1. Unser Erkennen ist ein Bearbeiten einer uns zufließenden Menge von Empfindungen durch die notwendigen Gesetze unserer Vernunft. Diese Vernunftgesetze sind anwendbar, weil wir unsere Empfindungen in der anschaulichen Ordnung von Raum und Zeit wahrnehmen.
2. Die reinen Anschauungsformen Raum und Zeit ebenso wie die Verstandesgrundsätze (Kategorien; z. B. Satz der Kausalität) sind nicht der Erfahrung entnommen, vielmehr wird eine Erfahrung im Sinne einer geordneten Verarbeitung der Empfindungen erst durch sie möglich.
3. Die Verstandesgrundsätze sind nur anwendbar, soweit für uns die Möglichkeit der Erfahrung reicht. Erfahrbar sind uns nur einzelne Dinge und Ereignisse. Wir haben die Aufgabe, sie immer vollständiger zu einem einheitlichen Ganzen zusammenzudenken. Dieses Ganze selbst aber, die Welt, vermögen wir als Ganzes nie zu erfassen. Die Welt ist uns nicht gegeben, sondern aufgegeben.
4. Die Philosophie darf nicht von einer Behauptung über die Dinge ausgehen, sondern sie muß sich an den Gesetzen des Erkennens orientieren. Nennt man eine Lehre, die von den Dingen (res) ausgeht, Realismus, eine solche, die von den Gedanken (idea) ausgeht, Idealismus, so muß alle wahre Philosophie Idealismus sein. Das bedeutet aber nicht, daß die Wahrheit abhängig ist von den zufälligen Vorstellungen eines einzelnen Menschen. Vielmehr haben wir uns zu stützen auf die Voraussetzungen des Erkennens, die jeder einzelne in gleicher Weise anerkennen muß, sofern er sich nur überhaupt die Aufgabe der Erkenntnis stellt.
5. Die Grundsätze der Erkenntnis treten dem einzelnen Menschen als Forderungen gegenüber. Wir sollen z. B. zu jeder Veränderung ihre Ursache suchen. Eine Forderung durchsetzen heißt handeln. So zeigt sich das Erkennen (die theoretische Vernunft) selbst als eine Art Handeln (griechisch prattein, davon praktisch). Die Gewißheit des Erkennens gründet sich auf die Überzeugung von Anforderungen, die an unser geistiges Handeln gestellt werden. So mündet die theoretische Philosophie in die praktische ein. Kant spricht daher von einem Vorrechte (Erstlingsrechte, Primate) der praktischen Vernunft.
Der gute Wille
Wir wollen Wahrheit und einheitliche Welterkenntnis. Wir sollen sie wollen und wir fühlen, daß dieses Sollen und der Gehorsam ihm gegenüber mehr Wert hat als unser vergängliches Leben. Aber die Erkenntnis ist doch gewiß nicht das einzige, was wir erstreben sollen. Wir müssen alle bisherigen Betrachtungen durch eine noch tiefer sich versenkende, noch weiter ausblickende ergänzen. Unser Streben nach Erkenntnis hat die Reinheit der Absicht mit jedem sittlichen Streben gemein. Sittlich ist überall ein Wille, der keine Nebenabsichten für sich selbst verfolgt, sondern das Rechte um des Rechten willen tut. Kant stellt an die Spitze seiner Moralphilosophie den berühmten Satz:
»Es ist überall nichts in der Welt, ja überhaupt auch außer derselben zu denken möglich, was ohne Einschränkung für gut könnte gehalten werden, als allein ein guter Wille.«
Kant geht hier nicht von der Handlung, noch weniger vom Erfolg, sondern vom Willen selbst aus. Der Erfolg unserer Taten liegt oft gar nicht in unserer Macht. Der Handlung, wie sie äußerlich erscheint, kann man nicht ansehen, welchem Beweggrunde sie entstammt. Die letzte Entscheidung darüber, ob wir recht oder unrecht gehandelt haben, gibt uns stets nur das eigene Bewußtsein von der Natur unseres Willens, das Gewissen. Ein guter Wille will, was er für recht erkannte. Diese Bestimmung ist formal, sie gibt für sich allein keinen Aufschluß darüber, wie im einzelnen Falle gehandelt werden soll. Ja, wir müssen zuweilen den guten Willen, die moralische Absicht des Handelnden zugeben in Fällen, in denen die Handlung selbst uns Abscheu einflößt. Unter den russischen Revolutionären, deren Mordtaten wir mit Entsetzen lesen, gibt es wohl wenigstens einzelne, die nicht aus niederen Motiven (Rachsucht, Blutgier, Ruhmsucht), sondern aus der Überzeugung handeln, daß der Mord ihre Pflicht ist. Dafür spricht, daß sie ihr eigenes Leben opfern und daß sie, wo ihr Fanatismus sie nicht irreführt, mitleidig und hilfsbereit sind. Wir werden sogar in solchen Fällen den guten Willen anerkennen müssen und nur zu bedauern haben, daß dem sittlichen Streben eine irregeleitete Vernunft beiwohnt.
Eine Handlungsweise, die wir als uns geboten erkannt haben, heißt Pflicht. Ein guter Wille ist also ein pflichtbewußter Wille, er tut die Pflicht um ihrer selbst willen. Ich sagte eben, eine Handlungsweise, die wir als geboten anerkennen, ist Pflicht. Woher stammt dieses Gebot? Sicher nicht von einer äußeren, irdischen Gewalt. Äußere Übermacht kann uns körperlich zwingen, ihr den Willen zu tun, sie kann uns auch schrecken und auf unsere Schwäche wirken, aber sie kann nicht machen, daß wir etwas gegen unsere freie, innere Überzeugung für recht halten. Selbst ein göttliches Gebot kann das nicht bewirken. Wir erkennen unsere Pflicht nicht durch irgendeine göttliche Offenbarung, die in der Bibel oder sonst in einem Buch oder Ausspruch niedergelegt ist, sondern umgekehrt: wir sehen in der Bibel nur göttliche Offenbarung, weil und soweit unsere sittliche Einsicht ihren Geboten beistimmt. Die Moral lehnt also jede fremde Gesetzgebung ab. Sie ist nicht heteronom (heteros – griechisch – fremd, nomos Gesetz), in ihr gibt sich unser innerstes Wesen selbst das Gesetz, sie ist autonom (autos selbst). Man hat von Kants Moral gesagt, sie sei eng, habe etwas von Kleinbürgerlichkeit und Polizeistaat an sich. Ich glaube, Sie werden aus der Darstellung von Kants Grundsätzen dieses Gefühl nicht gewonnen haben. Ganz im Gegenteil: es ist eine Moral für mündige Menschen, eine strenge und stolze Sittlichkeit. Polizeigeruch ist an ihr sicher nicht zu spüren. Die Polizei und das Gericht des Staates können die inneren Vorgänge, um die es sich für die Moral handelt, gar nicht sehen, sie sollen das auch nicht versuchen. Ihre Aufgabe ist es, die sehr notwendige äußere Ordnung der Gesellschaft aufrecht zu erhalten, sie kümmern sich daher nur um die äußere Gesetzmäßigkeit der Handlungen. Ob jemand nicht stiehlt, weil er Stehlen für unrecht erkannt hat oder weil er das Gefängnis fürchtet, ist diesen äußeren Gewalten gleichgültig, soll und muß ihnen als äußeren Gewalten gleichgültig sein. Ja, die äußere Gewalt müßte die ordnungstörende Handlung selbst dann verfolgen, wenn sie aus einer vom Irrtum mißleiteten sittlichen Gesinnung hervorgehen sollte, wie die Mordtaten einzelner russischer Revolutionäre.