Druck der Teubner'schen Officin in Leipzig


Wanderungen durch das Obererzgebirge.


Zweite Wanderung.

Von Zwickau[1] aus nach dem Obergebirge.

Wer etwa vor 15 oder 20 Jahren die alte Schwanenstadt mit ihrem wunderlichen Dach- und Giebelwerk, den regellosen Fenstern und den häufig in Stein eingehauenen Schnörkeln zum letzten Male sah und sich an die menschenleeren, hin und wieder mit Gras bewachsenen Gassen, sowie an den Gürtel von Mauerwerk, womit Kaiser Heinrich der Vogler vor Jahrhunderten schon die Häuserschaar mit seiner Menschheit eingeschnallt hatte, erinnert, und kommt jetzt unvermuthet dahin – der wird sich die Augen reiben und ungewiß sein, ob er träume oder wache. Hohe, Palästen ähnliche Gebäude haben sich in und außer der Stadt erhoben, und vielen alten unförmlichen Häusern hat man bereits die Jacke abgezogen, um sie für die Ansprüche der Zeit in ein passenderes Gewand zu hüllen. Die Organisation eines Appellationsgerichts, einer Kreisregierung, eines Kreiskrankenhauses u. s. w. hat die Stadt und die nahe Umgegend ungewöhnlich lebendig gemacht und wird sie in unglaublicher Eile mit einer seegensvollen Gewerblichkeit beglücken, wenn die bald vollendete Eisenbahn den Steinkohlenreichthum in weite Gegenden rastlos verfrachtet. Die Tuchmacherei, das Krempelsetzen, das Messerschmieden und wie sonst alle die Beschäftigungsarten der Zwickauer Bürger in der Vorzeit geheißen haben, stellen sich gegen die Gewerbsweisen der Gegenwart in den Hintergrund, weil es rathsamer erscheint, nach dem zu greifen, was besser lohnt.

Die Lebensherrlichkeiten in Zwickau sprechen jeden Fremden um so mehr an, als er sich von dem Personal der Mittel- und Unterbehörden und vielen andern des Bürgerthums mit Herzlichkeit, Wohlwollen und fröhlichem Scherz in den Stunden der Erholung umflochten sieht. Hier wandelt in den Sommerabenden Mancher dem Bergkeller zu und trägt, wenn auch nicht gerade den letzten, Obolus über den Styx für den finstern Charon, hier Pippig genannt. Wie leicht söhnt sich hier nicht Jeder unter dem Schatten der Linden mit den Mühen des Lebens aus, und wie sehr fühlt sich hier das Herz gestärkt, wenn es Sorge und Kummer drückt. Nur dann wird das Gemüth zu ernsten Betrachtungen gestimmt, wenn man das Schloß Osterstein im Innern der Stadt ins Auge faßt. Einst von Wiprecht Grafen von Groitzsch erbaut, ist es gegenwärtig ein Landesarbeitshaus für Verbrecher und Taugenichtse, welche es stets vollzählig, wohl auch übercomplet, zu erhalten wissen: denn wir leben in der Zeit philanthropischer Maximen und Humanitäts-Hätscheleien, welche derartige Häuser zu einem Mittelding zwischen Straf- und Ausfütterungs-Anstalten umgewandelt haben. In der Gegenwart, wo in dicker Bevölkerung Müßiggang und Genußsucht mit allen ihren Lockungen an der Entsittlichung rütteln und der Strafrechtspflege in die Hände arbeiten; wo man ringsumher über Abnahme, Vernachlässigung und Erkaltung des religiösen Sinnes für Kirche und Schule klagt und aus einer solchen moralischen Versumpfung die Verbrechen aufsteigen sieht, wie giftige Schwaden, in einer solchen Periode – ist das Princip der Butterbemmen für einen ungezogenen Jungen am unrechten Orte. In einer solchen Zeit sollte der Untersuchungsarrest, bei erlangter Gewißheit der Uebelthat, hart, der Aufenthalt in den Strafanstalten aber, nach Maasgabe der Individualitäten, kurz, jedoch abschreckend sein, ohne deshalb Leben und Gesundheit zu gefährden. So ist es aber gegenwärtig umgekehrt: der Sträfling wird zwar zur Arbeit angehalten, auch wohl angestrengt, was er, ehe er Verbrecher wurde, hätte freiwillig thun sollen; allein inmitten einer namhaften Kammeradschaft findet er gute Kost, Reinlichkeit in Wäsche und Betten und, bei einer Gefügigkeit gegen seine Aufseher und Zuchtmeister, eine nicht unfreundliche Behandlung. Nach Ablauf der Strafzeit legt er seine eigenen Kleider wieder an, die gar oft zu enge geworden sind, weil er sich in der Anstalt fett gefüttert hat, und kehrt zu den Seinigen zurück, wenn er es nicht vorzieht, unter Wegs wieder zu stehlen oder sonst das Gleis des frühern Lebensweges zu befahren, um bald in die Arbeits- und Speisesäle der Anstalt wieder einzutreffen. Es ist thatsächlich und wir finden es in öffentlichen Blättern überall bestätiget, daß in den Ländern, wo in den Strafanstalten das Humanitätsprincip vorwaltet, sich die Verbrecher in denselben von Jahr zu Jahr in der Art vermehren, daß allenthalben auf Erweiterung und wohl gar auf ganz neue Localitäten Bedacht genommen werden muß. Ist die Strafzeit abgelaufen und hat sich der Verbrecher, wie man zu sagen pflegt, mit dem Gesetz ausgesöhnt: so trifft nun den Entlassenen, im schroffen Gegensatz zur philanthropischen Hätschelei, eine Art moralische Vernichtung, welche in dem Verluste aller politischen Ehrenhaftigkeit besteht und bis zum Grabe reicht. Ist er Handwerker – er kann nicht mehr bei Innungsversammlungen erscheinen; wäre er zum Soldatenstand tauglich – dieser mag ihn nicht; und wollte er in der Ferne Arbeit suchen – so verfolgt ihn das Schaamgefühl, wenn er Obrigkeiten und Polizeidienern seine Legitimation vorlegen soll, denn diese erzählt, daß er ein Sträfling war. Keine gute Handlung, welcher Art sie auch sei, kein Fleiß, kein musterhaftes Betragen giebt ihm den Stab zur Aufrechthaltung in die Hand, um die äußere Ehre wieder zu gewinnen, er kann nicht Cymbelträger in seiner Gemeinde werden. Wie schmal ist nicht die Kluft zum Rückfall! Sie füllt kein Besserungsverein aus, weil das Gebet des Herrn: »Vergieb uns unsere Schuld, wie wir vergeben unsern Schuldigern« bei der Criminalrechtspflege keine Geltung hat.