[50.–54. Fall.]

Erstickung von Kindern im Bette.

Nach unserm Strafrechte (A. L. R. §. 738, 739 Thl. II Tit. 20) ist es Müttern und Ammen bei Gefängnissstrafe verboten, Kinder unter zwei Jahren Nachts zu sich ins Bett zu nehmen[15], Contraventionen gegen dies eigenthümliche Gesetz kommen natürlich häufig vor, und so habe ich alljährlich mehrere Fälle gerichtsärztlich zu constatiren, in denen durch ein solches Verfahren kleine Kinder in den Betten ihrer Mütter oder Ammen erstickt worden sein sollen. In der hier betrachteten Centurie von gerichtlichen Obductionen kamen nicht weniger als fünf dergleichen Anschuldigungen vor, von denen vier die eignen Mütter trafen, die natürlich doppelt schwer durch eine solche harte Anklage getroffen werden mussten, da sie ohnedies schon schwer genug für ihre Fahrlässigkeit durch den Verlust eines geliebten Kindes büssen müssen. — Bei diesen Sectionen habe ich (nicht nur in den hier betrachteten fünf, sondern auch in mehrern spätern Fällen) einen Befund angetroffen, der höchst interessant ist, und den Erstickungtod bei kleinen Kindern, wie kein andres bekanntes Kriterium, characterisirt. Bei Erwachsenen erinnere ich mich nicht, diesen Befund angetroffen zu haben: ich meine petechienartige Sugillationen in der Lungenpleura, der Aorta oder namentlich auch auf der Oberfläche des Herzens, welches, wie die Lunge dadurch ganz gesprenkelt erscheinen kann. Viele meiner Zuhörer haben sich wiederholt bei diesen Fällen von diesem Befunde überzeugen können, der meines Wissens noch nicht allgemein bekannt ist. — Ein drei Monate altes Mädchen war im Bette der Mutter am Morgen todt gefunden worden. Ausser den gewöhnlichen Zeichen des Erstickungstodes fanden sich unzählige kleine, petechienartige Sugillationen auf Herz, Aortenbogen und rechter Lunge, die das Aussehn hatten, als wären Schreibfedern darauf ausgespritzt worden. Die Zunge lag zwischen den Kiefern. Der Magen war halb mit geronnener Milch angefüllt, und ein blutiger Schaum in der Luftröhre fehlte nicht. — Auch bei einem einen Monat altem Mädchen, das, ohne alle Spuren äusserer Gewalt, im Bette der Amme todt gefunden worden war, waren die Erstickungsbefunde sehr deutlich ausgeprägt. Das ganze Herz hatte sogar eine dunkelblaue Färbung, und in dieser waren noch zahlreiche Petechien-Sugillationen auf der Oberfläche des Organs, so wie auch in beiden, besonders der linken Lungenpleura wahrzunehmen. Die Milz war bedeutend überfüllt, die Nieren aber in diesem Falle weniger. Die Lungen waren mit dunkelm, dickflüssigen Blute strotzend, die Luftröhre sehr mit einem röthlichen Schaum angefüllt. Die Zunge lag 3 Linien weit vor den Kiefern. Auch in diesem Falle enthielt der Magen gekäste Milch, wie gewöhnlich und natürlich, da ja meist die Kinder in’s Bett genommen werden, um sie zu stillen, und Nährende und Säugling darüber dann einschlafen. — Ganz ähnliches ergab die Section eines zwei Monate alten Mädchens, das im Bette seiner Mutter erstickt war. Ich führe, mit Uebergehung der übrigen suffocatorischen Zeichen, nur an, dass auch hier die Oberfläche des Herzens wie gesprenkelt erschien. Das lumen der Luftröhre war mit hellröthlichem Schaum angefüllt, ihre Schleimhaut hellroth. Das Kind hatte sich satt und voll getrunken, denn der Magen war ganz mit gekäster Milch angefüllt. Dass eine solche Ueberfüllung den Erstickungstod unter ähnlichen Umständen nur sehr begünstigen muss, ist unzweifelhaft, und ich bin überzeugt, dass diese Todesart kleiner Säuglinge noch weit häufiger vorkommt, als sie zur richterlichen Cognition gelangt. Auch den Hausärzten mag die Veranlassung aus begreiflichen Gründen oft genug verschwiegen werden, und dann passirt der Todesfall in den amtlichen Listen unter der Rubrik „Krämpfe“ oder dgl.! Im Uebrigen zeigten sich bei dem Kinde quaest. Todtenflecke auf Schaamtheilen und Vorderfläche der Oberschenkel und ich schloss daraus, dass das Kind, nachdem es gesäugt hatte, auf dem Leibe der Mutter eingeschlafen, liegen geblieben, und erstickt worden sei, was später die Mutter vollständig bestätigte. Das foramen ovale war bei dem zweimonatlichen Kinde noch ganz offen. — Ganz dasselbe fand ich bei einem zwei Monate alten Knaben, der Morgens bei seiner Mutter todt im Bette gefunden worden war. In diesem, so wie in einem andern Falle von einem drei Viertel Jahre alten Mädchen, das man im Bette der Mutter todt gefunden hatte, ergab sich Schlagfluss, nicht Erstickung, als Todesart.

[55. Fall.]

Tod durch Erhängen. Zweifelhafter Selbstmord.

Der letzte Fall in dieser Reihe betraf den Erhängungstod eines 19jährigen Lehrburschen. Der Fall würde gar nicht zu unsrer Cognition gekommen sein, wenn nicht ein Verdacht gegen den Meister obgewaltet hätte, dass er den Burschen durch eine Züchtigung zu Tode gebracht und dann nach dem Tode, um die Schuld von sich abzuwälzen, ihn aufgehängt hätte. Die Obduction ergab ganz unerhebliche Spuren äusserer Gewalt auf dem Rücken der Leiche. Rings um den Hals lief eine braungelbe, pergamentartig harte Strangrinne, ohne subcutane Sugillation. Am After war Koth ausgeflossen. Die innere Besichtigung ergab starke apoplectische Congestion und grossen Blutreichthum in den Lungen. Hiernach musste angenommen werden, dass die Züchtigungen nicht die Todesursache gewesen, und dass der junge Mann lebend an den Strang gekommen sei. Im Uebrigen schloss ich aus einem Befunde in der Harnblase, und nach meinen Erfahrungen in andern Fällen, dass denatus ein „Bettpisser“ gewesen sei, und die bei der Section anwesende Mutter bestätigte mir sogleich diese Diagnose, auf welche ich bei andrer Gelegenheit noch zurückkommen werde.


[D. Ertrinkungstod.]

Bei dem heutigen Standpunkt der gerichtlichen Arzneiwissenschaft wüsste ich kaum ein grösseres Desiderat für ihre practische Anwendung, als ein irgend sichres Criterium zur Feststellung der Thatsache: ob ein Mensch ertrunken, d. h. den Tod im Wasser gestorben ist? Jeder Kenner weiss, wie hier die Schriftsteller, auch die besten, in ihren Meinungen auseinandergehn. Wie viel ist darüber gestritten worden, ob der Ertrinkende den apoplectischen oder den Erstickungstod stirbt? ob schäumende Flüssigkeit in der Luftröhre ein sichres Zeichen des Erstickungstodes, ob es die Gänsehaut, die Flüssigkeit des Blutes sei u. s. w., von so schwankenden Zeichen wie der grössern Kälte der Wasserleichen (Merzdorf), oder des Auströpfelns des Blutes aus den Gefässen der Schädelknochen (Pyl.), oder dem Aufrechtstehen des Kehldeckels und ähnlicher gar nicht zu reden! Ich glaube von einer sehr grossen Zahl von Leichen Ertrunkener sprechen zu können, die ich bis heute amtlich — und nicht amtlich, zu meiner eignen Belehrung, in solchen Fällen, wo eine amtliche Section nicht gefordert wurde — genau untersucht habe, und dennoch gestehe ich, kein einziges Zeichen constant gefunden zu haben. Und wie wichtig doch die Frage in foro werden kann, darüber darf ja nur an den Fonk’schen Process erinnert werden, zu dem ich vor einiger Zeit ein, in der zweiten Centurie meiner Beobachtungen zu veröffentlichendes Seitenstück erlebt habe. Im obigen 20. Falle war ein Mann mit einer nicht schnell tödtlichen Schusswunde in den Unterleib im Wasser gefunden worden; war dieser lebend oder todt ins Wasser gekommen? In vielen Fällen waren neugeborne, lebend geborne, oder ältere Kinder aus dem Wasser gezogen worden, in einem andern Falle ein Mann, der angeblich vergiftet worden sein sollte — die Schwierigkeiten können in solchen Fällen wirklich unüberwindlich werden. Allerdings ist anzunehmen, dass ein Mensch im Wasser umgekommen, wenn sich apoplectischer und suffocatorischer Tod im Gehirn, Lungen und Herz ergiebt, wenn das Blut dunkel und flüssig, wenn die Luftröhrenschleimhaut hellroth injicirt und Kehlkopf oder Luftröhre mit blutigem Schaum mehr oder weniger — oft nur in sehr geringem Maasse — erfüllt, wenn an einzelnen Stellen des Körpers — am häufigsten an den Oberschenkeln und an den Vorderarmen — Gänsehaut sichtbar ist, wenn sich mehr oder weniger Wasser — wohl gar die etwanige eigenthümliche Flüssigkeit, wie Morast, Mistjauche u. dgl., in welcher denatus aufgefunden ward — im Magen auffindet, und wenn endlich zu allen diesen Zeichen noch der negative Beweis geführt werden kann, dass denatus keiner andern Todesart unterlag. Aber abgesehn davon, was gegen die Beweiskraft dieser Zeichen, einzeln genommen, mit Recht angeführt worden ist, so giebt es Ein Moment, das leider! grade bei Wasserleichen, wenn dieselben zur ärztlichen Prüfung vorgelegt werden, so sehr oft hindernd eintritt, welches alle diese Zeichen verwischt und den Thatbestand schwankend macht, und dieses Moment, woran die meisten Handbücher gar nicht gedacht haben, ist — die Fäulniss. Wie oft haben die Leichen Wochen- oder Monatelang im Wasser gelegen, ehe sie entdeckt wurden, und wie weit ist dann die Putrefaction in der graugrünen, von der Oberhaut ganz entblössten, hoch aufgeschwollenen Leiche vorgeschritten! Aber schon bei geringern Verwesungsgraden zersetzt sich das Blut und verdunstet, und man findet einen durchweg anhämischen Körper, in dem also auch von Blutanhäufungen in Gehirn, Lungen oder (rechtem) Herz, in den Netz- und Gekrös-Venen u. s. w., also von Apoplexie oder Suffocation, keine Rede mehr sein kann. Auch die Consistenz des Blutes lässt sich dann nicht mehr prüfen. Noch viel weniger die Beschaffenheit der Luftröhre, die schon sehr früh bei eintretender Verwesung sich verfärbt, und je weiter, desto mehr eine dunkelkirschbraune Röthe ihrer Schleimhaut zeigt. Eben so wenig endlich die Gänsehaut, die ich, wo sie vorhanden, für ein werthvolles Zeichen erklären muss, das im Allgemeinen zu wenig beachtet wird, und bei dem ich deshalb noch einen Augenblick verweile. Mein Vorgänger auf dem Lehrstuhl und im Berliner Gerichts-Physicat, Geh. Rath Wagner, ein in diesen Dingen vielerfahrener Mann, behauptete auch bei noch warmen Leichen, die als solche ins Wasser kämen, könne sich noch eine Gänsehaut bilden. Zahlreiche Beobachtungen kann derselbe indess hierüber, wie die Natur der Sache beweist, wohl nicht gemacht haben, und aus einigen wenigen Fällen dieser Art, die mir vorgekommen, möchte ich um so weniger diesen Schluss ziehn, als hier die Erscheinung der Gänsehaut an sich sehr schwankend war. Was nämlich diese Erscheinung unsicher machen kann, ist der Umstand, dass bei Menschen von „straffer Faser“, zumal bei solchen aus der untern Volksclasse, die eine derbe, straffe, im Leben nicht gepflegte Haut hatten, diese im Leben, (wie Jeder sich davon bei solchen Individuen leicht wird überzeugen können), wie nach dem Tode eine körnige Beschaffenheit zeigt, die schwer von einer sogenannten Gänsehaut zu unterscheiden ist. Und nun vollends wieder der Verwesungsprocess, wenn er die Oberhaut schon blasenartig aufgetrieben, oder ganz zerstört hat! Bei halb oder ganz verwesten Leichen also, die aus dem Wasser gezogen wurden, lässt sich oft mit Ueberzeugung und beweisend der Ertrinkungstod gar nicht, oder mindestens nicht anders, als durch den negativen Beweis feststellen[16]. Ich habe Nichts erwähnt von dem so viel discutirten Befunde von Wasser in den Lungen (Bronchien) oder im Magen bei Ertrunkenen, ein wichtiges Zeichen, das aber an sich betrachtet, gleichfalls täuschen kann, wie gleich der erste hier zu besprechende