Entehrung durch Zuchthausstrafe bleibt aber auch ungerecht, so lange die Gesetzgebungen nicht alle an sich entehrenden Handlungen mit Zuchthausstrafen bedenken. Diese Gesetzgebungen sind sehr mangelhaft schon dadurch, daß sie Ein Gebot Gottes mit aller Macht in Schutz nehmen, andere dagegen fast ganz außer Acht lassen.
Namentlich ist unsere Eigenthumsgesetzgebung eines der auffallendsten Zeugnisse für die Siege, welche das Heidenthum in unsern christlichen Staaten davon getragen. In meinen Augen ist ein Straßenräuber bei weitem kein so verächtlicher und ehrloser Mensch denn ein Jungfrauenschänder und ein ehrloser, feiger Spitzbube mehr werth als ein Ehebrecher.
Straßenraub wird furchtbar bestraft, selbst wenn verzweifelte Noth dazu trieb—Jungfrauenschänder mit und ohne Von vor ihrem Namen, mit und ohne Epauletten stolziren vornehm an Strafanstalten vorüber und es fällt ihnen nicht im Traume bei, daß sie von Gott und Rechtswegen härter als Straßenräuber und Spitzbuben bestraft gehören.
Schändliche Wucherer, gewandte Betrüger ruiniren ihre Mitmenschen innerhalb der gesetzlichen Schranken und freuen sich, sobald sie in Zeitungen oder anderswo die Entdeckung einer neuen Tortur gegen arme Teufel, die eine Kleinigkeit stahlen, zu lesen bekommen.
Will man gar vom ersten der 10 Gebote anfangen—doch ich will nicht, denn mein Blut fängt an zu sieden und die Hand zittert vor gerechtem Zorn! Man geräth in Gefahr, in der That zu glauben, die Armuth sei die einzige Todsünde, welche bei der Welt keine Vergebung finde und das Erwischtwerden das einzige Verbrechen, insofern man aus dem kleinen Zuchthaus in das große hineinschaut und Betrachtungen über Leben, Treiben und das Loos der Armen und Reichen sammt Vergleichen zwischen Räubern, Dieben, Mördern, Nothzüchtern einerseits und anständigen, honetten, besitzenden und oft sogar fromm thuenden—Schurken anderseits anstellt.
Ihrem Wunsche gemäß nur noch Ein Wort über Besserung der Zellengefangenen.
Ein solcher kann in der Zelle allerdings Beweise von Besserung geben und zwar bessere als ein Freier. Sein hartes Loos um Jesu Christi willen still und geduldig ertragen, sich der Erfüllung aller Pflichten fröhlich und freudig unterziehen, dies vermag er und Sie dürfen fest annehmen, daß ein gebesserter Zellenbewohner durch Mienen, Gebärden, Reden und Handlungen sich vom ungebesserten unterscheidet.
Weil alte Verbrecher bei uns in die Zelle kommen, alte und junge häufig nur kurze Strafzeit haben und mit Strafverschärfungen bedacht werden, daher mag es rühren, daß die Früchte der Einzelhaft bei uns nicht recht sichtbar werden wollen.
Aber noch Etwas, worauf gewöhnlich wenig Gewicht gelegt wird.
Ein Gefangener mag gebessert sein, d.h. er mag mit lebendigem religiösen Glauben das aufrichtige Streben verbinden, nicht nur gesetzmäßig, sondern allen göttlichen Geboten gemäß zu leben und nach der Freilassung dennoch wieder in alte Ansichten, Fehler, Laster und Verbrechen zurückfallen. Warum? Die Gesellschaft trug mehr oder minder Mitschuld an seinem ersten Verbrechen, sie gab ihm in der Zelle Gelegenheit und Mittel zur Bildung und Besserung, er ergriff dieselben und tritt versöhnt mit Gott und Welt in die Freiheit hinaus. Doch was findet er da? Hat die Strafe mit der Entlassung ein Ende?