„Hast du sonst noch etwas gegen ihn zu sagen?“ fragte der Richter.
„Mein Herr,“ erwiderte Neid, „ich hätte allerdings noch mehr zu sagen, fürchte jedoch der Versammlung lästig zu werden. Allein, falls das Zeugnis der übrigen Herren noch nicht zur Verurteilung des Angeklagten hinreichen sollte, werde ich das meine weiter auszuführen wissen.“ So ward ihm befohlen abzutreten.
Darauf wurde Aberglaube hereingerufen. Der Richter befahl ihm, den Gefangenen anzusehen und sein Zeugnis wider ihn für seinen Herrn und König kundzutun. Nachdem er den Eid abgelegt, begann er also:
„Herr Richter, ich stehe zwar in keiner nähern Bekanntschaft mit diesem Mann, wünsche ihn auch nicht näher kennenzulernen; dies jedoch weiß ich gewiß, daß er eine wahre Pest für unsre Stadt ist. Ich habe neulich mit ihm gesprochen und es selbst aus seinem Mund gehört, daß unser Gottesdienst wertlos sei, daß wir dadurch das Wohlgefallen Gottes nicht erlangen können. Was folgt hieraus deutlicher, mein Herr, als daß wir unsre Gottesverehrungen umsonst darbringen, daß wir noch in unsern Sünden sind und endlich ewig verdammt werden? Dies ist es, was ich zu sagen habe.“
Hierauf mußte Schmeichler vortreten, und nachdem er den Eid geleistet, ward er aufgefordert, zugunsten seines Herrn und Königs gegen den Gefangenen zu sprechen.
„Mein Herr Richter und ihr verehrte Herren!“ sagte er, „ich habe diesen Kerl schon lange gekannt und ihn Dinge sagen hören, die nicht zu dulden sind. Er hat Beelzebub, unsern erhabenen Fürsten, gelästert und verächtlich gesprochen von seinen ehrenwerten Freunden, als da sind: Herr Altermensch, Herr Fleischeslust, Herr Üppig, Herr Ruhmsucht, der alte Herr Unzucht, der edle Herr Geizhals und alle unsre übrigen Edelleute. Auch hatte er die Frechheit, zu sagen: wenn alle von seiner Gesinnung wären, so würde keiner von diesen edlen Herren länger in der Stadt geduldet werden. Ja, er hat sich erdreistet, auch dich, mein edler Herr, seinen Richter, einen gottlosen Buben zu schelten und in der verächtlichsten Weise von dir zu reden, sowie auch die meisten vom Adel in unsrer Stadt mit den gemeinsten Schimpfnamen zu belegen.“
Nachdem Schmeichler seine Rede vollendet, wandte sich der Richter an den Gefangenen, der vor der Anklagebank stand, und sprach: „Du Abtrünniger, du Ketzer, du Verräter, hörst du, was diese edlen Herren wider dich zeugen?“
„Darf ich einige Worte zu meiner Verteidigung sprechen?“ fragte Getreu.
„Schweig, Bube!“ so schrie der Richter mit Zorn, „du verdienst nicht länger zu leben, du verdienst auf der Stelle den Tod. Doch — damit jedermann meine Großmut erkenne — laß hören, was du zu sagen hast!“
„Was zuerst die Anklage des Herrn Neid betrifft,“ sprach Getreu mit ruhigem Ernst, „so habe ich gesagt: Wenn eine Regel, ein Gesetz, eine Sitte oder ein Volk gegen Gottes Wort streitet, so läuft solches dem wahren Christentum schnurstracks entgegen. Ist dies unrecht, so überführe man mich meines Irrtums, und ich bin bereit, öffentlich zu widerrufen.