von geringerer Erheblichkeit, da ein andrer, sehr wichtiger Sectionsbefund vorlag. Wir meinen die geschilderten ächten Sugillationen am Halse, zwei linker und Eine rechter Seits. Diese Befunde konnten nur die Resultate eines Drucks von aussen gewesen sein, und es lag auf der Hand, sie als Fingerdrücke anzusprechen, wobei der Daumen auf die rechte, und zwei Finger auf die linke Seite des Halses aufgesetzt gewesen waren. Ohne Zweifel war dieser Druck der erste Angriff auf das Leben der denata, und das Strangwerkzeug folgte erst auf denselben, und dass hierbei keinenfalls ein langer Zwischenraum verflossen sein konnte, ergaben die actenmässigen Vorgänge.

Der Verdacht eines Selbstmords war leicht zu beseitigen, obgleich offenbar die Mörder denselben zu erregen bemüht gewesen waren, wie namentlich das Tuch am Wandhaken bewies, Aber plumper ist wohl in dieser Hinsicht selten verfahren worden! Der Schlüssel der abgeschlossenen Thüre fehlte, es fehlte das Strangwerkzeug am Halse, als man die Leiche auffand, und die Mörder hatten in der Eile übersehn, dass wenn die B. sich an dem Tuche am Haken aufgehängt gehabt, sie nicht davon entfernt auf dem Stuhle sitzend als Leiche hätte können gefunden werden!! Im Uebrigen musste auf Dritte durch die Brandstiftung geschlossen werden, durch welche offenbar die That des Mordes hatte verdunkelt werden sollen. In der That wurden drei des Verbrechens verdächtige Männer eingezogen, und lange gegen sie inquirirt. Aber — vergeblich, und selbst nachdem Einer von ihnen nach Jahr und Tag, längst entlassen, geldwerthe Papiere, die zu den bei der B. geraubten gehörten, bei einem Wechsler hatte umsetzen wollen und dabei aufs Neue gefänglich eingezogen worden war, gelang es nicht, ihn der That zu überführen, und der Mord ist bis heute (fünf Jahre nachher) unentdeckt und ungerochen geblieben!