[5] Die hier vorgeschlagenen ultrademokratischen Einrichtungen werden nicht von allem Anfang an in Geltung sein, sondern den Abschluß der Verfassungsentwicklung bilden. Es werden schon feste bewährte Grundlagen des Kollektivismus bestehen, die Umwandlung des Staates beendet sein und jene Erziehung sich eingelebt haben, wie in [VII, 5,] geschildert ist, ehe die so weitgehende demokratische Verfassung möglich sein wird.

[6] Anfänge zu allen zukünftigen Gestaltungen, die auf den Kollektivismus hinauslaufen, können schon heute beobachtet werden. In Österreich werden die Abgeordneten, wenn sie auch Bauern oder Arbeiter sind, zu den Hoffesten herangezogen, was noch vor 50 Jahren unmöglich schien und in Dänemark soll es Hofsitte sein, zu jeder Hoftafel einen Gewerbsmann zu laden.

[7] Die Rassenfanatiker empfehlen zuweilen für solche Familien sogenannte krasse Inzucht, nämlich ganz nahe Verwandtschaftsehen. Allein sie führt zur Verblödung und diese Anschauung beruht auf einer grundfalschen Anschauung über den Wert der Rassen. Man beruft sich auf die Erfahrungen der Tierzüchter, aber auch sie müssen meistens in der 3. oder 4. Generation von diesem System Abstand nehmen.

[8] Das widerspricht scheinbar den Ideen Nietzsches und Darwins, aber statt ihrer brutalen Ideen lehre ich, das Aussterben der Schwächeren im Wege der Unterdrückung der Fortpflanzung erblich Belasteter herbeizuführen. Der Staat darf seine Absicht nicht darauf richten, Schwächlinge zu Grunde gehen zu lassen, sondern hat durch fortgesetzte Wirksamkeit zu verhüten, daß degeneriertes Menschenmaterial gezeugt wird. Der Grundsatz, Unbrauchbares zu Grunde gehen zu lassen, würde zu dem Grundsatze führen, den die alten Germanen beobachteten, die Alten, die nicht mehr arbeiten konnten, zu töten oder im Walde hilflos auszusetzen. Diesem Grundsatze zufolge müßten auch ganz normale Menschen, die verunglückt sind, dem gänzlichen Untergange preisgegeben werden. Jeder Mensch ist gleichmäßig daran interessiert, daß dieser Grundsatz nicht zur Geltung kommt. Das Leben hoffnungslos Leidender gegen ihren Willen zu erhalten, ist darum noch keine evidente soziale Pflicht. Nietzsche hat das Törichte seiner Lehre am eigenen Leibe erfahren, nach dieser Lehre hätte man ihn töten, statt an die Irrenanstalt abgeben müssen.

[9] Da in einer Gemeinde von 1000 Köpfen nicht mehr als 240 Kinder und junge Leute von 6-18 Jahren wohnen und eine beträchtliche Abweichung von dieser Durchschnittsziffer nach [VI, 2,] leicht vermieden werden kann, diese Anzahl von Schülern sich aber auf zwölf Jahrgänge verteilt, davon die oberen Klassen nicht stärker, sondern schwächer besetzt sind, ist die Maximalzahl von 25 unüberschreitbar. Dem Lehrer arbeiten auch jene begabten Schüler in die Hand, welchen die Korrepetition überlassen werden kann.

[10] Hier wird schon eine Frage der Verteilung von Genüssen besprochen.

[11] Hier wird es klar, welche enormen Vorteile die Aufhebung des Privateigentums bietet, da das Eigentum an Häusern und Grundstücken auch eine sehr erwünschte Beweglichkeit der Einzelnen verhindert.

[12] Was die Lage des Domizils heute für Wirkungen hat, empfinden die Beamten und Offiziere, die an manchem Orte um 20-30 Prozent teurer leben, als am andern, daher das durch Teuerungsbeiträge ausgeglichen wird. So gewährt der Staat seinen Organen heute in etwas roher Art das, was er als Kollektivstaat allen gewähren muß. Die Preisdifferenz zwischen verschiedenen Provinzen Österreichs in den Jahren 1830-1880, allerdings vor Entwickelung des Eisenbahnwesens, beträgt beispielsweise für Roggen 1832 2.11, gegen 4.33, 1833 1.65, gegen 5.16, 1845 3.02, gegen 6.24, 1848 3.76, gegen 7.50, 1879 3.98, gegen 8.80, und für Gerste 1830 1.51, gegen 5.50, 1839 2.28, gegen 5.79, 1848 2.85, gegen 6.27, 1880 4.37, gegen 9.36, also von 1 : 2 bis 1 : 3. Wie einfach löst der Kollektivstaat diese Frage und zugleich erspart er die Arbeit in den Administrationen.

[13] Aus Pohlmanns »Geschichte des antiken Kommunismus und Sozialismus«, II. Seite, 165, ersehen wir, daß schon im griechischen Altertum die Arbeitsteilung soweit vorgeschritten war, daß es ein besonderes Zuschneidegewerbe gab und wie es scheint, nicht bloß für Schuhwerk, sondern auch für Kleider.

[14] Die Fernsprechleitung zur Verbindung aller Gemeinden mit den Bezirksvororten, dieser mit den Kreisstädten, der Kreisorte mit den Provinzialorten und dieser mit der Zentrale würde in Österreich-Ungarn zirka 50 000 Kilometer Leitungsdrähte und 60 000 Sprechstellen erfordern. Deutschland aber hatte schon 1899 195 000 Sprechstellen, aber allerdings viel geringere Leitungslänge.