-A- Zugeschrieben dem Bezirke 8, 7, 20.
-B- Zugewandert aus den Gemeinden 6, 16 und 17.
-C- Aus der Tabelle A 1. übertragen.
-D- Zugeschrieben dem Bezirke 8, 7, 20.
Es erscheint nicht notwendig die Nachweisungen der höheren Altersstufen und des weiblichen Geschlechtes zu exemplifizieren und es folgen noch Beispiele der Molkereistatistik und der Verpflegstandsausweise.
So wie die Einwohner dürften auch die wichtigsten Tiere fortlaufend gezählt werden, besonders Rinder und Pferde, dann aber auch Schweine und Schafe; es wird aber genügen, wenn der Stand nach Gemeinden, Bezirken, Kreisen und Provinzen alle Wochen einmal veröffentlicht wird. Dabei dürfte es sich empfehlen, Jungvieh, Nutztiere und männliche und weibliche Tiere zu sondern. Es dürfte sich empfehlen auch von Woche zu Woche das Gewicht der Rinder, Schweine und Schafe festzustellen und statistisch zu veröffentlichen. Davon zu unterscheiden ist die Ermittlung und Verlautbarung des Gewichtes der geschlachteten Tiere an Fleisch, Fett, Blut, Knochen und Fellen.
Es entsteht nun die Frage, ob Bienenstöcke, Geflügel, Gemüse und Obst nicht aus dem Staatseigentum ausgeschieden und zu Gemeindeeigentum erklärt werden sollten, weil eine Verrechnung dem Staate gegenüber eine allzu umständliche Sache wäre. Es könnte das so geschehen, daß den Gemeinden eine gewisse Menge von Futter, eine gewisse Anzahl von Arbeitskräften, Bodenflächen und baulichen Anlagen für diese Produktionszweige zugewiesen würden, wogegen die Gemeinden die Ergebnisse dieser Produktion nicht zu verrechnen hätten. Es ist wohl kaum zu bezweifeln, daß die staatliche Kontrolle dieser Art von Produktion und die Verteilung dieser Produkte durch die Staatsverwaltung zu umständlich und zeitraubend wäre. Es blieben dann der Ertrag von Honig, Wachs, Eiern, Fleisch, Geflügel und Federn, an Gemüsen und Obst den Gemeinden zur freien Verfügung und in diesem Falle könnte auch entweder den Städten der Betrieb einer eigenen Geflügelzucht, Gemüse und Obstproduktion in verhältnismäßigem Umfange ermöglicht, oder den Dorfgemeinden die Lieferung von Eiern, Geflügel, Gemüse und Obst wie eine Art von Giebigkeit an die Städte auferlegt werden. Denn der Bedarf an diesen Produkten kann regelmäßig durch die Gemeinden selbst gedeckt werden und ein Gütertausch scheint nicht notwendig zu sein.[18] Es würde sich aus dieser Einrichtung eine Entlastung der staatlichen Verwaltung und Statistik ergeben ohne die geringste Gefahr für die Gesellschaftsordnung. Doch hätte der Staat immer das Recht auch solche Produktionen zurückzunehmen und ausschließlich oder neben den Gemeinden für Staatsrechnung zu betreiben, so wenn die Obstproduktion im Großen betrieben wird und nicht bloß zur Versorgung der Gemeinde mit ihrem Bedarf.
Was die Versorgung der Gemeinden mit Kalb-, Schweine- und Schaffleisch anbelangt, so wird eine Großschlächterei wie für die Rindviehschlachtung sich für diese Tiere kaum empfehlen. Durch die Bezirksverwaltung würden den Gemeinden die zu schlachtenden Tiere nach dem Lebendgewichte und den Verpflegständen zur Schlachtung und zum Verbrauche des Fleisches zugewiesen und die Gemeinden hätten nur die Häute und gewisse Knochen, dann die Wolle der Schafe, abzuliefern. Zur Versorgung der Städte mit dieser Art von Fleisch würde durch Abfuhr von Kleinvieh oder von Fleisch geschlachteten Kleinviehs an selbe gesorgt werden. Je nach der Verteilungsart wäre auch die Statistik einzurichten.
Die tägliche Feststellung der Verteilung des Fleisches des Großviehes wäre von der größten Wichtigkeit, weil es rasch verbraucht wird und Art und Gewicht nach längerer Zeit nicht mehr ermittelt werden könnte. Dasselbe gilt von der Milch und den Milchprodukten und darum soll ein Beispiel der statistischen Erhebung der Produktion und des Verbrauches von Milch und Milchprodukten hier vorgeführt werden.
Die Rindviehschlächterei könnte für einen ganzen Bezirk in einer einzigen Gemeinde betrieben werden. Vor der Schlachtung wäre das Lebendgewicht der Tiere zu ermitteln. Die Statistik hätte ferner das Ergebnis jeder einzelnen Schlachtung in Gewichtsmengen von Fleisch, Fett, Herz, Nieren, Leber, Gehirn, Gedärmen, Blut, Knochen und Haut, und den gänzlich wertlosen Nebenprodukten darzustellen. Fleischer behaupten, daß bei vollständiger Ermittelung des Gewichtes aller dieser Teile Lebendgewicht und Schlachtgewicht sich bis auf eine geringe Differenz gleichstellen müsse, und diese Differenz erkläre sich nur aus verspritztem Blute.