Wenn der Ewerführer am Speicher angelangt war, wo er Waren holen oder abliefern sollte, so rief er den Hausküper oder Quartiersmann an, z. B. „Großmann sien“ (sollte heißen „Großmann sien Lüd’“). Der Koptein meldete sich dann an der Luke: „Wat seggst du?“ und der Ewerführer teilte sein Gewerbe mit, z. B.: „Twintig Faten aflebern“. Bekannt ist der Scherz, daß der Ewerführer hinaufruft: „Tein Kisten Rabarber innehmen!“ worauf die Antwort erfolgt: „Denn — geist du dod!“ — Für die kaufmännischen Firmen, mit denen sie zu tun hatten, pflegten die Ewerführer Spitznamen und Verdrehungen anzuwenden. Ich teile hier eine Auswahl mit und füge eine kleine Anzahl bei, die den Betreffenden von anderer Seite angehängt sein mögen, ohne mich dafür zu verbürgen, daß diese Ökelnamen regelmäßig zur Anwendung gekommen sind. Es soll also geheißen haben: Andree sien Wickelkind für Andree u. Wilkerling, Baas Püttjerig für F. R. Scharfe (püttjerig = kleinlich), Biankohn klei di (kratz dich) für Biancone, Klee u. Co., billig un slecht für Brock u. Schnars, bitter wenig un slecht für B. Wencke u. Söhne, Filzlaus für F. Laeisz, Flotz un Klotz für Blohm u. Voß, Ihde sien Knecht für Sienknecht u. Ihde, Köhm un Beer für Knöhr u. Burchard oder Kruse u. Bleichwehl, links un rechts für Lütgens u. Reimers, Meier Gebrüder Lumpen angroh für Anton Meier, Plünnhaufen un Schulze für Lappenberg u. Müller, Muhlaap für H. L. Muhle u. Co., Püttjer für H. Ahmsetter (Püttjer = Töpfer, Ofensetzer), Sellerie un Purree für Cellier u. Parrau, tranig un ranzig für Tietgens u. Robertson, wenig un knapp oder Wien un Köhm für Wachsmuth u. Krogmann. Die Kornumstecher Bein u. Kruse hießen Arm un Been. Kornumstecher sind Arbeitsübernehmer für sachgemäße Behandlung von Getreide. Die Leute, die sie anstellen, erhalten nach beendeter Arbeit Hockerzettel und das Abholen des betreffenden Akkordlohnes wird Hockern genannt. — Für den Empfangschein, den der Ewerführer erhielt, wenn er Waren an Bord abgeliefert hatte, gibt es die Bezeichnung „Reziev“, nach dem ersten Wort der englischen Übernahmezettel: received.

In neuerer Zeit haben einzelne Ewerführerbaase angefangen, neben dem Schutenbetrieb auch Fuhrwerk zu halten. Früher löschten und luden sämtliche Schiffe im Elbstrom, es war also keine Möglichkeit, die Waren anders als zu Wasser zu befördern. Seitdem der größere Teil des Verkehrs sich an den Kais abspielt, ist es in vielen Fällen geratener, den Transport zu Lande vorzunehmen, schon weil die Gefahr einer Havarie dann wegfällt. Außerdem sind zwar die Fleete im Freihafenviertel tief genug gelegt, daß auch bei niedrigstem Wasserstand Schuten dort verkehren können, aber die alten Fleetzüge der inneren Stadt bleiben bei anhaltendem Ostwind oft tage- ja wochenlang leer gelaufen und vielfach finden die Transporte auch nach Stadtgegenden statt, wo es an Fleeten fehlt. — Das vorn beigegebene Bild nach einer Zeichnung von C. Schildt (im Besitz unserer Kunsthalle) die vor 25 Jahren für das Prachtwerk „An de Woterkant“ hergestellt wurde, gibt einen guten Begriff davon, wie es an einem Hamburger Fleet der Altstadt aussieht. Es ist das Diekstratenlock, von der Steintwietenbrücke aus gesehen, d. h. das Fleet zwischen Deichstraße (links) und Rödingsmarkt. Eine große Anzahl feiner Beobachtungen sind darauf zu finden: die Speicher mit ihren Luken, den Utleggern und einem außer Betrieb gesetzten Abort, die Ewerführer in ihren Schuten, die Jolle, die sich durchzwängt, der Schatten, den die hoch gestiegene Sonne auf die Speicher wirft usw.

Seit 1889 besteht ein Verein der Schutenbesitzer, der 1914 sein fünfundzwanzigjähriges Stiftungsfest feierte. Laut „Hamburger Woche“ vom 7. Mai 1914 zählte er 480 Mitglieder mit 1530 Schuten im Wert von sechs Millionen Mark.

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Anlage 1
Quartiersmannskontrakt von 1720

Laus Deo Anno 1720

Adj. 22. April

Im Nahmen der Heylichen und Hochgelobten Dreyfaltigkeit, haben wier vier als Endes-Benandte Matten, dieses angefangen eigen händig unter Zu schreiben nach Laut unßere Vor Väter ihr Verbundtniß, Für uns und unßere Nachlaßent Frauens, und Kinder, wo nicht Frau, oder Kinder, für die Negsten Bludtsverwandten, oder Erben, in fester Haltung zu bringen, Auf daß ein jeder recht wieder fahre, Auch wo nach sich die andern Matten Können richten, Gott Gebe uns seinen Seegen, und Einigkeit, daß dießes alles Mach waß wier vor schreiben, erfüllet werden möge Amen.

(S. 2) Erstl. Begiebt es sich daß einer von uns vier Matten so unten Benandt sind, sich in etwaß Könne verbessern und zwaar, daß er solche schwere Arbeit nicht Thun dürffte, so soll es Ihm frey stehen, sein Quartier zu verkauffen, aber an einen solchen Ehrlichen Man, da die Matten mit zu frieden sindt, Auch daß er sein, oder die Arbeit thun Kan, der selbe der es Kaufft soll denen andern Matten Geben zum ein Tritt fünff und Siebzig Mark Lübsch.

Zum Andern, Solt es sich zu Tragen, daß einer von uns Viern solte, bey seiner Täglichen Arbeit zu schaden Kommen, oder erkriegte, oder er würde sonsten von Gott mit Leibes Krankheit beleget, oder Heim gesuchet, da uns Gott vor wolle in Gnaden bewahren, oder (S. 3) er Könnte von wegen seines Alters nicht mehr Arbeiten, So soll der jenige Beschädigte, oder der Kranke, oder der Alte Man, und Matt verpflichtet, und schuldig sein, einen Man, oder Taglöhner vor sich zu halten oder mit seine drey andre Matten wißen, und willen, sich mit einem Man da die Matten mit friedlich sein, Auch der sein Arbeit thun Kan, verdingen und auch Lohnen, Biß so lange der Beschädigte oder der Kranke Matt wieder zur vorrigen Gesundheit, oder Gott den Alten Man, und Matt im Himmel hilfft.