Sehr unvernünftig scheint uns die Schlußfolgerung zu sein: Da die Taufe auf die drei Namen der Gottheit vollzogen werden müsse, sei eine dreifache Untertauchung erforderlich. Wie unrichtig diese Ansicht ist, mag uns ein Beispiel an dieser Stelle klar machen. Ein Agent reist für eine aus drei Personen bestehende Firma. Wenn nun dieser Agent auf seiner Geschäftsreise ein Geschäft abschließt, so tut er es einmal im Namen aller. Auch kann er eine Schuld von 1000 Mark, die er im Auftrage der Firma einzukassieren hat, nicht dreimal einfordern, d. h. einmal für jede Person der Firma, sondern ebenfalls nur einmal im Namen der drei Personen. Wenn Jesus seine Vertreter in alle Welt sendet mit dem Auftrage zu predigen und die Bußfertigen im Namen des Vaters, des Sohnes und des hl. Geistes zu taufen, so bedeutet dies dasselbe, was uns das Beispiel zeigt, nämlich die Taufe einmal im Namen der drei Personen zu vollziehen.
Doch die Vertreter und Praktiker der dreimaligen Untertauchung machen sich gar nichts daraus, wenn auch ihr System im krassesten Gegensatz zu den klaren Verordnungen Jesu und dem Brauch der Apostel steht. Ihre eigene Theorie ist nicht in Übereinstimmung mit ihrer Praxis, denn sie lehren, daß „Taufe“ mit „Untertauchen“ gleichbedeutend sei. Wenn nun Taufen wirklich Untertauchen meint, dann ist der Ausdruck: eine Taufe mit drei Untertauchungen ebenso inkorrekt, als wenn sie behaupten würden: eine Taufe mit drei Taufen oder eine Untertauchung mit drei Untertauchungen.
Trotzdem man den Verteidigern der dreimaligen Untertauchung von allen Seiten die Unrichtigkeit ihrer Behauptung beweist, halten sie doch an dem plumpen Irrtum fest. Anstatt der Wahrheit die Ehre zu geben, ziehen sie es vor, lieber noch weiter im Nebel umherzutappen, und da es zur Begründung ihrer Idee an Schriftzeugnissen fehlt, versuchen sie mit fieberhafter Tätigkeit aus dem Labyrinth menschlicher Traditionen Beweismaterial für ihre Sache herbeizuschaffen. Doch was ihnen ein Beweis zu sein scheint, dient nur dazu, noch ein paar der spärlichen Flämmchen auszulöschen, die hier und dort brennen. So wird zum Beispiel ein Dokument herangezogen, das man als „die Lehren der zwölf Apostel“ bezeichnet. Daraus will man den „unumstößlichen“ Beweis erbringen, daß die dreimalige Untertauchung schon apostolische Praxis gewesen wäre. Natürlich kann dies nur für solche ein Beweis sein, die dieses Schriftstück wirklich als „ein letztes Vermächtnis der zwölf Apostel an die Kirche“ anerkennen. Die Historiker sind sich heute aber vollständig klar und einig darüber, daß diese sogenannten „Lehren der zwölf Apostel“ auf keinen Fall von den Aposteln selbst herstammen, sondern ein Produkt der späteren Jahrhunderte sind. Das Schriftstück ist aber für uns insofern von nicht geringem Nutzen, da wir dadurch die gleichgültige und oberflächliche Denkungsart jener Zeit kennen lernen. Dieses fragliche Dokument wurde im Jahre 1883 durch einen gewissen Philoteos Bryennios, damals Rektor einer höheren griechischen Schule in Konstantinopel, in der Bibliothek des Klosters zum allerheiligsten Grabe von Jerusalem in Konstantinopel entdeckt. Die ganze Sammlung wurde ins Deutsche von Prof. A. Harnack übersetzt und in der „Theologischen Literaturzeitung“ vom 9. Februar 1884 veröffentlicht. Zwei Jahre später nahm er vom 12. Juni ab durch eine Reihe von Artikeln eine skeptische Stellung zu dieser Sammlung ein. Er legte der ganzen Sache wenig Wert bei, weil man weder über das Datum der Entstehung noch über den Verfasser derselben etwas Genaues wissen könne. Wie weit die verschiedenen Festsetzungen der Abfassungszeit dieser Schrift zeitlich auseinander gehen, geht klar aus einer interessanten Zusammenstellung von Prof. A. Harnack hervor. Er schreibt: „Der erste setzt die neuentdeckte Schrift vor die paulinischen Briefe, ja vor das Apostelkonzil (Sabatier), der zweite in die Zeit des Paulus, der dritte bald nach der Zerstörung Jerusalems (Bestmann), der vierte in die letzten Dezennien des 1. Jahrh. (eine sehr beliebte Datierung), der fünfte unter Trajan (ebenfalls beliebt), der sechste unter Bar-Kochba, der siebente in die Zeit der Antonine, der achte etwa unter Commodus (Krawutzky), der neunte in das dritte Jahrhundert, der zehnte in das vierte, und es gibt auch noch solche, die das fünfte und noch spätere Jahrhunderte empfehlen. Das wäre die Abfassungszeit. Es steht an keinem andern Punkte besser..... Dies wäre eine kleine Musterkarte; sie könnte beliebig vermehrt werden, wenn man auf die Adresse und Aufschrift des Buches, auf die einzelnen in ihm enthaltenen Stücke usw. eingehen wollte.“[156]
In dem 7. Kapitel der „Lehren der Apostel“ soll also der Beweis für das dreimalige Untertauchen liegen. Prof. Drews sagt: „Wir können daraus auf ein dreimaliges Untertauchen schließen: bei jedem Glied der Formel findet eine Untertauchung statt.“[157] Zu dieser Hypothese kommt man nur dadurch, daß die „Lehren der Apostel“ außer der Untertauchung auch noch bei Mangel an Wasser die dreimalige Begießung zulassen. Damit aber der werte Leser selbst urteilen kann, wie unberechtigt diese Schlußfolgerung ist, geben wir den in Frage kommenden Abschnitt hier vollständig wieder, und zwar in der Übersetzung von Prof. A. Harnack: „Was aber die Taufe betrifft, so taufet so: Taufet, nachdem ihr obige Lehren alle (d. h. die moralischen Unterweisungen, Kap. 1–6) vorher mitgeteilt, auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des hl. Geistes in fließendem Wasser. Wenn du aber fließendes Wasser nicht hast, so taufe in anderem Wasser; wenn kein kaltes Wasser da ist, in warmem. Wenn du aber beides nicht hast, so begieße das Haupt dreimal mit Wasser auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des hl. Geistes. Vor der Taufe aber soll der Täufer und der Täufling fasten und wer es sonst noch vermag. Dem Täufling aber sollst du befehlen, daß er einen oder zwei Tage vorher faste.“[158]
Wir fragen nun jeden unparteiischen und wahrheitsliebenden Leser: Steht hier auch nur ein Wort von einer dreimaligen Untertauchung? Jeder Aufrichtige wird genötigt sein, die Frage zu verneinen. Hier lesen wir nur, falls nicht genügend Wasser vorhanden sei, solle der Täufer das Haupt des Täuflings dreimal mit Wasser begießen. Übrigens scheint der Verfasser dieses merkwürdigen Dokumentes ein, wie man heute sagen würde, sehr liberaler Mann gewesen zu sein. Sein Rat lautet: „Taufet in fließendem Wasser, wenn ihr könnt; wenn ihr aber nicht könnt, dann in anderem. Wenn ihr kein kaltes habt, nehmt warmes, und wenn ihr überhaupt nicht „taufen“ könnt, dann besprengt ihr eben, es tut’s auch.“ Also solche Regeln und Grundsätze wagt man als „apostolisch“ zu stempeln. Wir möchten dann doch gerne wissen, was nicht apostolisch ist. Hier hat man es vielmehr mit den „Kohlensäcken der Väter“ zu tun, von denen Luther in seinen „Tischreden“, 2586, spricht, und dafür danken wir bestens. Auch überlassen wir den Anhängern der dreifachen Taufe sehr gerne alle Ehre, welche sie sich durch Gebrauch derartiger „Geschichtsquellen“ aneignen.
In nachapostolischer Zeit wird Justin der Märtyrer (100–166), der älteste christliche Kirchenvater, zitiert, und man will aus seiner ersten Apologie (Verteidigungsschrift), die er etwa ums Jahr 147 schrieb, welche an den Kaiser Antoninus Pius gerichtet ist, in der er eine ausführliche Beschreibung von den gottesdienstlichen Handlungen der Christen liefert, und darin auch die trinitarische Taufformel erwähnt, schließen, daß zu seiner Zeit auch die dreimalige Untertauchung im Gebrauch gewesen wäre. Die Stelle, worin Justin sich über diesen Punkt äußert, lautet: „Hierauf werden sie (die Täuflinge) von uns hingeführt, wo Wasser ist, und werden in jener Art und Weise wiedergeboren (getauft), wie auch wir selbst wiedergeboren (getauft) worden sind; im Namen Gottes, des Vaters und Herrn aller Dinge, und unseres Heilandes Jesu Christi und des hl. Geistes empfangen sie nämlich dann die Abwaschung (das Taufbad) im Wasser.“[159] Justin sagt hier gar nichts von einer dreifachen Taufe oder von einem dreimaligen Untertauchen; auch kann diese Idee nicht der Sprache des Schreibers entnommen werden. Trotzdem ist man schnell dabei und setzt fest: „Die Taufe selbst bestand in der Regel in vollem dreimaligen Untertauchen in fließendem Wasser unter Aussprechen der trinitarischen Taufformel.“[160] Wir geben diese unberechtigte Schlußfolgerung dem werten Leser als Muster eines Argumentes, wie es zugunsten der dreimaligen Untertauchung gebraucht wird.
Irenäus, Bischof zu Lyon (140–202), der noch den Unterricht des Apostelschülers Polykarp (gest. 167) genoß, der ihm „von seinem Umgang mit Johannes und mit den andern, die den Herrn gesehen hatten,“ erzählte, wie Irenäus selbst in seinem Briefe an seinen Freund und Jugendgenossen Florinus erwähnt,[161] und der, wie Dr. Schaff schreibt,[162] „der Vorkämpfer kirchlicher Rechtgläubigkeit im Gegensatz zur gnostischen Häresie und der Vermittler zwischen der morgen- und abendländischen Kirche“ war, erwähnt ebenfalls nichts in seinen zahlreichen Schriften, das uns den Anlaß geben könnte, zu glauben, daß in seinen Tagen die dreimalige Untertauchung in Anwendung gebracht worden wäre.
Die erste Spur einer dreimaligen Untertauchung
finden wir bei Tertullian (gest. 230), welcher ausdrücklich in seiner Schrift gegen Praxeas, Kap. 26, sagt: „Wir werden nicht einmal, sondern dreimal bei Nennung jedes einzelnen Namens auf die einzelnen Personen untergetaucht.“ Ebenso bestätigt er dies in seiner Abhandlung „Vom Kranze des Soldaten,“ Kap. 3, welches wir hier in der Übersetzung von Prof. Kunze geben: „Um mit der Taufe zu beginnen, so beteuern wir beim Eintritt ins Wasser ebenda, aber auch schon etwas früher in der Gemeinde (Kirche) unter der Hand des Priesters, daß wir dem Teufel, seinem Gefolge und seinen Engeln entsagen; alsdann werden wir dreimal untergetaucht, indem wir ein etwas Mehreres antworten (oder erfüllen), als der Herr im Evangelium [nämlich Matth. 28, 19] angeordnet hat.“[163] Man beachte, Tertullian redet hier von dem Gebrauch der dreimaligen Untertauchung als von etwas dem Evangeliumsbefehl Hinzugefügtem. Klar zeigt er die Quelle, aus der dieses Taufverfahren entsprungen ist. Er sagt: „Wenn dieselbe [die dreimalige Untertauchung] auch durch keine Stelle der Schrift bestätigt wird, so ist sie doch sicher durch die Gewohnheit befestigt, und diese ist ohne Zweifel aus der Tradition erflossen.“[164] Ebenso in Kap. 4 derselben Schrift: „Wenn du für diese und andere Punkte der Kirchenzucht eine ausdrückliche Vorschrift aus der hl. Schrift verlangen wolltest, so wirst du keine auftreiben können. Man wird dir die Tradition entgegenhalten als die Urheberin davon.“ Eine Schriftbestimmung für den Ritus der dreimaligen Untertauchung gibt es nach Tertullians eigener Aussage nicht, sondern nur die Macht der Gewohnheit, welche aus der Tradition geflossen war, ist als die einzige Urheberin zu bezeichnen. Also bleibt er nur eine rein menschliche Einrichtung.