Da ist in erster Linie die Petition des „Bundes deutscher Frauenvereine“ an die deutschen Regierungen zu nennen. Pfingsten 1897 hatte Henriette Goldschmidt auf der Generalversammlung des Bundes den Antrag gestellt, eine Petition an die deutschen Regierungen wegen „Einordnung der Fröbelschen Erziehungs- und Bildungsanstalten (Kindergärten und Seminare für Kindergärtnerinnen) in das Schulwesen der Gemeinden und des Staates“ zu richten. Der Antrag fand die Zustimmung des Bundes, und die „Erziehungskommission“ wurde beauftragt, die Petition auszuarbeiten. Die eigentliche Arbeit hatte Henriette Goldschmidt zu leisten, die die Vorsitzende dieser Erziehungskommission war. Aus dem Briefwechsel Henriette Goldschmidts mit ihrer Freundin, Frau Jenny Asch in Bres lau4, wissen wir Näheres über die Schwierigkeiten, unter denen diese Petition zustande kam: Einige Mitglieder der Kommission standen der ganzen Sache kühl gegenüber, andere wohnten auswärts (z. B. Eleonore Heerwart in Eisenach, Martha Back in Frankfurt a. M.), der Vorsitzende des „Deutschen Fröbelverbandes“ (Prof. Dr. Eugen Pappenheim in Berlin) war überhaupt gegen die Eingabe. Schließlich blieb Henriette Goldschmidt nichts anderes übrig, als die Petition selbst auszuarbeiten und dann den übrigen Mitgliedern der Kommission zur Billigung zuzuschicken. Im November 1898 sandte dann der Vorstand des „Bundes deutscher Frauenvereine“ die Petition an die Regierungen ab.

Henriette Goldschmidt hatte auf einen raschen Erfolg dieser Eingabe kaum allzu große Hoffnungen gesetzt. Sie wollte damit nur die ganze Angelegenheit überhaupt in Fluß bringen. Daß sich nicht alles, was sie darin forderte, in kurzer Zeit werde verwirklichen lassen, das wußte sie. Wenn die Regierungen nur überhaupt anfingen, der Kindergartensache näher zu treten, das genügte zunächst schon. Zehn Jahre später zeigten sich die ersten Spuren: 1908 im Lehrplan der preußischen Frauenschulen, 1911 in den Prüfungsbestimmungen für Kindergärtnerinnen und Jugendleiterinnen. Wenn naturgemäß zwischen 1898 und 1908 auch noch andere maßgebende Persönlichkeiten in dieser Richtung auf das preußische Kultusministerium eingewirkt haben mögen, so ist doch die Tatsache nicht zu leugnen, daß Henriette Goldschmidt den ersten mutigen Schritt in dieser Sache getan hat und daß daher ihre Petition von 1898 ein Markstein in der Geschichte des deutschen Kindergartenwesens bleiben wird.

Damit dieses historisch bedeutsame Schriftstück nicht so schnell der völligen Vergessenheit anheimfällt, sei es nachstehend im Wortlaut wiedergegeben, zumal es auch in Einzelheiten überaus charakteristisch für Henriette Goldschmidt ist:

„Das Gesuch betrifft das für unsere Familien- und Volkserziehung so wichtige Gebiet der Kindergärten und Seminare für Kindergärtnerinnen.

Beide Anstalten verdanken ihr Entstehen bekanntlich dem jüngsten schöpferischen deutschen Pädagogen Friedrich Fröbel. Auf die Initiative von Männern und Frauen (Diesterweg, Frau von Mahrenholtz-Bülow, Johanna Goldschmidt u. a. m.), die noch unmittelbar unter dem Einflusse des Meisters standen und von seinen Ideen begeistert waren, ist die Errichtung von Kindergärten und Seminaren zurückzuführen.

Dieser selbstlosen Hingabe und opferwilligen Arbeit für die Realisierung des Fröbelschen Erziehungswerkes folgte eine Privattätigkeit einzelner Personen, die unter eigener Verantwortlichkeit Kindergärten und Seminare für Kindergärtnerinnen errichteten, ohne eine andere Kontrolle als die ihrer eigenen Gewissenhaftigkeit. Die Folge davon ist, daß Erziehungsstätten, die sich auf die wichtigsten Lebensalter – auf die Kindheit beider Geschlechter und auf das jungfräuliche Alter – beziehen, den Charakter industrieller Unternehmungen angenommen haben. Kindergärten und Seminare für Kindergärtnerinnen unterliegen bisher dem Gewerbe- und nicht dem Schulgesetze.

Welch eine große Schädigung der Sache dieser Umstand mit sich führt, das kann hier nicht erörtert werden. Hinweisen wollen wir darauf, daß Erziehungsstätten für das erste Kindesalter nur einer früheren, nicht einer niedrigeren Stufe unseres Lebens dienen als die Volksschulen. Wie aber die Errichtung einer Schule ohne Befähigungsnachweis unstatthaft ist, so dürfte mit gleichem Rechte die Gründung eines Kindergartens ohne Befähigungsnachweis unstatthaft sein. Dasselbe, nur in verschärfter Form, gilt für die Errichtung von Seminaren für Kindergärtnerinnen.

Diese Anstalten sind bestimmt, Erzieherinnen zu bilden und haben daher eine Aufgabe zu erfüllen, welche derjenigen der Seminare für Lehrerinnen kaum nachsteht.

Bezieht sich daher unser Gesuch zunächst darauf, daß die genannten Anstalten der Willkür enthoben und einer behördlichen Kontrolle unterworfen werden, so beschränkt es sich nicht darauf.

Es wird im allgemeinen zugegeben, daß die Grundlagen der Charakterbildung im Kinde geschaffen sind, wenn dasselbe in die Volksschule eintritt. Die hochwichtige erzieherische Aufgabe, welche dem vorschulpflichtigen Alter zugewiesen ist, wird zur Stunde lediglich dem Zufall überlassen. – Die weitaus größere Zahl der Eltern hat für die Lösung derselben entweder keine Zeit oder kein Verständnis, oder keine Neigung. Es erscheint demgemäß dringend geboten, die Erziehung des heranwachsenden Geschlechtes im vorschulpflichtigen Alter von Staats wegen im Interesse des Staates sicherzustellen. Weder Vereine, noch private Unternehmungen sind imstande, eine Aufgabe zu lösen, die sich auf die gesamte Bevölkerung bezieht – sie konnten nur die notwendige Vorarbeit leisten. – Weil aber die Erziehung der Kinder im vorschulpflichtigen Lebensalter für die Zukunft des heranwachsenden Geschlechtes, also für unser Volk und den Staat, von höchster Bedeutung ist, bitten wir eine hohe Regierung, hochdieselbe wolle durch ein besonderes Gesetz oder durch eine Novelle zum Schulgesetze die Frage der Kindergärten einer Regelung unterziehen, und zwar wolle hochdieselbe in dem erbetenen Gesetze anordnen, daß innerhalb eines festzustellenden Zeitraumes jede Gemeinde in Verbindung mit ihrer Volksschule einen oder mehrere Kindergärten zu errichten habe, zu dessen Besuche alle Kinder mindestens zwei Jahre vor ihrem Eintritt in die Volksschule verpflichtet sind. Diese Kindergärten bitten wir den staatlichen Schulaufsichtsbehörden zu unterstellen.