Dem Kerkermeister zu Philippi wurde durch Paulus und Silas „das Wort des Herrn und allen, die in seinem Hause waren,“ gesagt, worauf er und sein Haus sich taufen ließen und sich mit ihnen freuten, daß er an Gott gläubig geworden war.[327] Auch diese Stelle enthält nicht den leisesten Beweis, daß hier an unmündigen Kindern die Taufe vollzogen worden wäre, denn denen konnte doch Paulus sicher keinen Vortrag halten.

Von Krispus, dem Obersten der Schule zu Korinth, wird berichtet, daß er an den Herrn mit seinem ganzen Hause glaubte und getauft wurde. Und von dem Haushalt des Stephanus lesen wir, „daß sie die Erstlinge in Achaja waren und haben sich selbst verordnet zum Dienst den Heiligen“.[328] Dies kann doch unmöglich von Säuglingen gesagt werden. Es ist somit auch hier von Erwachsenen die Rede.

Wir lassen hier noch einige Autoren zu Worte kommen, die das, was wir bis dahin ausführten, bestätigen. Zunächst lassen wir den großen Neander reden. Er sagt: „Daß Christus die Kindertaufe nicht eingesetzt hat, ist gewiß......, daß die Apostel eine Kindertaufe eingesetzt haben, läßt sich wenigstens nicht beweisen; — aus solchen Stellen, wo von der Taufe ganzer Familien die Rede ist, wie in Apg. 16, 33; 1. Kor. 1, 16 kann dies gewiß nicht dargetan werden, denn es fragt sich ja, ob in diesen Familien Kinder von solchem Alter waren, daß bei ihnen noch gar keine bewußte Annahme des Christentums stattfinden konnte, nur hierauf kommt es an.“[329]

Das Gleiche entnehmen wir auch dem „Theologischen Universal-Lexikon“, Art. „Taufe“, S. 1478: „Die Kindertaufe kennt das N. Testament noch nicht (auch nicht 1. Kor. 1, 16 oder an Stellen wie Apg. 16, 15 „sie und ihr Haus“; 16, 31 ff.), sie muß vielmehr durch 1. Kor. 7, 14 als ausgeschlossen gedacht werden.“ Ferner Prof. Dr. F. Probst: „Für die Kindertaufe beruft man sich gewöhnlich auf jene Stellen, denen gemäß die Apostel ganze Familien tauften, obwohl sie keine genügende Beweiskraft besitzen. Denn es ist fraglich, ob sich unter den Familiengliedern kleine Kinder befanden, worum es sich gerade handelt.“[330] Prof. P. Lobstein, der in einer Abhandlung die Kindertaufe verteidigt, ist genötigt, unverhohlen zuzugeben, daß das N. Testament von einer Kindertaufe nichts wisse: „Alle Stellen des N. Testaments,“ schreibt er, „die von der Taufe reden, beziehen sich auf Erwachsene und setzen bei den Neubekehrten freie Zustimmung, willige Unterwerfung unter die Bedingungen des Eintritts in die christliche Gemeinde voraus. Die Urkunden des Urchristentums zeigen nicht die geringste Spur von der Sitte der Kindertaufe; die Beispiele und Analogien, auf welche sich die Anhänger der Überlieferung berufen, sind ohne durchschlagende Bedeutung. Das Zeugnis der Geschichte der ersten Jahrhunderte ist nicht weniger entscheidend.“[331] Dr. Steitz schreibt: „Daß im N. Testamente sich keine Spur von Kindertaufe findet, darf wohl für die wissenschaftliche Exegese [Auslegung] als festgestellt gelten; alle Versuche, dieselbe aus den Einsetzungsworten oder aus Stellen wie 1. Kor. 1, 16 zu deduzieren [abzuleiten], sind darum als willkürliche Künsteleien aufzugeben.“[332] Ebenso Dr. Feine: „Die Übung der Kindertaufe ist in der apostolischen und nachapostolischen Zeit nicht nachweisbar. Wir hören mehrfach von der Taufe ganzer Hausgemeinden. Apg. 16, 15. 32 ff.; 18, 8; 1. Kor. 1, 16. Aber die letzte Stelle zusammengehalten mit 1. Kor. 7, 14 spricht nicht zugunsten der Annahme, daß damals auch die Kindertaufe üblich war.“[333] Und Dr. Schenkel führt aus: „An die Taufe von unmündigen Kindern im apostolischen Zeitalter kann nicht gedacht werden. Man beruft sich zwar auf Stellen, wie Apg. 16, 15. 33; 18, 8; 1. Kor. 1, 16, in denen von der Taufe eines „Hauses“, d. i. einer Familie, die Rede ist, um die Meinung glaubhaft zu machen, daß unter anderm auch Kinder mitgetauft worden seien. Allein unter dem „Hause“ sind erwachsene Familiengenossen und Sklaven zu verstehen; unmündige Kinder von christlichen Eltern galten als durch die Eltern dem Herrn geheiligt. (1. Kor. 7, 14.) Erst die spätere dogmatische Befangenheit, nach welcher die Geistesmitteilung und mithin die Teilnahme am christlichen Heil schlechterdings durch die Taufe bedingt sein sollte, ließ die Kindertaufe als eine unerläßliche Pflicht erscheinen, und da es, um dieselbe zu begründen, an Schriftzeugnissen fehlte, so wurde die aus der Luft gegriffene mündliche Überlieferung zu Hilfe genommen... Unter keinen Umständen darf sie [die Kindertaufe] auf einen Befehl Christi und der Apostel zurückgeführt werden.“[334]

Schließlich will man auch in 1. Kor. 7, 14, wo Paulus erklärt, daß die Kinder gläubiger Eltern nicht unrein, sondern „heilig“ seien, ein Argument zugunsten der Kindertaufe gefunden haben. Wenn aus den Worten des Apostels das Recht zur Kindertaufe folgen soll, so kann mit demselben Recht daraus geschlossen werden, daß der ungläubige Mann einer gläubigen Frau oder die ungläubige Frau eines gläubigen Heidenchristen, von denen Paulus ja in der ersten Vershälfte redet, sofort getauft werden darf. Diese Stelle hat übrigens mit der Kindertaufe gar nichts zu tun, sie birgt vielmehr unseres Erachtens einen starken Beweis dafür, daß die Apostel noch keine Säuglinge tauften, denn wäre sie schon zu der Zeit üblich gewesen, so würde sich der Apostel, wie auch Prof. Heinrich meint, für die Heiligkeit der Christenkinder einfach auf die Taufe berufen haben.[335] Prof. Schmiedel bemerkt zur Stelle: „Der von der Gottgeweihtheit der Kinder entnommene Beweis zeigt, daß die Kindertaufe noch nicht üblich war, da das „unrein“ sonst gar nicht als möglich gesetzt werden konnte.“[336] Ebenso Olshausen: „Übrigens ist klar, daß Paulus diese Beweisgründe nicht gewählt haben würde, wenn damals schon die Kindertaufe üblich gewesen wäre.“[337] Und Dr. de Wette schreibt: „Sonach hätten wir denn in dieser Stelle [1. Kor. 7, 14] einen Beweis, daß zur Zeit der Apostel die Kinder noch nicht getauft wurden.“[338] Stadtpfarrer Bossert bedient sich derselben Sprache: „Die Kindertaufe war noch nicht apostolische Praxis, wie unseres Erachtens aus 1. Kor. 7, 14 hervorgeht, wo der Apostel die Heiligkeit oder Gottgeweihtheit der Kinder christlicher Eltern sicherlich nicht von ihrer natürlichen Zugehörigkeit zu den letzteren abgeleitet haben würde, wenn die Taufe als an ihnen bereits vollzogen vorausgesetzt wäre.“[339] Ebenso Prof. W. Beyschlag: „Von einer Kindertaufe ist bei Paulus wie im ganzen N. Testament keine Rede; vielmehr ist die Art und Weise, wie er in 1. Kor. 7, 14 in betreff der Christenkinder argumentiert, — daß, wenn der nicht christliche Gatte unrein und nicht vielmehr durch die Lebensgemeinschaft mit dem christlichen Gatten „geheiligt“ wäre, dann auch die Christenkinder unrein sein würden, — der schlagendste Beweis, daß an ein „Heiligen“ der Christenkinder durch die Taufe noch gar kein Gedanke war. Also zur Taufe kam damals nur, wen sein entstehender persönlicher Glaube dazu trieb; und wiederum war dieser Glaube noch kein entschiedener, solange er nicht ins Taufwasser trieb; das Sichtaufenlassen war der entscheidende Schritt aus der Welt in die Gemeinde der Gläubigen.“[340] Auch W. Heitmüller macht das Zugeständnis, daß das apostolische Zeitalter keine Kindertaufe kannte.[341] Und Prof. Dr. v. Palmer, der der Kindertaufe aus pädagogischen Gründen eine bedeutende Stelle einräumt, ist genötigt, indem er von den geschichtlichen Anfängen derselben redet, zuzugeben: „Die Kindertaufe kann aber jedenfalls noch nicht in den Zeitraum fallen, aus dem die neutestamentlichen Schriften stammen, da diese auch nicht die leiseste Spur jener Sitte enthalten.“[342] Dasselbe Zugeständnis macht auch Dr. Riehm[343], Dr. Bernhard Weiß in seiner Erläuterung zu 1. Kor. 7, 14[344], sowie Dekan Ziegler aus Neuenstadt in einem Vortrag über die Taufe, den er in Stuttgart im Kreise der Freunde der christlichen Welt hielt.[345] Selbst von katholischer Seite wird offen zugestanden, daß „sich kein Beispiel in der hl. Schrift vorfindet, daß Kinder getauft worden wären“.[346]

Findet man selbst unter den neueren protestantischen Dogmatikern noch solche, die die Kindertaufe als eine apostolische Praxis anerkennen und sich bemühen, sie durch Schrtftbeweise aufrechtzuerhalten,[347] so ist es doch von höchster Wichtigkeit, daß fast alle modernen Exegeten und Kirchenhistoriker in ihrem Urteil übereinstimmen, daß die Kindertaufe im apostolischen Zeitalter nicht geübt wurde. So schreibt z. B. Prof. Drews: „Dafür, daß in der apostolischen Zeit auch Kinder getauft worden seien, fehlt jedes sichere Zeugnis. Wenn man für die Kindertaufe einen Schriftbeweis zu erbringen versucht hat, so ist das immer vergebliche Mühe gewesen...., denn keine der angeführten Stellen reichen zum Beweise aus.“[348] Ein noch klareres Zeugnis in dieser Richtung stammt aus der Feder des bekannten Pastors J. Dammann: „Ich weiß, daß vor mehreren Jahren in einem unserer Predigerseminare die Sakramente behandelt wurden und am Schlusse des Semesters von sämtlichen Teilnehmern der Satz angenommen wurde: Die Kindertaufe ist eine kirchlich gewordene Einrichtung, die weder vom dogmatischen noch vom biblischen Standpunkte aus aufrechtzuhalten ist.“[349]

Und Dr. Lange, der ehemalige Professor an der Universität zu Jena, der alle Gründe, die man zur Verteidigung der Kindertaufe herbeiführt, untersuchte und aus Grund der hl. Schrift und der Vernunft widerlegte, schließt seine sachliche Ausführung mit den Worten: „Wollen wir solche und ähnliche Gründe da gelten lassen, wo es wesentlich darauf ankommt, ein vernünftiges, tatkräftig in das Leben der Menschen eingreifendes Christentum, nicht bloß im Buche sondern im Leben der Menschen geltend zu machen, und all den Sauerteig auszufegen, der sich noch in Lehre und Disziplin unserer evangelischen Kirche aus dem Katholizismus erhalten hat, so wird es nie möglich, eine wahre evangelische Kirche herzustellen: bald soll die Schrift die höchste und letzte Norm sein, bald Rücksichten, welche die Schrift nicht kennt, und durch welche die wahre Lehre derselben ihrer Bedeutsamkeit gänzlich beraubt wird.“ „Man hat in neuerer Zeit schon zugestanden, daß das Bestehen der Kindertaufe in der apostolischen Zeit weder historisch noch exegetisch bewiesen werden könne. Es war auch in der Tat ein mehr als zu desperates Ausfluchtsmittel, wenn evangelische Theologen, die doch nichts in die hl. Schrift hineintragen sollen, unter „machet zu Jüngern alle Völker“ (Matth. 28, 19) auch die Kinder der Heiden mit begriffen wissen wollten.“[350]

Wir schließen mit den beachtenswerten Worten des berühmten lutherischen Professors W. Beyschlag, dem allerseits das Zeugnis gegeben werden muß, daß er in seinen Abhandlungen sachlich, unparteiisch und wahrheitsliebend ist und der in theologischen Kreisen als eine Autorität gilt. Er führt aus: „Was aber die historische Zurückführung kirchlicher Erbgüter auf Christus und seine Apostel angeht, so wird, wenn damit wissenschaftlich Ernst gemacht wird, wenig oder nichts Außerbiblisches übrig bleiben: z. B. daß Christus oder seine Apostel den Episkopat als vom Presbyteriat verschiedenes Kirchenamt eingesetzt oder das sogenannte apostolische Symbolum verfaßt oder die Kindertaufe, die Firmung, den Sonntag und die Feiertage verordnet, läßt sich nicht nur nicht erweisen, sondern es läßt sich sogar das Gegenteil zu aller nach Lage der Zeugnisse denkbaren Evidenz bringen.“ „Wie vieles, was wir halten, Sonntag und Feiertage, Apostolikum, Kindertaufe und Konfirmation, diese wesentlichen Hauptpunkte unseres kirchlichen Lebens, haben wir ja nicht aus dem N. Testament, sondern aus der kirchlichen Überlieferung.“[351]