Giebt uns aber nach langem Zögern ein Blick der Umworbenen Vollmacht, die Thüre zu verriegeln, dann entschädiget uns auch eine unvergleichliche Liebesglut für die Selbstbeherrschung, die wir uns auferlegen mußten, und wer die Umarmung eines Weibes genossen hat, das sich seiner Würde bewußt bleibt, wird niemals an einer Hetäre Gefallen finden.

Eines noch sei erwähnt. Zu ganz hoffnungslosem Werben verleitet uns die Oesterreicherin nie. Das grausame Spielen mit Gefühlen, die unerwidert bleiben sollen, hält das Weib hier zu Lande für eine Verruchtheit. — Die ganze Gesellschaft in Oesterreich durchweht ein so homogener Zug eines lebendigen Gefühls für Würde und Wahrhaftigkeit, daß jeder, der diese Luft einathmet, erzogen wird und er sich bald zurechtfindet in diesem Liede ohne Worte: “Liebe und Frauengunst”, ein Lied, das in Vergessenheit gerathen war in der traurigen Epoche, in der das feile Weib mit dem gleichermaßen feilen Manne verächtliche Buhlschaft trieb.


Man hörte “Zwirner” rufen und dieser erhob sich mit den Worten: “Kommt mit auf meine Stube, wir haben Versammlung.” — Es erwarteten ihn dort acht Altersgenossen, die uns begrüßten und nachdem man fehlende Stühle aus den Nebengemächern herbeigeschafft hatte, wählte man Zwirner zum Obmanne, der die Versammlung eröffnete. Er begann: “Ihr wißt, Freunde, daß zwei Gesetzesvorschläge in Berathung stehen; die Aufhebung des Adels und die Beseitigung der Monarchie. Die nach der Verfassung erforderlichen zwanzig, beziehungsweise vierzig Bezirke haben zugestimmt und der Antrag ist genügend unterstützt. Die Verfassung schreibt vor:” — Zwirner hatte die Verfassungsurkunde mit den beigedruckten Voten sachkundiger Forscher vor sich liegen und es ging daraus hervor, daß der erste Antrag sofort mit einfacher Stimmenmehrheit angenommen werden kann, der Beschluß aber im Falle eingelegten Vetos über ein Jahr erneuert werden muß. Dann kann das Veto nicht wiederholt werden; wird der Antrag aber bei der ersten oder zweiten Abstimmung vom Volke verworfen, so darf er vor Ablauf von zehn Jahren nicht wieder eingebracht werden.

Der zweite Antrag erfordert zur Annahme eine volle Zweidrittelmajorität und es ist zwar kein Veto zulässig, der Beschluß tritt aber erst nach fünf Jahren, wenn es sich bloß um die Absetzung des Kaisers handelt, nur mit Zustimmung der kaiserlichen Familie in Kraft und kann mittlerweile widerrufen werden. Auch setzt der Vollzug des Beschlußes auf Abschaffung der Monarchie voraus, daß innerhalb der nächsten fünf Jahre eine neue Verfassung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln aller Stimmen genehmigt wird, wider welchen Beschluß aber auch kein Veto stattfindet.

Die Debatte wurde eröffnet und wurden viele Meinungen vorgebracht.

Ein junger Mann schrie laut, daß der Adel überflüssig sei, die Monarchie könne beibehalten werden. Der Redner war auffallend vernachlässigt und unreinlich und wir erfuhren später, daß er nie in die Adelscirkel sei zugelassen worden, was aber allgemein gebilligt worden war, daher das Tribunat sich seiner nicht annahm.

Ein anderer sagte, es lägen Voten der Professorencollegien und Studentenverbindungen vor, daß man sich an diese Zirkel gewöhnt habe und man sie nicht missen wolle.

Die meisten Stimmen sprachen sich dahin aus, daß der Adel Functionen verrichte, die nicht entbehrt werden könnten und wozu andere Volksgenossen nicht besser geeignet wären. Einige beklagten die Höhe der Civilliste, aber andere fanden nichts zu bemerken; man sehe ja klar, wie sie verwendet werde. Von der Aufhebung der Monarchie wollte niemand hören. Ein Antrag auf Verminderung der Civilliste wurde nicht in Verhandlung gezogen, weil es sich jetzt um andere concrete Angelegenheiten handle und die Verhandlung in diesem Stadium nicht gestört werden solle. Die Mehrheit war gegen beide Anträge.

Als sich Zwirner erhob, fragte ich: “Was sollen nun diese neun Stimmen?” — Zwirner erwiderte hierauf: “Dieselbe Berathung haben alle anderen Genossen und Genossinnen in Oesterreich heute gepflogen und ich werde in einer Stunde mit den Obmännern meiner Section zusammentreten. Jede Gemeinde und jedes Quartier hat sechs bis zehn Sectionen weiblicher und männlicher Staatsbürger, die sich in Urversammlungen gliedern, deren einer ihr beigewohnt habt. Die Obmänner der Urversammlungen berathen dann, tauschen die Berichte über die Urversammlungen aus, erwähnen der vorgebrachten Argumente, vergleichen die Stimmen für und wieder und stellen dann fest, wie viel schwankende Stimmen abgegeben wurden. — Nach eingehender Berathung wird das wahrscheinliche Stimmenergebnis der Sectionen festgestellt und es wählt jede Section den Obmann, der mit den Obmännern der übrigen Sectionen zusammentritt, um noch einmal zu berathen. Der letzteren Versammlung wohnen die Beamten und Tribunen bei und kann die Berathung auch mehreremale an die Urversammlungen zurückgeleitet werden, wenn bis zum vorausbestimmten Abstimmungstage noch genügend Zeit übrig ist. Der Endabstimmung gehen meist noch Versammlungen des ganzen Bezirkes voraus, in welchen man Redner anhört, und kann die Versammlung jedem Redner das Wort entziehen.”