Selbstverständlich muß auch im Kollektivstaat ein Austausch von Tieren zwischen den Ortschaften stattfinden, sie wechseln aber nur den Standort, nicht den Eigentümer, daher es nur einer Verwaltungsverfügung bedarf. Dabei entsteht allerdings auch ein Teil der mit den Märkten verbundenen Arbeit und Verlust am Werte der Tiere. Da es sich aber nur um die wirklich notwendige Veränderung und um die kürzesten Wege handelt, wird doch ein sehr großer Teil des Aufwandes, den unsere Märkte verursachen, erspart. Viele Bauern bringen die Tiere, die sie viele Stunden weit auf den Markt getrieben haben, wieder zurück, um sie dann an einen Nachbar in der Heimatsgemeinde oder sonst in der Nähe zu verkaufen. Für den Austausch der Tiere im Kollektivstaat ist auch nur der Abtrieb nach dem Bestimmungsort erforderlich, während auf dem Markte das Feilschen und Besichtigen von Tieren den ganzen Tag kostet. Kann man im Kollektivstaat die in andere Stallungen zu versetzenden Tiere an die täglich im Bezirk kursierenden Frachtwagen binden, so erspart man auch die Begleitung, und ist ein Austausch zwischen sehr entfernten Orten erforderlich, so hat die Verwaltung je nach der Zweckmäßigkeit die Wahl, die Tiere den ganzen Weg zurücklegen zu lassen, oder bloß eine Verschiebung von Gemeinde zu Gemeinde einzuleiten.
Ein Beispiel mag den Aufwand, den die Viehmärkte verursachen, deutlich machen.
In Ungarn und Kroatien wurden im Jahre 1900 in 72 Ortschaften 313 Viehmärkte abgehalten und
| aufgetrieben | verkauft | % | |
| Hornvieh | 1.147,361 | 452,761 | 40 |
| Pferde | 402,193 | 131,557 | 32 |
| Schafe | 428,589 | 208,606 | 48 |
| Schweine | 263,923 | 115,029 | 44 |
| in Summa: | 2.242,066 | 907,953 | 40 |
Es wurden also 1.335,000 Stück Vieh auf den Markt aufgetrieben und unverkauft zurückgebracht. Da im Kollektivstaat nur die wirklich in andere Ställe zu versetzenden Tiere abgetrieben werden, so wären alle diese Tiere in ihren Ställen geblieben, und die 907,000 verkauften Stücke wären nur von Stall zu Stall, nicht aber auf dem Umwege über den Markt getrieben worden. Für ganz Österreich-Ungarn kann man die Zahl der zwecklos auf den Markt gebrachten und unverkauft gebliebenen Tiere im Jahr mit 3,5 Millionen veranschlagen, wovon die Hälfte Hornvieh ist.
Alle diese Betrachtungen sollen nur dartun, welche ökonomischen Vorteile der Kollektivismus bietet, man wird aber gut tun, auch in Betracht zu ziehen, daß ein Staat wie Österreich nicht bloß zwei Millionen Arbeitstage oder 7000 Arbeitsjahre im Marktfahren verliert, sondern daß auch die Märkte eine Schule der Unlauterkeit und der Trunksucht sind.
Nachstehende Betrachtung zeigt auch einen andern Vorteil des Kollektivismus gerade in Beziehung auf die Milchversorgung der Städte, also in Beziehung auf den Produktionszweig der Viehzucht. Man könnte den ganzen Milchbedarf einer Kreisstadt mit einem Bevölkerungsstande von 4000-5000 Seelen, die Reisenden inbegriffen, durch eine einzige nächstgelegene Dorfgemeinde decken, wenn man folgendermaßen verführe. Der durchschnittliche Milchertrag einer Dorfgemeinde ist bei einem Viehstande von 360 Stück Rindvieh, und darunter 180 Kühen, etwa 1400 Liter. Stellt man nun in einer der Kreisstadt zunächst gelegenen Gemeinde nur Kühe, also etwa 350 Kühe, und zwar in der Periode der größten Milchergiebigkeit, also nach dem Absetzen des Kalbes ein, wo man auf 15 Liter Milch rechnen kann, so ergibt das eine Tagesproduktion von mindestens 5000 Liter Milch, welche reichlich genügt, um das Dorf und die Kreisstadt mit Milch zu versorgen. Vier bis fünf Gemeinden dieser Art könnten eine Provinzstadt mit Milch versorgen, und nur eine Großstadt würde den Milchbedarf aus größeren Entfernungen decken müssen. Zum Teil wird allerdings auch heute so verfahren. In den Vorstädten der großen Städte werden überall Kühe gehalten, welchen das Futter zugeführt werden muß, und die Natur der Sache bringt es mit sich, daß die Eigentümer die trocken stehenden oder schon wenig Milch gebenden Kühe verkaufen und dafür solche, welche im höchsten Milchertrage stehen, einhandeln. Aber in dem Maße, wie im Kollektivstaate, kann das nicht durchgeführt werden, weil immer Kauf und Verkauf notwendig ist und die Spekulation dadurch erschwert wird, auch wird in Wien z. B. wohl schwerlich der fünfte Teil des Milchbedarfs in dieser Weise gedeckt.
Der Güterumsatz, welcher in Milch und Milchprodukten und in Fleisch in einem Staate von 45 Millionen Einwohnern unter den Verhältnissen der heutigen Gesellschaftsordnung das Jahr hindurch zu bewältigen ist, ist von sehr beträchtlichem Umfange, und er hängt von dem Prozentualverhältnisse der städtischen zur ländlichen Bevölkerung ab. In den Dörfern erfolgt die Versorgung der Bewohner mit Milch auch heute beinahe ausschließlich naturalwirtschaftlich und ohne Vermittlung des Handels, was aber die Versorgung der Städte anbelangt, so bedarf der Umsatz an Milch, Milchprodukten und Fleisch der Vermittlung des Handels, der einen beträchtlichen Teil des Erlöses in Anspruch nimmt, beziehungsweise eine erhebliche Belastung der Konsumenten mit sich bringt. Man kann den täglichen Handelsumsatz an Milch, Milchprodukten und Fleisch in einem Staate von 45 Millionen Einwohnern mit 30 Prozent städtischer Bevölkerung auf mindestens 4 Millionen Kronen, in Deutschland aber auf mindestens 5 Millionen Mark im Tage berechnen, wenn man nämlich den Verbrauch mit nur 30 Heller für den Kopf und Tag veranschlagt. Der Jahresumsatz beträgt demnach in Österreich über 1400 Millionen Kronen und in Deutschland über 1700 Millionen Mark im Jahre. Außer den eigentlichen Handelskosten, die man gerade bei Milch auf reichlich 20 Prozent des Gesamterlöses veranschlagen kann, ist bei starker Besiedlung der Städte, welche Zufuhren aus ziemlich fernen Bezirken notwendig macht, auch der Aufwand an Transportkosten in Rechnung zu ziehen. Es ist ersichtlich, welche enorme Ersparnisse in diesen Artikeln gemacht würden, wenn die Bevölkerung so, wie hier vorgeschlagen wird, über das Land verteilt würde.
4. Kleinvieh und Geflügelzucht.
Auch dieser Produktionszweig wird im Kollektivstaat auf das vorteilhafteste betrieben werden. Die vollkommenste Ausnutzung aller Abfälle für die Fütterung von Tieren und die Verwertung aller Erfahrungen im ganzen Reich werden dazu beitragen. Ob die künstliche Fischzucht ökonomisch gerechtfertigt ist, wird leicht festgestellt werden können, und was die Jagd anbelangt, so wird sich erst zeigen, ob die Erhaltung eines mäßigen Wildstandes volkswirtschaftlich von Vorteil ist. Wenn nicht, kann das Volk die Ausrottung des Wildes beschließen. Es ist zu vermuten, daß das Wild, wenigstens in den Niederungen, viel mehr Schaden tut, als nach Abrechnung des Jagdaufwandes der Wert des Fleisches und der sonstigen Produkte ausmacht. Nachdem aber die Jagd als Vergnügen, nicht aber als Erwerb betrieben wird, kann man heute zu einem richtigen Urteile nicht gelangen.