Gott bewahre, die Strafe wird in anderer Weise fortgesetzt und oft in einem Grade, daß ein Heiliger dazu gehörte, um sich nicht in den verlassenen Kerker zurückzusehnen.

Zunächst weist ein unpassendes Gesetz den Entlassenen nach Hause und was findet er dort? Lieblose Verachtung, ungerechte Vorwürfe, keine Arbeit und keine Unterstützung, dagegen böses Beispiel, schlechte Kameraden, Anlaß und Gelegenheit zu Lastern und Verbrechen. Der alte Mensch in ihm stirbt nicht so leicht und rasch, wie dies zu wünschen wäre, er geräth in Versuchung, abermals an Gottes Güte und Gerechtigkeit zu verzweifeln, weil die Menschen ihm täglich Ursache geben, an ihnen zu verzweifeln. Er bereut seine Besserung, weil dieselbe doch keine Anerkennung und weil er findet, daß Andere sich nicht besserten und begeht aus Rachsucht oder Verzweiflung manchmal eine That in der Absicht, wiederum ins Zuchthaus zu kommen, wo er Nahrung, Kleidung, Wohnung und wenn ein auch noch so kümmerliches doch ungeschornes Leben findet.

Nicht weil nothwendig ein Rückfälliger ehrlos ist, sondern weil die Mitmenschen ihn als Ehrlosen behandeln, wird er es wirklich.

Schließlich noch eine Ansicht über Todesstrafe.

Ich bin derselben im Ganzen nicht gewogen und sehe in ihr eine Frucht der Fortdauer heidnischer und barbarischer Zustände. Doch gibt es Leute, deren Gemüth mehr oder minder durchteufelt ist und Verbrechen, welche unter so schauderhaften Umständen verübt werden, daß man für den Tod des Thäters fast unwillkürlich stimmt, indem man die Opfer der That bedenkt.

Aber man sollte erstens nach der Verurtheilung Keinen wochen- und mondenlang zwischen Tod und Leben hängen lassen, indem man ihm die Möglichkeit der Begnadigung übrig läßt; ferner sollte man zweitens dem Verurtheilten volle Gewißheit seines Todes geben, ihm den Tag und die Stunde desselben verkündigen und mindestens einige Wochen Zeit lassen, sich auf seinen Tod vorzubereiten; drittens endlich sollte man Keinen vom Schafot zu lebenslänglichem Zuchthaus begnadigen, dessen Verbrechen voraussichtlich keine späteren Milderungen der Strafe erwarten läßt. Lebenslänglich im Zuchthause sein, heißt langsam und qualvoll hingerichtet werden; gebessert aber wird selbst kein zum Tode Verurtheilter, wenn er unter Sträflingen lebt.