Die gebildeten Klassen sind heute eine Macht, und sie haben allen Grund, die Umwandlung in die Hände zu nehmen, weil es dann gewiß ist, daß der Kollektivismus den Kulturinteressen zum Segen gereichen wird. Bringen andere Mächte, Tyrannen, Pietisten oder Anarchisten den Kollektivismus, wie sie ihn sich denken, so gehen wir einer schlimmen Zukunft entgegen.
Es sind noch einige vermeintliche Übelstände des Kollektivismus zu besprechen.
Der Mangel des Privateigentums wird von Vielen als ein großer Übelstand betrachtet, aber ohne Grund. Die gänzliche Überführung des Eigentums an Gebrauchsgegenständen in Staatseigentum ist keine notwendige Konsequenz des Kollektivismus. Ich stehe vielleicht allein mit dem Vorschlage dieser Einführung, aber es sind damit unermeßliche Vorteile verbunden.
In unseren Verhältnissen hat das Eigentum, das Privateigentum, eine hervorragende Bedeutung als Vermögen. Da aber nur Wenige ein Vermögen haben, die Mehrzahl aber davon ausgeschlossen ist, so kann es kein allgemeines Bedürfnis sein, Vermögen zu besitzen. Die Vermögenslosen aber haben ein Interesse, daß das Vermögen nicht im Besitze von Privatpersonen stehe, sondern Staatseigentum werde. Das Vermögen bezweckt die wirtschaftliche Herrschaft der Wenigen über die Vielen, und diese ist freiheitsfeindlich. Denn die wirtschaftliche Herrschaft der Wenigen ist zugleich absolutistisch und unverantwortlich, während der Staat, wenn er an die Stelle der Privatbesitzer träte, über Verwaltung und Verteilung Rechnung legen müßte. Es ist also eine offenbare Freiheitsfrage, um die es sich handelt, und wie seit 120 Jahren die Bourgeois gegen die Herrschaft des Adels kämpften, so wird jetzt das Volk gegen die Herrschaft der Bourgeois kämpfen. Die Beseitigung des Privateigentums durch Verstaatlichung des Besitzes ist im Interesse der großen Mehrheit. Übrigens wäre die Inventarisierung des gesamten Mobiliarbesitzes für den Kollektivstaat der Schlußpunkt der gesamten Umwandlung, und davon trennen uns mehr als 50 Jahre. Trotzdem wird es sich empfehlen, deren Vorteile zu diskutieren. Verderblich wäre nur die anarchische Herrenlosigkeit der Güter, und diese wird durch den Kollektivismus gerade unterdrückt. Die Besitzenden von heute sind, jeder so weit sein Besitz reicht, Anarchisten. Sie haben schrankenlose Freiheit, damit zu schalten und zu walten. Und auch diesen Anarchismus aus der Welt zu schaffen, ist der Zweck der Einführung des Kollektivismus. Er ist das gerade Gegenteil des Anarchismus, der an die Stelle des Anarchismus der Besitzenden den Anarchismus aller setzen will, während umgekehrt der Kollektivismus alle, auch die Besitzenden von heute, der wirtschaftlichen Ordnung unterwirft.
Der Anarchismus als Wirtschaftsform ist ein Unding, weil er zum Stillstand einer jeden Arbeit führen muß. Die menschliche Arbeit ist durch die Arbeitsteilung so sehr wechselweise bedingt, eine Arbeit von der anderen abhängig, daß die Volkswirtschaft unbedingt eine Ordnung voraussetzt, durch welche verbürgt wird, daß alle Arbeiten, und zwar in ihrer verhältnismäßigen Ausdehnung, besorgt werden. Der Drucker braucht Setzer, der Setzer Schriftgießer, alle zusammen brauchen Schriftsteller, und diese wieder eine Autorität, welche die von den Schriftstellern gelieferten Manuskripte sichtet und die zum Drucke zu befördernden auswählt. So ist es in allen Zweigen der menschlichen Arbeit. Es ist eine verhältnismäßige Produktion auf allen Gebieten menschlichen Schaffens ein Bedürfnis, und zwar in dem Maße, daß, sobald diese Verhältnismäßigkeit gestört wird, ein wirtschaftlicher Krach eintreten muß. Darum ist der wirtschaftliche Anarchismus eine Unmöglichkeit. Das Privateigentum kann demnach nur durch Kollektiveigentum verdrängt werden, welches Produktion und Verteilung von Staats wegen zur Folge haben muß. In der heutigen Wirtschaftsordnung ist es die Preissteigerung der zu wenig produzierten Güter, welche alle vernachlässigten Produktionen wieder belebt, im Kollektivstaate ist es der seinen Organen, aber auch jedem Einzelnen, der sich darum bemüht, gewährte Überblick über Produktion und Verbrauch, der eine verhältnismäßige Produktion aller Güter sichert.
Ich bin aber auch für die Ersetzung des Privateigentums an Gebrauchsgütern, an Kleidung, Mobiliar &c. durch Staatseigentum, und es wird das gewiß sehr heftig, und auch von Sozialisten, bestritten werden. Aber mit Unrecht. Wir wohnen in Häusern, die nicht uns gehören, und es gilt als etwas Alltägliches, daß auch Leute, die ein Wohnhaus besitzen, es nicht selbst bewohnen, sondern sich in einem fremden Hause einmieten. Sie betrachten ihr eigenes Haus als Vermögensanlage, aber nicht als ein Gebrauchsgut, welches ihnen zur Befriedigung ihres Wohnbedürfnisses dient. Dieses Bedürfnis kann man auch durch Sachen befriedigen, die fremdes Eigentum sind, also auch durch solche, die Staatseigentum sind. Kleider und Wäsche trägt man heute nur eine Reihe von Jahren, und wenn sie abgenützt sind, verschenkt oder veräußert man sie. Es kann uns nun gar nichts daran liegen, wenn der Staat uns Kleider und Wäsche nur zum dauernden und ausschließlichen Gebrauch überläßt und sich das Eigentum vorbehält, was zur Folge hat, daß er für den Zufall haftet und das nicht mehr Gebrauchsfähige zu neuerlicher Verarbeitung zurücknimmt. Dasselbe gilt vom Mobiliar unserer Wohn- und Schlafgemächer, welches der Kollektivist zum dauernden Gebrauch, oft auf Lebensdauer, angewiesen erhält, er aber nicht zu versichern nötig hat, weil er nicht Eigentümer, sondern nur gebrauchsberechtigt ist, es darum auch, Ausnahmsfälle abgerechnet, nicht mit sich herumschleppt, wenn er sein Domizil verändert. Benützen wir doch solche Dinge so oft, ohne ein Eigentumsrecht darauf zu haben, in Theatern, Kirchen, Gasthäusern, auf Bibliotheken und Eisenbahnen, und so haben wir längst die Erfahrung gemacht, daß ein Eigentum an Gebrauchsgütern kein Bedürfnis ist, ein Luxusbedürfnis für Viele allerdings, aber solche Launen zu befriedigen, ist nicht die Aufgabe einer Wirtschaftsordnung.
Wo es ein Bedürfnis ist, daß uns ein freies Schaffen gestattet und zu diesem Ende ein Eigentum an Stoffen zugestanden werde, die wir zum Zwecke solchen Schaffens umgestalten dürfen, habe ich ohnehin die Verteilung solcher Stoffe als Konsumtibilien in Vorschlag gebracht.
Was aber das Privateigentum an Produktionsmitteln anbelangt, so gibt es natürlich »Volkswirte« genug, welche behaupten, es bestehe ein volkswirtschaftliches Interesse, daß die Produktionsmittel immer Privateigentum bleiben, damit sie immer ein Vermögen der Tüchtigsten bilden, wodurch die Produktion nur gewinnen könne, daher die heutige Wirtschaftsordnung viel heilsamer, auch für die Armen, sei, als die Produktion von Staats wegen. Über diesen Gegenstand wird bei Erörterung der Bedenken gegen die staatliche Produktion zu sprechen sein.
Hier möchte ich aber noch bemerken, daß der Kollektivismus, streng genommen, nicht jedes Privateigentum aufhebt, sondern ein Eigentum des Einzelnen fortbestehen läßt, welches unserm Eigentum an Aktienbesitz ganz analog ist. Das Recht des Einzelnen auf die staatlichen Verteilungen ist ein solches Eigentum, denn auch der Aktionär hat nur einen Anspruch auf die Ausschüttungen, während ihm keinerlei Eigentum an den Sachen zusteht, die das Vermögen der Aktiengesellschaft ausmachen. Freilich ist dieses Eigentum des Kollektivisten nach mehreren Richtungen beschränkt. Er kann es nicht verschenken, verkaufen noch vererben, er kann nur durch Auswanderung darauf verzichten, aber ähnliche Beschränkungen kommen bei Fideikommissen, Heimstätten und bei manchen Aktiengesellschaften, deren Statuten die Veräußerung der Aktien verbieten, vor, ohne den Charakter des Privateigentums auszulöschen.
Es ist also gar nicht einmal richtig, daß der Kollektivismus das Privateigentum, oder gar das Eigentum, gänzlich aufhebt, er bedeutet nur die Vereinigung alles Eigentums an Sachen zum Zwecke der Befriedigung aller Bedürfnisse des gesamten Volkes. Nur der Anarchismus hebt den Begriff des Eigentums ganz auf und fordert das Recht des freien Zugriffs; durch den Kollektivismus wird der Begriff des Eigentums befestigt und geheiligt, denn der Eigentümer — der Staat allein ist Eigentümer — ist nie zweifelhaft, und da das Eigentum zur Befriedigung der Bedürfnisse aller dient, ist jeder Mitbürger Garant und Wächter. Dieses Eigentum ist ebenso heilig, als es heute Gegenstand der Verachtung ist, wenn wir den rechtmäßigen Erwerb bezweifeln, und Gegenstand des Hasses, wenn sich erwucherter Reichtum breit macht.