Wer sich von einem großmüthigen Staatsoberhaupt unter der Bedingung eines gesetzmäßigen Verhaltens begnadigen läßt und später doch wieder gegen seinen Wohlthäter durch Theilnahme an einem Aufstande sich versündigt, geräth bei allen Redlichen leicht in den Verdacht, sonderbare Begriffe von Ehre und jedenfalls ein weites Gewissen zu besitzen.

Wem Amnestie bei so schwerer Betheiligung an der Revolution zu Theil wurde, wie dies bei mir der Fall gewesen und wer zum zweitenmal, wenn auch in der untergeordnetsten Weise an einer Revolution sich betheiligt, gehört nach meiner Ansicht von Gott und Rechtswegen geradezu in ein entehrendes Zuchthaus.

Wie verhält sich dies nun bei mir? War ich des Zuchthauses nicht würdig?— Wahrheit sei mein Leitstern und wer immer mich der geringsten Lüge zu zeihen vermag, soll den Antrag stellen, daß ich als der Gnade des Fürsten unwürdig wiederum ins Zuchthaus spedirt werde, um dort die an der Strafe geschenkten Jahre auszuhalten.

Weder mein Urtheil noch meine Richter kann und will ich im mindesten angreifen, ich beginge damit das größte, fragwürdigste Unrecht; aber gegen jenes Gesetz, welches rein politische Verbrecher, mit deren Handlungen weiter keine ehrlose That oder gar ein gemeines Verbrechen concurrirt, ins Zuchthaus spricht, glaube ich im Interesse der Menschheit, des Rechtes und meiner eigenen Person protestiren zu müssen und zu dürfen.

Ich habe mein der badischen Regierung gegebenes Versprechen eines gesetzmäßigen Verhaltens nicht gebrochen, obwohl meine Theilnahme am Aufstande des Sommers 1849 stark dagegen zu sprechen scheint.

Die Gegend, in der ich vom Spätherbste 1848 bis Mitte April 1849 und noch später lebte, gehörte meines Wissens schon vor der Revolution zu den Wahlbezirken der Opposition; bekanntlich haben sich die Bewohner desselben sehr lebhaft am Heckerzuge betheiliget, den flüchtigen Hecker beharrlich zum Mitgliede des Frankfurterparlamentes wählen helfen und würden sich ohne Dazwischenkunft des einflußreichen Flüchtlings W. wohl bedeutender auch am Struveputsch betheiliget haben, als dies wirklich der Fall gewesen ist.

Bei meiner Ankunft fand ich den an Geld und Gut wie an Einfluß reichen, zum Heckerzuge wahrhaft gepreßten W., dessen Söhne ich unterrichtete, sammt andern politischen Führern des Bezirkes flüchtig, die revolutionäre Gesinnung in reichlichem Maaße vorhanden und könnte ich eidlich beschwören, innerhalb 6 Monaten weder Ein conservatives Wort gehört noch von einer konstitutionellen Parthei das Mindeste gesehen zu haben. Es fehlte lediglich an einem organisirenden und leitenden Kopfe, um diese zwischen die Schweizerkantone Zürich und Schaffhausen eingekeilte, politisch und noch mehr militärisch wichtige Gegend mit den üppig auftauchenden und unter sich immer enger verbundenen demokratischen Vereinen des Landes in Wechselverkehr zu setzen. Man traute mir Fähigkeit und Beruf hiezu von mehr als einer Seite her zu, ich hätte es sogar versuchen und durchsetzen können, ohne mein der Regierung gegebenes Wort zu brechen, denn die demokratische Organisation ließ sich damals innerhalb der Schranken der bestehenden Gesetze sehr leicht vornehmen.

Ich habe niemals den leisesten Versuch hiezu gemacht.

Es ließe sich sagen, ein so unangesehenes Menschenkind meiner Art würde nicht Ansehen genug gehabt haben, um politischer Führer zu werden. Diesem Einwande widersprächen frühere Ereignisse, auch ließe sich an das Sprichwort denken: Probiren geht über Studiren, doch soll er gelten; ferner ließe sich sagen, der Flüchtling W. als der einflußreichste Mann der Gegend würde mein Thun nicht gebilliget haben und dies wäre möglich, denn der Vater meiner Zöglinge ist trotz seines demokratischen Auftretens, durch welches er sich in ein leider noch jetzt fortdauerndes Unglück gestürzt hat, sein Lebenlang kein inwendiger Demokrat, höchstens ein schlichter Liberaler und mit dem Herrn Amtsverweser ganz einverstanden gewesen im ruhigen Leben. Allein das demokratische Organisiren war gesetzlich, der Vater meiner Zöglinge noch längere Zeit flüchtig und ich keineswegs Einer, der ein Stücklein Gnadenbrod bei ihm aß und ihm hinsichtlich meines politischen Verhaltens Rechenschaft abzulegen hatte. Vieles lud zu Versuchen ein, eine politische Rolle zu spielen.

Ich lebte ebenso unabhängig als glücklich in Herrn W's Hause und kann beweisen, daß ich meine Pflicht als Lehrer mit strenger Gewissenhaftigkeit erfüllte, die Kinder sogar zum Kirchengehen und Religionsunterrichte anhielt, was außerhalb übernommener Verpflichtungen lag.