(Vergl. [84.] Fall, [S. 117].)


Verhandelt: Charlottenburg, den 13. December 18—.

In Sachen, betreffend die Ermittelung der Todesart des Hutmachermeisters Christian Ludwig Schmidt, verfügten sich heute die unterschriebenen Gerichtspersonen nach dem Obductionshause, Behufs der Obduction des Leichnams des Hutmachermeisters C. L. Schmidt.

Sie trafen daselbst an:

1) (den Zeugen A.);
2) (den Zeugen B.) u. s. w.

Es hatten sich inzwischen eingefunden:

3) Der Geheime Medicinal-Rath Herr Dr. Casper;
4) Der Chir. for. Herr Lüdke.

Denselben wurde der im Obductionshause befindliche Leichnam zur Besichtigung übergeben, und dieselben aufgefordert, dessen Beschaffenheit sowohl, als die an demselben befindlichen äusseren Verletzungen genau zu bemerken, und sodann die Obduction vorzunehmen.