Was zweitens Herrn Aberglaube und seine Anklage betrifft, so habe ich gesagt, daß zur Verehrung Gottes ein von Gott gewirkter Glaube erforderlich ist; dieser aber kann nur aus einer göttlichen Offenbarung des Willens Gottes hervorgehen. Alles, was sich nun in die Gottesverehrung hineingedrängt hat und nicht mit der göttlichen Offenbarung übereinstimmt, kann nur durch einen bloß menschlichen Glauben geübt werden, der uns nicht zum ewigen Leben dient.
Endlich in bezug auf Herrn Schmeichler erkläre ich (indem ich mich seiner Schimpfworte enthalte), daß der Fürst dieser Stadt samt allen seinen Anhängern, die eben genannt wurden, eher in der Hölle als in dieser Stadt zu sein verdienten. Der Herr, mein Gott, sei mir gnädig!“
Hierauf wandte sich der Richter an die Geschworenen, die der ganzen Verhandlung aufmerksam beigewohnt hatten: „Meine Herren Geschworenen, ihr seht hier diesen Menschen, um deswillen ein so großer Aufruhr in der Stadt entstanden ist. Ihr habt auch gehört, was diese ehrenwerten Herren wider ihn gezeugt haben; seine Erwiderung, sein Geständnis habt ihr vernommen. Eure Sache ist es nun, ihn zum Tod zu verdammen oder ihn freizusprechen. Doch erscheint es angemessen, euch zuerst unser Gesetz vorzuhalten.
Zu den Zeiten Pharaos des Großen, des Dieners unsers Fürsten, ward ein Gesetz gegeben, daß, wenn Leute von einer andern Religion sich vermehren, alle ihre Knäblein im Wasser sollen ertränkt werden, damit sie nicht zu mächtig würden.
Ebenso ward ein Gesetz erlassen zu den Zeiten Nebukadnezars des Großen, eines andern Dieners unsers Fürsten, daß ein jeder, der nicht niederfiele, sein goldenes Bild anzubeten, in den glühenden Ofen geworfen werden sollte.
Desgleichen ward ein Gesetz ausgegeben in den Tagen des Darius, daß wer in dreißig Tagen etwas bitten würde von irgendeinem Gott oder Menschen, ohne von dem König Darius allein, solle den Löwen vorgeworfen werden.
Dieser Rebell nun hat alle diese Gesetze ihrem wesentlichen Inhalt nach gebrochen, nicht allein in Gedanken — schon das dürfte man nicht dulden — sondern auch in Wort und Tat, was schlechterdings nicht ungestraft bleiben darf.
Was das Gesetz Pharaos betrifft, so war dieses bloß auf die Vermutung hin gegeben, um dadurch einem Unheil vorzubeugen, das Verbrechen selbst lag noch gar nicht vor. Was das zweite und dritte Gesetz betrifft, so seht ihr, daß er wider unsre Religion streitet, und wegen des Hochverrats, den er eingestanden, verdient er den Tod.“
Dann zog sich das Geschworenengericht zurück. Es war zusammengesetzt aus den Herren Blindmann, Übelgesinnt, Boshaft, Lüstling, Schlüpfrig, Hitzkopf, Hochmut, Feindselig, Lügner, Grausam, Finsterling und Unversöhnlich.
Jeder von ihnen gab sein besonderes Urteil gegen den Angeklagten ab, und hernach beschlossen sie einstimmig, ihn vor dem Richter für schuldig zu erklären.