Ein Zellenbewohner kann zwar so weit gelangen, daß er seine Strafe gleichsam aus freiem Entschlusse auf sich nimmt, doch kein freier Entschluß, den Versuchungen der Welt zu entfliehen, sondern ein Verbrechen hat ihn in die Einsamkeit getrieben, der Spielraum seiner Freiheit ist geringer, als der jedes Bruders eines jeglichen Ordens, seine Lage ist vielfach schwieriger als die des Trappisten und der Austritt aus der Zelle steht in keiner Weise in seiner Macht.
So wenig wir denen beistimmen, welche wähnen, ein Zellengefangener besitze keine Gelegenheit Beweise seiner Besserung abzulegen, so geben wir doch zu, daß die vollständige Besserung eines Zellenbewohners sich erst nach der Entlassung zu bewähren vermöge.
Ein gebesserter Sträfling soll aber nicht blos kein neues, von wandelbaren Gesetzen verpöntes Vergehen sich mehr zu Schulden kommen lassen, sondern überhaupt ein guter Mensch, treuer Familienvater und rechtschaffener Bürger sein.
Saufen, Spielen, Verschwenden, Betrügen, Ehebrechen, Faulenzen, Weib und Kinder und Mitmenschen mißhandeln soll er als trauriges Privilegium jenen Vielen überlassen, welche mit und ohne Glacéhandschuhe erhobenen Hauptes an Strafanstalten vorüberwandeln und gleich jenem Pharisäer jubeln: "Herrgott, was bin ich für ein prächtiger, vortrefflicher Kerl!—Noch niemals habe ich ein gemeines Verbrechen begangen, welches mich in eine Strafanstalt führte!"
Will eine Regierung sich vollkommen überzeugen, ob Zellenbewohner auf eine Weise gebessert werden, daß die menschliche Gesellschaft wirklichen Nutzen davon hat, so muß sie nach unseren Ansichten genaue Nachrichten über das Leben und Treiben aller Entlassenen von Zeit zu Zeit einziehen. Freilich, wo Leute erst dann in die Zelle gelangen, wenn sie im Laster bereits alt wurden, auch in diesem Falle oft nur kurze Zeit zu bleiben haben oder durch Hungerkost und Dunkelarrest für die nächste Zeit von Verbrechen abgeschreckt, dagegen der Besserung weit schwerer zugänglich gemacht werden, da läßt sich nicht allzuviel hoffen, doch jedenfalls würde sich herausstellen, daß jugendliche Verbrecher, welche 2 bis 3 Jahre in einer Zelle zubrachten, nicht wieder in eine Strafanstalt zurückkehrten und durch ihr Leben keinen Grund zur Befürchtung baldiger Rückkehr darbieten.
Damit wäre aber die Einzelhaft als eine für den Staat und die Gefangenen gleich wohlthätige Einrichtung gerettet, insofern von Besserung im strengsten Sinne des Wortes die Rede ist.
Ruhig und friedlich lebt der Benedict nunmehr in seiner Zelle und schaut wohlgemuth auf Alles zurück, was er in ihr durchgemacht hat.
In der ersten Zeit überraschte ihn die Neuheit seiner Lage, er hatte sich Alles viel fürchterlicher vorgestellt, als er es fand und dem leiblichen Tode würde er gleichmüthig ins Auge geschaut haben.
Es ist ein gewaltiger Irrthum, zu glauben, der Tod komme Verbrecher schwer an. Viele sterben ganz ruhig, weil auch der nahende Tod ihnen die tiefe Ueberzeugung nicht nimmt, daß sie weit eher Märtyrer als Verbrecher seien und zehnmal eher den Himmel als die Hölle oder auch Keines von Beiden zu erwarten hatten. Eine Hauptkrankheit aller Gefangenen ist die Schwindsucht, Schwindsüchtige sind bekanntlich die Letzten, welche an die Nähe ihres Todes glauben und haben auch keinen schmerzhaften Tod.
Ganz schön und leicht und ohne alle Gewissensscrupeln war der Zuckerhannes gestorben, einen ähnlichen Tod wünschte sich auch der Benedict.