selbst Schrot, müssen sich doch natürlich bei der Section vorfinden — sollte man meinen — wenn der Schuss keinen Ausgang nahm, und Schrot oder Kugeln nothwendig in den Eingeweiden der Leiche liegen. Vom Arbeitstisch aus, von welchem die Natur freilich etwas anders aussieht, als draussen im Leben und in der Wirklichkeit, vollkommen richtig, und ich kann es dem Referenten einer Medicinal-Behörde nicht verdenken, wenn derselbe, bei gänzlichem Mangel an eigner Erfahrung in diesen Gegenständen, die Obducenten in einem wichtigen Falle „nicht begreift“, wenn sie behaupteten, Stunden lang vergeblich im Leichnam nach den Schrotkörnern gesucht zu haben, die den denatus getödtet hatten. Aber man versuche es nur! Zumal bei Kugeln — vollends gar bei Schrotkörnern — die in die Bauchhöhle gedrungen waren, und hier grosse Zerreissungen, musartige Zerstörungen der Leber oder Milz, bedeutende Blutergüsse u. dgl. m. verursacht hatten, gelingt es oft dem mühseligsten Herumgreifen und Durchwühlen nicht, das Projectil herauszufinden. In geringerm Maasse gilt dies von der Brusthöhle. Ich glaube mir hier ein Urtheil zutrauen zu dürfen, denn es sind nicht die oben mitgetheilten drei Fälle von Sectionen nach tödtlichen Schusswunden allein, die ich zu verrichten Gelegenheit gehabt, wie schon die Mittheilungen der zweiten Centurie beweisen werden; vielmehr hat mir das historische Jahr 1848 leider! so viel Erschossene auf den Secirtisch geliefert, dass wohl selten ein einzelner Arzt eine so reiche Ausbeute zu gewinnen, und einen so betrübenden Reichthum von Erfahrungen über Schusswunden am Leichnam zu sammeln in der Lage gewesen ist!

[7. Die Strangmarke von Umschlingung der Nabelschnur]

bei neugebornen Kindern ist am Leichnam nicht schwer von andern durch absichtliche und gewaltsame Strangulation erzeugten Strangulationsrinnen zu unterscheiden, was ungemein wichtig für die forensische Praxis ist. Sehr häufig kommt es bei den zweifelhaften Todesarten der Neugebornen vor, dass nach den Umständen des Falles eine solche verbrecherische Strangulation wahrscheinlich wird, während es sich später ergiebt, dass die Natur das Kind durch die Nabelschnur strangulirt hatte. Man wird dann aber in allen Fällen finden: eine breite, der Breite der Nabelschnur entsprechende, eine mehr oder weniger, d. h. ganz oder an mehreren einzelnen Stellen des Halses ächt sugillirte, und rund ausgehöhlte, rinnenförmige und überall ganz weiche Marke, nicht selten, da die Umschlingung gewöhnlich keine bloss einfache ist, eine doppelte, ja dreifache Marke von der beschriebenen Beschaffenheit. Die Strangulationsrinne aber von andern Strangwerkzeugen verhält sich wie die in allen Lebensaltern; sie zeigt mehr oder weniger Mumification, pergamentartige Beschaffenheit der Haut an grösseren oder kleineren Stellen ihres Verlaufs, selten wirklich sugillirte Flecke oder Stellen, und niemals die Tiefe jener Nabelschnurmarke. Bei dieser Gelegenheit will ich auf einen Irrthum aufmerksam machen, den ich nicht selten von Unerfahrenen, wie Zuhörern oder Examen-Candidaten u. s. w., habe begehen sehen, die etwas bei dem neugebornen Leichnam für eine Strangrinne halten, was keine ist. Man untersuche nämlich nur eine kleine Anzahl recht fetter und noch frischer Kindesleichen, zumal im Winter, so wird man sehen, dass dieser Irrthum wohl möglich ist, wenn man nämlich die Hautfurchen am Halse, die durch die Biegungen des Kopfs entstehen, und im erkalteten Fette stehen bleiben, und welche bei kurzem Halse noch deutlicher hervortreten, ohne weitere Berücksichtigung der übrigen Criterien einer Strangmarke, für eine solche hält. Die Berücksichtigung eben dieser Criterien aber, pergamentartige Härte der Haut, Sugillation, braungelbliche Färbung, Ungleichheit des Lumens der Rinne u. s. w. werden sehr bald das Richtige erkennen lassen.


[Anhang.]


[I. Obductions-Protocoll,]

betreffend

einen Fall von Vergiftung durch Schwefelsäure.