Interessant ist es, zu sehen, auf welche Weise die Besprengung und Begießung entstanden sind und ihre Aufnahme in die Kirche gefunden haben. Das erste, was wir von einer Besprengung oder Übergießung finden, ist zur Zeit, als Cyprian in Karthago das Episkopat inne hatte. Cyprian — nebenbei gesagt — hatte für solche Neuerungen ein weites Herz. Dies geht klar aus einem Briefe eines gewissen Magnus hervor, der sich an Cyprian mit der Frage wandte, was er von „jenen halte, welche auf dem Krankenbette die Taufgnade empfangen haben, ob sie nämlich, da sie vom Heilswasser nicht gewaschen sondern nur übergossen worden sind, als rechte Christen angesehen werden könnten“.[204] Auf diese Frage antwortete Cyprian: „Die Wasserbesprengung ersetzt das heilsame Bad; denn wahrlich, der hl. Geist wird nicht nach Maß (des Taufwassers) gegeben, sondern völlig ausgegossen.“[205] Er war der Meinung, daß, wo der Glaube vorhanden wäre, könne die Taufe ohne weiteres anstatt durch Untertauchung auch durch Besprengung vollzogen werden. Die Besprengung ist also nach diesen beiden Briefen dadurch entstanden, daß man die Kranken und Sterbenden nicht nach der biblischen Regel untertauchte, sondern auf dem Bette, wo sie lagen, einfach besprengte oder übergoß. Dies nannte man klinische Taufe. Auf diese Weise wurde Novatus getauft, den der römische Bischof Cornelius (gest. 252) in seinem Synodalbrief an den Bischof Fabius von Antiochien in Erwähnung bringt, indem er sagt: „Novatus wurde im Bette besprengt und erhielt so die Taufe, wenn ein solcher Empfang diesen Namen verdient.“[206]

Den Anlaß, die Taufe bis auf das Krankenlager hinauszuschieben, gab offenbar die Lehre, daß die Taufe die Wirkung habe, alle Sünden wegzunehmen und die Gnade und Seligkeit erteile; ferner — und das war das Schlimmste, — daß die nach Empfang der Taufe begangenen Sünden nicht vergeben werden können.[207]

Die Krankenbegießung.

Wenn auch einzelne Kirchenväter, wie zum Beispiel Cyprian, die klinische Taufe als vollkommenen Ersatz für die Taufe durch Untertauchung erklärten, „so hielten sie dagegen andere für eine unvollständige Taufe und wollten den Kliniker, wenn er gesund wurde, mit Ausnahme dringender Notfälle vom Klerikate ausgeschlossen wissen“.[208] So wird z. B. auf dem Konzil zu Neu-Cäsarea im Jahre 314, Kanon 12, beschlossen: „Wer die Krankentaufe erhielt, könne nicht zum Priester befördert werden; — denn nicht aus freiem Entschluß, sondern aus Not (Furcht vor dem Tode) legte er das Glaubensbekenntnis ab.“[209] Dasselbe beschließt die Reformsynode zu Paris im Jahre 822.[210] Papst Stephan II. (752–757) wurde von den Mönchen zu Cressy betreffs der Gesetzlichkeit, ein Kind in der Not, die durch Krankheit veranlaßt wäre, zu taufen, indem man ihm Wasser mittels eines Bechers auf den Kopf gießt, befragt. Der Papst erwiderte: „Eine solche Taufe, in einer solchen Not und im Namen der hl. Trinität vollführt, soll als bündig gelten.“[211]

Dieser Taufmodus wird durch mehrere Grabmäler aus dem 3. und späteren Jahrhunderten, auf denen, wie auch auf Gemälden, Abbildungen mit dieser Art der Taufhandlung vorkommen, bestätigt. Dr. Brenner schreibt z. B.: „Auf einem sehr alten bei Neapel vorgefundenen Sarkophage sind zwei gekrönte nackende Personen verschiedenen Geschlechts in einem Kessel stehend abgebildet, und an ihrer Seite eine männliche Figur aus einem Becken Wasser über den Kopf der ersteren schüttend, wodurch nach einigen Kritikern die Taufe der bayrischen Prinzessin Theodolinde und ihres königlichen Gemahls Authar vorgestellt sein soll. Dies wäre somit noch am Ende dieser Periode (des 6. Jahrh.) ein merkwürdiges Beispiel von einer Taufe durch Aufgießung.“[212]

Auf dem englischen Konzil am 27. Juli 816 zu Celchyt wurde das Begießen ausdrücklich verboten.[213] Und das Konzil von Nemours 1284 beschränkt es auf Notfälle. Erst das Konzil zu Ravenna vom Jahre 1311 läßt zwischen Untertauchung und Begießung die freie Wahl. Seit dem Ende des 13. Jahrh. ist die Besprengung die allgemeine Regel in der abendländischen Kirche geworden. Prof. Drews schreibt: „Bis zu Cyprians Zeit war die Untertauchung herrschende Sitte, außer in besonderen Fällen. Seit dem 4. Jahrh. wird es in einigen Kirchen üblich, die Untertauchung durch eine reichliche Begießung des Hauptes zu ersetzen; dabei steht aber der Täufling im Wasser.“ „Die Besprengung des Kopfes, wie wir sie üben, wird erst im 13. Jahrh. der allgemeine Brauch, aber nur im Westen. Die östliche Kirche hält noch heute an der vollen Untertauchung fest.“[214] Bald darauf (nach dem 13. Jahrh.) finden wir Synodalbeschlüsse, welche die Besprengung streng vorschreiben. So wird dieser Ritus nach Dr. Höflings Angabe auch ausdrücklich vorgeschrieben in der Pommerischen Kirchenordnung vom Jahre 1563, sowie auch in der Österreichischen vom Jahre 1571, der Hohenlohischen von 1578, der Straßburger von 1601 und 1605, der Hanauischen, Ulmischen und Badischen.[215]

Die geschichtliche Tatsache ist also die, daß der Ritus der Besprengung und Begießung nicht apostolische Praxis war, sondern erst in der ersten Hälfte des 3. Jahrh. in den Tagen Cyprians entstanden ist, und man sie anfänglich nur an schwerkranken und sterbenden Personen in Anwendung brachte. Später, nach Cyprians Zeit, finden sich Spuren davon, daß man auch gesunde Personen, wenn auch sehr selten, durch reichliches Übergießen taufte oder, wie Dr. Augusti in seiner christlichen Archäologie VII, S. 231, berichtet, auch dadurch, daß man den Kopf des Täuflings ins Wasser tauchte, wobei er aber im Wasser stand, und da man die Sache eben noch bequemer haben wollte, so wandelte man die Taufhandlung schließlich in ein bloßes Besprengen der Stirn des Täuflings um.[216]

Man kann sich aus dem Lauf der Dinge ein klares Bild machen, wie nach und nach aus dem Seltenen und Ausnahmsweisen eine strenge, allgemein kirchliche Regel geworden ist, an der auch nicht ein Jota verändert werden darf. Wie konnte nur die westliche Kirche von der uralten Sitte des Untertauchens, offenbar und unbestritten apostolischer Praxis, abgehen, und wie ist diese Abweichung zu verstehen und zu rechtfertigen?