Wir glaubten die Todesart der Gemordeten am besten durch den negativen Beweis feststellen zu können, und äusserten uns im summarischen Gutachten am Schlusse des Obductions-Protokolles wörtlich dahin: „1) dass weder Erstickung noch Blutschlagfluss die Ursache des Todes der Denata gewesen; 2) dass ebenso wenig eine innere organische Krankheit denselben herbeigeführt habe; 3) dass auch für eine Vergiftung kein einziges der vorgefundenen Ergebnisse spreche; 4) dass trotz der allgemeinen Blutleere, bei dem Mangel einer bedingenden Verletzung, auch die Annahme eines Verblutungstodes auszuschliessen; 5) dass folglich ein Nervenschlag als Ursache des Todes anzunehmen sei; 6) dass die Verletzungen am Halse sich so verhalten haben, wie sich dieselben in der grossen Mehrzahl aller Fälle bei lebendig Erhängten oder Erdrosselten zu verhalten pflegen[11], und dass demnach 7) unter Berücksichtigung alles Vorstehenden und des Umstandes, dass der Erhängungs- und Erdrosselungstod in nicht seltenen Fällen den Tod durch Nervenschlag herbeiführt, angenommen werden muss: dass Denata durch Erdrosselung ihren Tod gefunden habe; 8) dass die muthmaasslich vor dem Tode geschehene Nothzüchtigung derselben aus den Ergebnissen der Obduction nicht mit Sicherheit erhellt, dass eine vollständige Immission gewiss nicht erfolgt ist, dass jedoch unzüchtige Berührungen der Geschlechtstheile kürzere Zeit vor dem Tode allerdings als wahrscheinlich erfolgt anzunehmen sind.“
Der Fall ist hiernach nicht weiter gerichtlich verfolgt worden.
Tod durch Schlagfluss nach einer Balgerei.
Der 40jährige Webergeselle W. war zwei Tage nach einer Balgerei nach dreistündiger Krankheit gestorben. Die Section ergab Schlagfluss, wirkliche Hirn-Hämorrhagie, nämlich ein drei Zoll grosses, rundes, liniendickes Extravasat von geronnenem Blute auf der linken Hemisphäre. An äussern Spuren von Misshandlungen u. s. w. fand sich Nichts, als einige unbedeutende Zerkratzungen an der Nase und rechten Backe. Es musste angenommen werden, dass die Ursache des tödtlichen Schlagflusses aus der Obduction sich nicht ergeben habe, dass aber die zwei Tage vorher Statt gehabte Balgerei nicht die Veranlassung dazu gewesen, was sich um so mehr rechtfertigte, als mitgetheilt ward, dass denatus nach der Rauferei und bis wenige Stunden vor seinem Tode ganz vollkommen gesund geblieben war, dass er aber seit Jahren epileptisch und fast immer betrunken gewesen sei. Dass diese Momente eine endliche tödtliche Hirnblutung erzeugen konnten, bedarf hier keiner weitern Ausführung.
Selbstmord durch Erhängen.
Auch dieser, wie der nachfolgende Fall von Strangulationstod bestätigen wieder die jetzt wohl nirgends mehr bezweifelte Behauptung, dass die Strangmarke bei unzweifelhaft lebendig Erhängten oder Erdrosselten in der Regel nicht, und nur in seltenen Fällen sich sugillirt zeigt. Eine noch sehr rüstige, höchst fette, 70jährige Frau hatte sich in der Nacht erhängt. Der herbeigerufene Arzt fand Bedenken, den Todtenschein zu ertheilen, und so wurde die gerichtliche Obduction veranlasst, welche apoplectische Congestion, zumal in sämmtlichen Sinus, aber keine Erstickung als Todesursache ergab; denn die Lungen waren bleich und blutarm, wie das rechte Herz, das linke war ganz leer, die grossen Venenstämme sehr blutarm, die Luftröhre bleich und leer. Aber der Kopf war ganz blauroth, die Lippen stark sugillirt, und die etwas geschwollene Zunge überragte die Zähne. Was nun die Strangulationsmarke betrifft, so zeigte sich eine rings um den ganzen Hals laufende Furche, was sehr selten ist, da in den meisten Fällen die Rinne unterbrochen erscheint. An der rechten Halsseite war dieselbe in der Länge eines Zolles bläulich, sehr schwach sugillirt und weich zu schneiden; dagegen erschien sie am Nacken in der auffallenden Breite von drei Viertel Zollen und, wie gewöhnlich, mumificirt, d. h. schmutzig-gelbbraun, pergamentartig zu schneiden und unsugillirt. Der Fall giebt einen neuen sichern Beweis der Irrigkeit der früher aufgestellten Behauptung, dass die verschiedene Beschaffenheit der Strangulationsmarke bedingt sei durch die verschiedenen Stoffe der Strangwerkzeuge, da wir hier an demselben Individuum, also durch ein und dasselbe Strangulations-Instrument, theilweise eine weiche, bläuliche, theilweise eine pergamentartige, mumificirte Rinne gebildet sehen.
Zweifelhafter Selbstmord durch Herzbeutelwunde und Erhängen.