Auch am höheren gesellschaftlichen Leben werden die Studierenden Anteil nehmen und sie werden daher Einladungen zu Hof und von Seite des Hochadels erhalten und ebenso werden ihnen die Bildungsanstalten offen stehen, welche dem ästhetischen Bedürfnisse entgegenkommen; Theater und musikalische Veranstaltungen u. dergl.
Der Wechsel der Unterrichtsfächer und des wissenschaftlichen Berufes, für den sich die Hörer ausbilden, wird zu gestatten sein, wenn es sich nicht bloß um eine Laune handelt und dabei wird es nicht darauf ankommen, ob die Studienzeit verlängert wird.
Mädchen werden als gleichberechtigte Hörer zu den Universitätsstudien zugelassen werden, nach Maßgabe jedoch des Bedarfes für jene wissenschaftlichen Berufe, die den Frauen eröffnet werden.
c. Die Akademie.
Es wurde bereits hervorgehoben, daß die Akademie als oberste Vereinigung aller Jener, die auf dem Gebiete des geistigen Vermögens über alle hervorragen, in einem organischen Verband mit der Zentralhochschule stehen soll. Der Akademiker bekleidet den höchsten Rang im Staate, wird in der Regel aus der Reihe der Hochschulprofessoren hervorgehen, entweder durch die Wahl der Akademie selbst, mit oder ohne Bestätigung des Monarchen, seinen Platz einnehmen oder von der Unterrichtsverwaltung ernannt werden, er wird unabsetzbar sein und die größten Ehrenvorzüge und materiellen Vorteile, immer mit Ausschluß jeden Eigentums, genießen. Inwiefern seine Familie an jenen Vorteilen, so lange er lebt, teilnimmt, wird zu erwägen sein. Wenn zu den materiellen Vorteilen auch ein reicher Hausstand, ausgedehnte Wohnungs- und Repräsentationsräume gehören, werden Frau und Töchter allerdings die oberste Leitung des Hauswesens und der Hausgenossen über sich haben können, aber im allgemeinen ist der Grundsatz zu beobachten, daß Verdienste nicht vererbbar sind und der Lohn sich auf denjenigen zu beschränken hat, der sich verdient gemacht hat. Es gibt nur einen Erben, den Staat, und so erbt er auch die Verdienste.
Der Akademiker kann auch zugleich Professor sein, jedenfalls werden ihm alle wissenschaftlichen Institute seines Faches für seine eigenen Forschungsarbeiten und die seiner Hilfsarbeiter zu Gebote stehen und, so wie die Zahl der Akademiker eine unbeschränkte ist, da mit der Ausdehnung und fortgesetzten Spaltung und Differenzierung der verschiedenen Wissenschaften sich immer neue Lücken auftun werden, die man auszufüllen genötigt sein wird, so wird sich auch die Akademie nach den jeweiligen Bedürfnissen in Sektionen und Unterabteilungen gliedern, welche gesonderte und Einzelberatungen möglich machen. Die Aufgabe der Akademie wird es sein, jeweilig die wichtigsten Forschungs- und Kunstziele für die nächste Zeit festzustellen und bekannt zu machen.
Die Akademie wird nicht nur Forscher, sondern auch Techniker und Künstler jeder Art, welche einen alle überwiegenden Rang erklommen haben, als gleichberechtigte Mitglieder aufnehmen und sich nicht auf jene wissenschaftlichen Zweige beschränken, die heutzutage in den Akademien vertreten sind.
Der naturwissenschaftlichen und astronomischen Forschungen wegen wird sich das Reich nicht mit dem vaterländischen Boden allein begnügen können, sondern wissenschaftliche Stationen in allen Teilen der Erde zu errichten trachten, welche unter der obersten Leitung der Akademie stehen. So wird der Kollektivismus auf allen Gebieten einen Fortschritt entfesseln, welcher alles übertrifft, was bisher bekannt war und für dessen Befruchtung die heutige Gesellschaftsordnung die Mittel nicht schaffen kann.
Noch sei erwähnt, daß das weibliche Geschlecht von den Lehrkanzeln der Hochschulen und von den curulischen Stühlen der Akademie keineswegs ausgeschlossen sein wird, vielmehr die Lehrkanzeln für Frauenkrankheiten und das weibliche Geschlechtsleben mit Inbegriff der anatomischen, pathologischen und physiologischen Hilfsinstitute der Gynäkologie geradezu den Frauen als Forschern, Lehrern und Schülern reserviert sein werden.
Die Fachabteilungen der Akademie werden auch der Verwaltung Anfragen zu beantworten und Anträge und Gutachten zu erstatten haben. Sie werden auch literarische Arbeiten begutachten.