Leichter war die Begutachtung im

8. Fall.

Bruch des Schaambeins,

dem letzten betreffend durch Ueberfahren Getödtete in dieser Centurie, der aber wieder eine nicht gewöhnliche Verletzung darbot. Er betraf einen Jüngling von 16 Jahren, dem die Räder über die Leistenbugen hinweggegangen waren. Auf beiden Seiten waren starke Sugillationen, und in der linken Inguinalgegend waren die weichen Bedeckungen aufgeplatzt, so dass man in die Bauchhöhle hineinsehen konnte. Ausserdem fanden sich Zerreissungen der Muskeln beider Oberschenkel in der Nähe des Beckens, und ein Bruch des ramus horizont. ossis pubis linker Seits, der bis in’s foramen ovale ging. Auch an Rücken, Kreutzbein und Hinterbacken waren die weichen Bedeckungen abgesprengt, und lagen nur lose auf, und in der Tiefe fand sich Alles mit ergossenem Blute infiltrirt.


II. Verletzungen durch Schusswunden.

Wir haben hier diesmal nicht weniger als 19 Fälle von Erschossenen zu verzeichnen, die fast sämmtlich das Frühjahr und der Sommer des Jahres 1848 geliefert haben, und von denen die Mehrzahl bei den verschiedenen Strassenaufläufen am Zeughause, dem Köpnikerfelde u. s. w., die Minderzahl bei den Schiessübungen der Bürgerwehr (!) oder durch zweifelhaften Selbstmord ihren Tod gefunden hatten. Die eigentlichen „Barrikadenhelden“ sind hier nicht eingerechnet, denn in den Tagen des 18. März ruhte das Schwert der Themis in der Scheide! Keine einzige dieser Leichen ist gerichtlich secirt, vielmehr sind sie alle nur besichtigt worden, bei welcher Gelegenheit auch mir Veranlassung ward, meine Erfahrungen über Schusswunden im Grossen zu bereichern!

Die Erfindung der Spitzkugeln hat auch für die gerichtliche Medicin ein Interesse. Ob sie als Projectil sicherer, d. h. leichter tödtend sind, müssen anderweitige Versuche, Schiessübungen gegen verschiedenartiges Material u. s. w. erwiesen haben. Aber ihre an der Oberfläche des Leichnams ersichtliche Wirkung ist, wenigstens in vielen Fällen, eine ganz andere, als die von runden Kugeln, Schroot oder gehacktem Blei, denn man findet in vielen solchen Fällen nur eine ganz unerhebliche, kleine äussere Schussöffnung, durch die die Spitzkugel eindrang, nach welcher man die Zerstörungen, welche man im Inneren findet, nicht sollte vermuthen können. In einem Falle war dies besonders auffallend. Der denatus musste durch einen Schuss getödtet worden sein. Aber der Leichnam wurde gewendet und wieder gewendet, und nirgends fand sich eine Verletzung. Endlich zeigte sich an der innern Fläche des rechten Oberarms in der Nähe der Achselhöhle eine erbsengrosse Oeffnung ohne verbrannte Wundränder. Hier war die Spitzkugel, wahrscheinlich während der Arm aufgehoben war, eingedrungen. (S. [21]. Fall.)

Wieder bin ich in der Lage, gegen Tradition und Doctrin auftreten zu müssen. Nichts ist leichter, wird gelehrt und geschrieben, als die Stellen, wo die Kugel oder das Schroot eindrangen und hinausgingen, am Leichnam zu bestimmen. Jene, die Eingangsstelle, hat nach innen gestülpte, diese, der Ausgang, nach aussen aufgeworfene Ränder. Nach dieser Doctrin lässt sich dann auch in zweifelhaften Fällen eine Vermuthung, ein Gutachten aufstellen, über die Richtung, aus welcher der tödtende Schuss gekommen sei, über die Stellung, in welcher der Thäter sich befunden haben musste. In einem, mir neuerlichst vorgekommenen Ermordungsfalle, in welchem ich als Sachverständiger requirirt worden war, hatten die Obducenten, die ich deshalb nicht tadeln will, nach diesem Kriterium sehr bestimmt angegeben, dass der Schuss in den Kopf von hinten und unten gekommen sein musste. Aber leider! ist der ganze Lehrsatz nicht richtig. Die Beschaffenheit der Wundränder hängt, ausser von dem Eindringen der Kugel, auch noch von andern Umständen ab. Beobachtungen an einer grossen Anzahl von Erschossenen, bei welchen, nach den Umständen, über die Stellung, die der Erschossene im Augenblicke der Verwundung gehabt hatte, gar kein Zweifel obwalten konnte, da die Tödtung, eben bei Strassenaufläufen oder hinter Barrikaden, vor Zeugen stattgefunden, haben mich darüber ausser Zweifel gesetzt. Wenn z. B. die Kugel bei einem sehr fetten Menschen, und an einer besonders fettreichen Stelle, z. B. an den Bauchdecken, eindringt, so quillt sehr bald das Fett aus der Schussöffnung hervor, und man findet sie wulstig und nichts weniger als eingestülpt. In andern Fällen ist es der Verwesungsprocess, der die Ränder beider Oeffnungen, wenn zwei vorhanden, aufbläht, und sie sind dann aus diesem Grunde als Ein- und Ausgangsöffnung nicht von einander zu unterscheiden. Dazu kommt endlich, dass oft die weichen Bedeckungen an Eingangs- wie Ausgangsstellen so zerfetzt und zerrissen sind — wofür gleich der folgende Fall ein Beispiel liefert — dass auch schon deshalb von einer Umstülpung der Ränder der Wunde keine Rede sein kann. Ich rathe deshalb in Fällen, wie der obige, zu Vorsicht im Urtheile, und deducirte in eben diesem Falle dem Schwurgericht, gegen die Behauptung der Obducenten, dass aus den hier entwickelten Gründen sich über die Stellung des Mörders beim Schusse um so weniger etwas Bestimmtes oder selbst nur Wahrscheinliches angeben lasse, als der Kopf ganz zerfetzt und zerschmettert gefunden worden war, die Beschaffenheit der Wundränder also vollends sich gar nicht genauer hatte ermitteln lassen. Bei Spitzkugelschüssen vollends, die nur geringere Quetschung der Weichtheile veranlassen, getraue ich mir, nach dem, was ich gesehen, nicht, mit Sicherheit die Eingangs- von der Ausgangsstelle zu unterscheiden.