Wurde demnach das eheliche Verhältnis als ein Pflichtverhältnis aufgefaßt, so ergab es sich von selbst, daß die Neigung eine untergeordnete Rolle spielte, ja, fast gar nicht in Betracht kam. Während – und ich erlaube mir, diesen Punkt ganz besonders Ihrer Beachtung zu empfehlen – während unsere Dichtungen es fast ausschließlich mit den Konflikten des Herzens in Rücksicht auf die Gattenwahl zu tun haben, erzählen uns die Dichtungen des so hoch kultivierten griechischen Volkes wenig oder nichts von einem Konflikt des in unserer Zeit so eigenwillig gewordenen Herzens der Jugend gegen die von den Eltern oder Vormündern bestimmte Gattenwahl. Die griechischen Tragödien, diese Meister- und Musterwerke, haben es mit den erschütterndsten Kämpfen innerhalb der Familie, nicht mit dem Liebesleben und -leiden jugendlicher Gemüter zu tun. In unserer Zeit hat die Ehe nicht das Zwingende eines Natur-, Staats- oder Religionsgesetzes, sie wird nicht im Interesse einer zu gründenden Familie geschlossen, sie soll ein freies Bündnis zweier Menschen in Liebe sein, durch nichts bestimmt als durch die eigene freie Entschließung.
Wir sehen, durch welche Gegensätze wir uns durchkämpfen müssen. Aus der idealen Auffassung des Verhältnisses der Geschlechter, aus der freien Entfaltung des Gemütslebens, wie sie das Altertum nicht kannte, ergibt sich eine Frage von so materieller Art, von so prosaischem Charakter, wie sie gleichfalls das Altertum nicht kannte. Denn war Mann und Frau naturbestimmt für die Ehe, war namentlich das Leben der Frau nur denkbar in der Familie, so war bei der Einheitlichkeit und Geschlossenheit des antiken Lebens die Notwendigkeit anerkannt, daß die Familie der verlassenen Waise, der verwitweten Frau die Existenz verbürgte. Der Pater familias im alten Rom, der Patriarch, der Familienvater nach biblischer Anschauung und deshalb bei den Juden bis in die neueste Zeit, hatte Verpflichtungen gegen die Familienglieder, verwitwete Frauen, verwaiste Kinder, die ihn nicht mit Unrecht zu dem bestimmenden Mittelpunkte ihres Familienkreises machten.
Das ist in unserer Zeit anders geworden: Kein Familienhaupt ist der bestimmende Mittelpunkt für einen größeren Familienkreis. Sein Recht ist kein absolutes, selbst in dem engen Kreis seiner mündig gewordenen Söhne und Töchter. Und nur wenige Väter sind selbst in der Lage, über ihren Tod hinaus ihre eigenen Kinder materiell zu versorgen.
Wir sehen, auch dem hellstrahlenden Lichte unserer modernen Kultur fehlen die Schatten nicht, die ja das Licht begleiten. Wenn diese Schatten sich nur nicht zu drohenden Gespenstern aufrichteten, die von zwei Seiten nach uns zielen. Von der einen Seite die oft selbstgewählte, oft auch unfreiwillige Ehelosigkeit, von der andern die Unmöglichkeit, in den gegebenen Familienverhältnissen Sicherheit gegen die Not des Lebens zu finden.
Vielleicht gibt es keine einzige noch so weit gehende Forderung in bezug auf Frauenemanzipation, die sich mit der bereits vollbrachten an Kühnheit und Gefahr vergleichen ließe; sie schließt die gefährlichste Freiheit in sich, die Freiheit des Herzens. Wenn man die freie Wahl des Gatten oder gar den Verzicht auf die Ehe den Einzelnen überläßt, so ist wenigstens das letztere eine Freiheit, die sich über die Naturgesetze erhebt. Und es wird nicht mehr als eine Kühnheit erscheinen, die Formen für die gesellschaftliche Stellung zu bestimmen, da diese doch nicht die absolute Gültigkeit von Naturgesetzen beanspruchen können.
Hier sehen wir den Keim der Frauenfrage als Kulturfrage: hat man es prinzipiell zugegeben, daß die Gattenwahl sowie der Verzicht auf die Ehe auch von dem Willen der Jungfrau abhänge, so können tausend Fälle eintreten, wo diese Gattenwahl unmöglich ist. „Sie hat das Ideal ihres Herzens nicht gefunden,“ sie hat sich in dem Erwählten getäuscht; oder sie ist nicht begehrt worden.
Der Schatten, den das Licht unserer Kultur wirft, richtet sich vorzüglich gegen unser Geschlecht.
Die moderne Kultur hat das Recht der Persönlichkeit, das Recht auf eigene Existenz dem Manne in höherem Grade zuteil werden lassen, als die antike Kultur.
Wie aber gestaltet es sich für die Frau? Es ist ein hartklingendes Wort, das ich jetzt aussprechen muß: Unsere moderne Kultur hatte bisher durch die Befreiung des Einzelnen von dem Zwange der geschlossenen Familienhaftigkeit, wo in des Wortes wirklicher Bedeutung einer für den andern haftete – ich sage, unsere Kultur hat durch die Aufhebung dieser geschlossenen Familienzusammengehörigkeit das Urrecht jedes Wesens, das Recht der Existenz, dem weiblichen Geschlechte eher gefährdet als gewährt.
Denn da der Mann die Existenzverhältnisse repräsentiert, so ist es selbstverständlich, daß diejenigen Mädchen, die nicht heiraten, ohne Existenzmittel bleiben. Das Schutzverhältnis aber, das die alte Zeit dem weiblichen Geschlechte gewährte, ist in unserer Zeit nicht vorhanden, kann nicht vorhanden sein. Und nun ziehen wir noch einen, den wichtigsten Faktor in Betracht. – Wohl nicht mit Unrecht nennt man die Gegenwart das Zeitalter der Volkswirtschaft, und wir müssen, wenn auch in den knappsten Umrissen, zeigen, wie existenzbedrohend die moderne Kultur nicht nur im Gegensatze zur antiken, sondern auch zur mittelalterlichen unserm Geschlechte geworden. Die Fortschritte der Industrie, die Anwendung der Maschinen und Dampfkraft hat die weibliche Arbeit, die Handarbeit der Frau überflüssig gemacht. So wenig poetisch es auch klingen mag, es muß gesagt sein: Der Mann heiratete sonst in seiner Frau eine Gehilfin, die durch ihre Arbeit nicht nur das Haus verschönte, sondern es mit erhielt. Um es volkswirtschaftlich auszudrücken: „Die Äußerung der produktiven Arbeitskraft ist den Frauen im Hause genommen.“