2. Schlittschuhlaufen.
Dasselbe gilt vom Schlittschuhlaufen, wozu gleichfalls überall Gelegenheit geboten werden soll.
3. Reiten.
Minder allgemein wird das Reiten gelehrt werden, weil die Anzahl der Reitpferde, die der Staat halten kann, kaum dafür ausreichen könnte. Nach dem für solche Fälle geltenden Verteilungsgrundsatz wird das Reiten nur jenen gelehrt und gestattet werden, welche dazu am meisten Geschicklichkeit an den Tag legen. So lange der Krieg nicht ganz aus der Welt geschafft werden kann, wird das Reiten immer eine wichtige Stelle unter den zu pflegenden Geschicklichkeiten einnehmen, weil die Kavallerie immer mehr an Wichtigkeit gewinnt.
4. Turnen.
Die Wichtigkeit des Turnens für die Zwecke der Jugenderziehung ist längst anerkannt. Es wird also in keiner Gemeinde an dem vollständigen Geräte fehlen dürfen.
5. Radfahren.
Ob das anstrengende Radfahren sich als nützlich für die Jugend erweisen wird, wird wohl erst zu erproben sein. So weit es förderlich ist, wird auch diese Kunst der Jugend beigebracht werden müssen. Von jeder Art Geräte zu Sportzwecken und anderer Art gilt, daß es zum gemeinschaftlichen Gebrauch aller dient, die davon Gebrauch machen können, daher ein Verteilungsgrundsatz aufgestellt werden muß, wie sich die Benützer in den Gebrauch zu teilen haben. Ist das Geräte verhältnismäßig auf die Gemeinden und Quartiere aufgeteilt, so kann es den letzteren überlassen werden, sich diesfalls selbst Gesetze zu geben.
6. Bewegungsspiele und Kindersport.
Daß neben dem Turnen und Schlittschuhlaufen auch Bewegungsspiele aller Art gepflegt werden sollen, versteht sich von selbst und man wird immer neue erfinden. Wahrscheinlich werden es die nützlichsten sein, welche am meisten geübt werden und sich auch am längsten erhalten, für den Rudersport ist nicht überall Gelegenheit.