[25] Ich war vor etwa dreißig Jahren allein in meiner Kanzlei, als ein Mann bei mir eintrat, der Tränen in den Augen hatte und vor Bewegung kein Wort sprechen konnte. Er überreichte mir einen Zettel, worauf stand, daß er soeben aus einer Strafanstalt komme, wo er ein Jahr wegen Veruntreuung abzubüßen hatte. Er suche einen Erwerb. Ich ließ ihn Platz nehmen und Schriften kopieren und da er brauchbar war, gab ich ihm zunächst ein Tagegeld, später einen Monatlohn und niemand erfuhr etwas von seinem Vorleben. Bald fand er auf Grund meines Zeugnisses über seine Verwendung in meiner Kanzlei einen Posten in einem Handlungshause und dann als Korrespondent in einer Bank. Er hat nie Anlaß zu einer Klage gegeben. Eine ähnliche Erfahrung machte ich mit einem anderen Beamten meiner Kanzlei, dessen Vorbestrafung mir erst nach seinem Austritte bekannt wurde.
[26] Auf der Jahresversammlung des deutschen Vereins für Volkshygiene in München sprach sich Professor M. Gruber-München dahin aus, daß der Kampf ums Dasein unter den Menschen nicht immer rasseveredelnd wirke, daher er sagte, wir könnten, indem wir die äußeren Hindernisse einer gesunden körperlichen und geistigen Entwicklung beseitigen und den Kampf ums Dasein durch eine vernunftgemäße Zuchtwahl ersetzen, ungeheure Fortschritte anbahnen. Ganz im Sinne dieser Mahnung soll der sanitäre Dienst im Zukunftsstaate wirken.
[27] Ein Wiener Professor der Anatomie hielt im Februar 1902 in Wien einen öffentlichen Vortrag über die physische Veredlung des Menschen und stellte so ziemlich dieselben Forderungen auf, wie sie hier aufgestellt werden, aber er machte sich keine Gedanken darüber, daß diese Forderungen in unserer Gesellschaftsordnung nicht erfüllt werden können. Er ist für Aufrechterhaltung der Ehe, Schonung der schwangeren Frau bis zur Entbindung, Beseitigung des Mieders während der Schwangerschaft, gewiß sehr bescheiden, Vermeidung heftiger Bewegungen während dieser Epoche mit Inbegriff des Reitens und Schwimmens, Schaffung eigener Stätten, wo arme Frauen gebären können. Er ist gegen die Auswahl der Paare durch behördlichen Einfluß, aber, wie es scheint, für den Ausschluß aller schwächlichen und kränklichen Zeugungspersonen. Um alles das allgemein durchzuführen, braucht man den Kollektivismus und eine gesellschaftliche Macht über die Einzelnen, die nur der Kollektivismus bieten kann.
[28] Ich machte in meinem Roman »Österreich im Jahre 2020« Seite 318, 319, 332 und 333 einen Versuch, den Einfluß der Frauen in einem Falle dieser Art zu schildern.
[29] In Tirol wird sich nicht leicht ein Bauernmädchen oder Bauernbursche der Beichte entziehen, aber zahllos sind die mir bekannt gewordenen Äußerungen von Bauernburschen und Mädchen der Landbevölkerung, daß man geschlechtliche Sünden nicht zu beichten brauche, weil sie natürlich seien. Nach dem, was ich selbst aus dem Munde der Leute vernahm, ist mir alles glaubwürdig, was andere drüber berichten. Adolph Pichler, aus Tagebüchern 1850-1899, Seite 311.
[30] Diese Vorsichtsmaßregeln werden zumeist verworfen, und Adolph Pichler »Aus Tagebüchern« 1850-1899, Seite 310 nennt sie geradezu ekelhaft, was auch Schäffle dagegen einwendete. Diese Kritik ist aber in Anbetracht der unermeßlichen Interessen, die damit zusammenhängen, u. z. im Kollektivstaat öffentliche Interessen, keineswegs ausschlaggebend, und da wäre Duldsamkeit viel berechtigter als dem Konkubinat der Priester gegenüber. Dasselbe könnte man ja auch vom regelmäßigen Zeugungsakt sagen. Er setzt auf beiden Seiten Unterdrückung der Schamhaftigkeit voraus und in diesem Opfer, aus Liebe gebracht, liegt gerade der Zauber der Liebe. Daß die Unterdrückung der Fruchtbarkeit der Umarmungen allein den Vorwurf der Ekelhaftigkeit verdient und daß sie, wie Pichler meint, die wechselseitige Achtung untergrabe und der Treue Eintrag tue, ist ein offenbarer Irrtum; wäre aber auch in den Verhältnissen, die ich hier im Auge habe, nicht entscheidend. Ja, wenn der Ehemann nicht viel genügsamer wird, als er heute ist, wird — ausnahmsweise oder vorübergehend — auch in der Ehe die Unterdrückung der Fruchtbarkeit der Umarmungen wegen Schwäche, Krankheit oder besonderer Gefährlichkeit der Entbindung sich rechtfertigen lassen.
[31] Thomas von Aquin, der einen Kommentar zu den Büchern über Politik von Aristoteles geschrieben hat, worin er zwar die Anschauungen dieses Philosophen mitteilt, aber offenbar in allem billigt, sagt im Band XXI der Ausgabe Parma Seite 600 u. f. daß, wo die Gesetze die Tötung der überzähligen Kinder dulden, es besser sei, zu abortieren, welches das geringere Übel wäre. Auch manche vernünftige Anschauungen Aristoteles über das Alter, in dem man zeugen soll, führt der Äquinate an und er scheint zu billigen, daß man verkrüppelte Kinder nicht aufziehen solle.
[32] Es werden in Österreich alljährlich viele Hunderte von Millionen für Kinderspielzeug vergeudet und die Eltern spielen dabei eine recht alberne Rolle. Spielende Arbeit macht diesen Aufwand unnötig.
[33] Schon vor 2500 Jahren war die Volksschule in China allgemein eingeführt und sehr vollkommen. Kein Dorf war ohne Volksschule, und der Unterricht der mit dem achten Jahre in selbe eintretenden Kinder umfaßte folgende Übungen: Das Begießen von Blumen, das Auskehren der Wohnräume, die Gebräuche der Welt, Zeremonien, Musik, Pfeilwerfen, Wagenlenken, Schreiben und Rechnen. Aber auch Höflichkeit wurde gelehrt, die Kinder sollten rasch und bescheiden antworten, mit Anstand eintreten und hinausgehen, Gäste höflich empfangen und hinausgeleiten. Diesen Unterricht empfing der Sohn des Kaisers wie der des Bauern, und so ist der Chinese heute noch höflich. Der seit mehreren hundert Jahren eingetretene Stillstand in der Kulturentwicklung Chinas ist der Herrschaft der barbarischen Mandschu zur Last zu schreiben, und die Volksschule ist verfallen.
[34] Freiexemplare können auch Ausländern zugesandt werden, in welchem Falle, wenn sie noch einem Staate mit Privateigentum angehören, sie dadurch Privateigentum an diesen Exemplaren erwerben, wie ja auch sonst in solchen Ländern Privateigentum an Produkten des Kollektivstaates erworben werden kann. Es wird nur zweckmäßig sein, solche Gegenstände, deren Eigentum der Kollektivstaat aufgibt, mit einer Bestätigung zu versehen.