In Bruchsal ist der Beweis, daß nicht einmal vier- und fünfjährige, geschweige eine über 18 Monate hinausgehende Einzelhaft den Gefangenen durchschnittlich leiblich oder geistig krank mache, thatsächlich geliefert; mit Gott und Welt versöhnt leben Manche recht glücklich in ihren engen Behausungen und liefern Viele den Beweis, die Behauptung, ein Zellenbewohner sei nicht im Stande seine Besserung zu bethätigen, laufe eben auch nur wie so Manches in den Schriften der Gegner der einsamen Haft auf arge Oberflächlichkeit und leidige Unkenntniß hinaus.

Wenn das Ertragen der schweren Leiden der einsamen Haft um Jesu Christi willen und ein ruhiges, fast freudiges Ertragen und Dulden kein Beweis religiössittlicher Wiedergeburt, der Besserung sein sollte, dann gibt es meines Erachtens keinen Einfluß der Religion auf das Leben der Menschen und keine ächte Sittlichkeit.

Die Zelle ist eine Art von Sarg, das Zellenleben eine Art von Tod, man könnte ihn den "Vortod" nennen, doch aus Särgen erblüht neues Leben und jedem Tode folgt eine Auferstehung!———

Ich habe nun meine allgemeinen und meines Erachtens guten Gründe dargelegt, die mich zum entschiedenen Gegner der gemeinsamen und zum entschiedenen Freunde der einsamen Haft machten.

Ein berühmter Rechtsgelehrter und hochgeachteter Schriftsteller äußerte sich gegen mich einmal dahin, daß die Einzelhaft eine zu starke Kur, die Frucht der Besserung keine sichere sei und daß ein religiöser Orden, welcher sich ganz und ausschließlich mit Gefangenen beschäftigte, ganz andere und größere Erfolge erzielen würde, als die durch Zellenleben bisher erzielten. Ich kann dieser Ansicht nur halb beipflichten, die Gründe davon werden durch das Folgende klar werden, hier möchte ich nur bemerken, daß im kleinen Baden und in andern paritätischen Staaten, der Staat sich von vornherein nicht dazu verstehen würde, die Sträflinge je nach ihrem religiösen Bekenntnisse in besondere Anstalten unterzubringen und die Leitung katholischer Strafanstalten einem geistlichen Orden zu überantworten. Ein Zellengefängniß bietet zudem den für das Aufwachen und Erstarken des Bedürfnisses nach positiver Religion wichtigen Vortheil, daß Katholiken, Evangelische und Juden getrennt sind und jeder Einzelne in Kirche und Schule recht aufmerksam sein und in der Zelle ungestört unter vier Augen mit seinem Seelsorger sich unterreden kann.—Würde sich jedoch niemals ein Zellenbewohner wirklich bessern, eine Voraussetzung, deren Grundlosigkeit ich bei Vielen einsehen lernte, so bliebe ich dennoch ein entschiedener Anhänger der einsamen Haft.

Aus welchen Gründen?

Erstens fallen die unverbesserlichen Nachtheile der gemeinsamen Haft bei der einsamen von selbst weg und verwandeln sich bereits in ebenso viele Vortheile für die Gesellschaft wie für die Gefangenen.

Die Großhansen der Greiferkunde und aller Verbrechen finden in der Zelle keine Gelegenheit, sich ein lernbegieriges Schärlein zu sammeln, Zellengefängnisse bieten anerkannte Garantie gegen Fluchtversuche der verwegensten und verzweifeltsten Menschen und sichern damit den Strafvollzug; ferner sind Verabredungen und Verbindungen zur Ausführung boshafter oder verbrecherischer Plane, welche während oder nach der Gefangenschaft ins Werk gesetzt werden sollen, eine baare Unmöglichkeit, endlich beugt eine streng und folgerichtig durchgeführte Einzelhaft den Bekanntschaften gleichgesinnter Bösewichter und den oft so folgenschweren Begegnungen verschiedenartig gesinnter Entlassener vor, zuletzt nimmt sich das Volk mit gesundem, richtigen Instinkte eines entlassenen Zellenbewohners eher als jedes andern entlassenen Sträflings an.

Zweitens bekommt der Zellenbewohner nicht nur Zeit, Gelegenheit und Mittel, ein Gewerbe zu erlernen oder sich in einem solchen zu vervollkommnen, sondern er bekommt in weit höherm Grade als jeder andere Gefangene auch Zeit, Gelegenheit und Mittel, sich mehr oder minder die Macht der Bildung anzueignen, um ein guter Bürger, ein sittlicher, religiös gesinnter Mensch zu werden. Dadurch sühnt aber die Gesellschaft unstreitig großentheils die Mitschuld, welche sie ebenso unstreitig am Vergehen und Verbrechen des einzelnen Mitgliedes hat und deßhalb halte ich auch einen ehemaligen Zellenbewohner, welcher wiederum rückfällig wird, je nach Umständen für weit strafwürdiger als jeden andern Rückfälligen.

Drittens endlich wird der Zellenbewohner doch gewiß nicht bei den reichlich vorhandenen Mitteln der Bildung und Besserung verschlechtert, wenn er auch nicht gebessert werden sollte. Sein Ehrgefühl wird nicht tödtlich verwundet, weil er seine Schande mehr für sich und fast ungesehen tragen kann, der beständige Anblick und die Rede roher, ehrloser Bursche stumpft ihn nicht gegen Schande und Verbrechen ab und die ausschließliche Gesellschaft der Beamten und Angestellten macht seinen Haß und seinen leidenschaftlichen Ingrimm gegen Gott und Welt, Gesetze und Richter, Kläger und Zeugen keineswegs aufflammen, sondern läßt denselben ohne frische Nahrung allmählig erlöschen.