(Siehe [44.] Fall. S. [59].)

Verhandelt Berlin, den 27. September 18—.

Zur Besichtigung und Obduction des am 24. September auf dem Wege nach Stralau in einem Korbe gefundenen Kindes, hatten die Unterzeichneten sich heute nach dem Obductionshause der Königl. Charité begeben, woselbst sie antrafen:

1) } Zeugen;
2)
3)
4) den Geh. Medicinal-Rath u. s. w. Herrn Dr. Casper;
5) den Chir. forens. Herrn Wernecke.

Es wurde hierauf zur Obduction des Leichnams geschritten, welche Folgendes ergab:

A. Aeussere Besichtigung.

1) Der männliche, 2 Fuss 7 Zoll lange, gegen 2 Jahre alte, ziemlich abgemagerte Körper hat nur sparsame blonde Haare, blaue Augen und noch nicht vollständig durchgebrochene Zähne, hinter welchen die Zunge liegt.
2) Die allgemeine Farbe ist die gewöhnliche Leichenfarbe, und die Bauchdecken sind von der Verwesung grünlich gefärbt. Leichenstarre ist nicht vorhanden.
3) Mit Ausnahme der Nase, an welcher sich etwas angetrockneter Schleim befindet, und der beiden Hände, an welchen etwas trockener Darmkoth sichtbar, ist der Körper sehr rein.
4) Der After ist geschlossen und in ihm, wie in den übrigen natürlichen Höhlen, fremde Körper nicht zu entdecken.
5) Hals und Geschlechtstheile sind natürlich beschaffen.
6) Auf der Mitte des rechten Scheitelbeins zeigt sich ein unregelmässig rundlicher, silbergroschengrosser, braunrother, hart zu schneidender Fleck, der bei Einschnitten keine Sugillation ergiebt. Diagonal über dem Schuppentheil des rechten Schlafbeins von oben nach unten und von vorn nach hinten zeigt sich ein 11⁄2 Zoll langer, 2 Linien breiter, blauer Streifen, in dessen Tiefe bei Einschnitten sich etwas sugillirtes Blut findet. Die Bedeckungen am Hinterkopfe erscheinen nicht verfärbt.
7) Auf der ganzen linken Seite des Kopfes, sowie den ganzen Rücken entlang, zeigen sich mehr als 60 kleine, hirsekorngrosse, meist länglich gestaltete, blaue Fleckchen, die hart zu schneiden sind, und bei denen, mindestens den grössern, sich auch Sugillation in der Tiefe ergiebt. Grössere Flecke dieser Art zeigen sich auf der Stirn und auf der Mitte beider Becken; unter diesen Flecken sind einzelne bis zu 1⁄4 Zoll lang und 2 bis 3 Linien breit.
8) Kleine Abschilferungen der Oberhaut finden sich auf der linken Seite des Halses gegen den Nacken zu.
9) Am rechten Vorderarm, 1 Zoll vom Ellenbogengelenk entfernt, findet sich ein silbergroschengrosser bläulicher Fleck, nicht hart zu schneiden, aber in der Tiefe Sugillation ergebend. Bei näherer Besichtigung findet sich, dass an allen Extremitäten, an der vordern wie hintern Fläche, zahllose Stellen dieser Art vorhanden sind, die sich äusserlich nur durch eine schwachbläuliche Farbe von der allgemeinen Leichenfarbe unterscheiden, keine Abschilferung der Oberhaut ergeben, deshalb auch leicht zu schneiden sind, aber sämmtlich sugillirtes Blut bei Einschnitten zeigen.
10) An der rechten Seite des Körpers, von der fünften Rippe anfangend bis zum Hüftbein hinunter, finden sich 17 bis 18 blaue, meist parallel laufende, 1 bis 3 Zoll lange, weich zu schneidende Streifen, die gleichfalls bei Einschnitten Sugillation ergeben. Zwei solcher, halbkreisförmiger Streifen laufen, 1 Zoll vom Nabel entfernt, rechts, über den Unterleib weg.
11) Die Gegend des Kreuzbeins und beide Nates zeigen eine bläuliche Färbung, und auch hier ergeben Einschnitte Sugillation in der Tiefe.
12) Auf der linken Seite des Bauches, gerade über der obern Gräthe des Hüftbeinkammes, findet sich ein fast runder, braungrüner, hart zu schneidender Fleck, unter welchem sich jedoch keine Blutunterlaufung ergiebt. Ein ganz ähnlicher, und braunroth gefärbter Fleck mit Abschilferung der Oberhaut findet sich an der innern Seite des rechten Knies und auf dem linken Hüftbein, 1 Zoll vom Rande desselben entfernt.

Sonst ist bei der äussern Besichtigung nichts zu bemerken.

B. Innere Besichtigung.