8.
Soziale Anstalten bzw. Übungsstätten (Henriette-Goldschmidt-Kinderheim, 3 Volkskindergärten und eine Kinderlesehalle).

Es ist häufig die Frage aufgeworfen worden, warum die Umwandlung der Frauenhochschule in ein sozial-pädagogisches Frauenseminar erfolgt sei.

Die Umwandlung hat sich in Wirklichkeit allmählich ganz von selbst vollzogen.

Der Entfaltung des innersten Frauentums im Sinne der Fröbel-Goldschmidtschen Idee der allgemeinen Höherbildung des weiblichen Geschlechts „um seiner menschheitpflegenden Bestimmung willen“ (vgl.S. 146 ff. ) sollte die Anstalt ursprünglich dienen. Dieser hohen Kulturaufgabe wegen war bei der Gründung der Name „Hochschule für Frauen“ gewählt worden. Man hatte geglaubt, daß zahlreiche Frauen rein um dieser Idee willen die Anstalt besuchen würden.

Aber die Entwicklung verlief anders.

Die große Idee der Anstalt wurde nur von ganz wenigen richtig verstanden. Diese wenigen konnten sich meist aus wirtschaftlichen Gründen nicht eine hochschulmäßige Weiterbildung leisten, die nicht mit Sicherheit unmittelbaren praktischen Nutzen versprach. Die Verhältnisse in unserem Vaterlande haben es nun einmal mit sich gebracht, daß jetzt die meisten Frauen eine gründliche Ausbildung für bestimmte, wirtschaftliche Sicherheit bietende Berufe suchen müssen. Dieses immer stärker hervortretende Bedürfnis nach solcher Berufsbildung bestimmte mit Recht in der Folge mehr und mehr den weiteren Ausbau der Anstalt (vgl.S. 170–172 ). Die ursprüngliche Idee wurde dadurch allmählich in den Hintergrund gedrängt und schließlich ganz vergessen.

Man beschränkte sich bei der Auswahl der Berufe, für die die Frauenhochschule vorbereiten sollte, bewußt auf spezifische Frauenberufe, also auf solche, die den Frauen Gelegenheit geben, ihre ursprüngliche Naturanlage zu entfalten. Es kamen da in erster Linie in Frage die uralten Domänen der Frauenarbeit: Kinderpflege, Wohlfahrtspflege und Krankenpflege. Zwar konnte man sich auch auf anderen Schulen dafür ausbilden. Die Hochschule aber beabsichtigte, für diese wichtigen Arbeitsgebiete gründlicher und umfassender, eben hochschulmäßiger vorzubereiten, als dies anderswo geschah. – Aber auch dieser Gedanke ließ sich nicht dauernd verwirklichen, da inzwischen der Staat nach und nach für alle in Betracht kommenden Frauenberufe allgemeinverbindliche Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften erließ, denen sich naturgemäß auch die Frauenhochschule anpassen mußte, was Erleichterungen ihrer bisherigen Aufnahme- und Prüfungsvorschriften sowie Kürzungen ihrer Studienpläne nötig machte.

So war denn die Anstalt im Jahre 1921 tatsächlich bereits eine Berufsschule für Frauen geworden, die in äußeren und rechtlichen Beziehungen (Aufnahmebestimmungen, Dauer der Ausbildung, Kosten, Prüfungen und Anstellungsmöglichkeiten) mit entsprechenden anderen Anstalten in Deutschland übereinstimmte. Es war daher nur eine letzte Konsequenz dieser Entwicklung, daß beim Übergang der Anstalt an die Stadt Leipzig dies auch im Namen der Schule zum Ausdruck gebracht wurde. Es wäre innerlich unwahr gewesen, wenn der Name „Hochschule“ beibehalten worden wäre, nachdem die Entwicklung außerhalb und innerhalb der Anstalt sich im Laufe eines Jahrzehnts anders vollzogen hatte, als man bei der Gründung der Frauenhochschule anzunehmen berechtigt gewesen war.

Im gewissen Sinne aber besitzt das Leipziger Sozial-pädagogische Frauenseminar auch nach seiner Anpassung an die gegenwärtigen Zeitverhältnisse noch eine gewisse Eigenart, und zwar unterscheidet es sich durch folgendes von allen ähnlichen Anstalten:

1. Die Anstalt hat sich in gewissem Umfang die früheren guten Beziehungen der Frauenhochschule zur Universität Leipzig bewahrt, wodurch die Vielseitigkeit und Qualität des Lehrkörpers und damit das Niveau sowie der vorwiegend akademische Charakter des Unterrichtsbetriebs in den höheren Abteilungen des Sozial-pädagogischen Frauenseminars sichergestellt ist.