Im Sommer-Semester 1913 traten neu hinzu besondere Kurse zur Fortbildung staatlich geprüfter und in längerer Praxis bewährter Krankenschwestern für leitende Posten (Oberinnen, Oberschwestern, lehrende Schwestern). Im Herbst 1916 wurden diese Kurse in eine selbständige Abteilung umgewandelt.

Ostern 1914 wurde der umfangreiche, mit allen Einrichtungen moderner Unterrichtstechnik ausgestattete Erweiterungsbau in Benutzung genommen. (Königstr. 18/20).

Vom Sommer-Semester 1914 an wurde – nachdem die dazu nötigen Laboratorien in der Anstalt geschaffen worden waren – die Naturkundliche Abteilung ausgebaut, die der Ausbildung technischer Assistentinnen für medizinische und industrielle Laboratorien dient.

Im Winter-Semester 1916/17 erfolgte die rechtliche und finanzielle Loslösung der Hochschule vom „Verein für Familien- und Volkserziehung“ und ihre Umwandlung in eine selbständige, dem sächsischen Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts unmittelbar unterstellte rechtsfähige Stiftung.

Ostern 1917 wurden Lehrgänge zur Ausbildung staatlich geprüfter Jugendleiterinnen an die Anstalt angegliedert.

Seit Sommer-Semester 1917 wurden allmählich für alle Abteilungen (mit Ausnahme der Allgemeinen Abteilung) staatliche Prüfungen eingerichtet.

Am 1. April 1921 löste sich der „Verein für Familien- und Volkserziehung“ auf und vermachte der Hochschule neben seinen Grundstücken und sonstigen Vermögenswerten seine sämtlichen Anstalten (Fröbel-Frauenschule, Seminar für Kinderpflegerinnen, Henriette-Goldschmidt-Kinderheim und drei Volkskindergärten).

Am 1. Oktober 1921 ging die Stiftung „Hochschule für Frauen“ mit ihren gesamten Anstalten in den Besitz der Stadt Leipzig über unter gleichzeitiger Umgestaltung und Verschmelzung der verschiedenen Lehranstalten zu einem „Sozial-pädagogischen Frauenseminar“, bestehend aus folgenden Abteilungen:

1. Frauenhochschulkurse (bisherige Allgemeine Abteilung).
2. Wohlfahrtsschule (zur Ausbildung von Wohlfahrtspflegerinnen und sonstigen Sozialbeamtinnen auf Grund der staatlichen Prüfungsordnung von 1921).
3. Ausbildungsanstalt für Jugendleiterinnen (Lehrbetrieb und Prüfung geregelt nach den staatlichen Bestimmungen Sachsens vom 6. Februar 1918).
4. Oberinnen-Lehrgang zur Fortbildung staatlich geprüfter Krankenschwestern für leitende Stellungen in der Krankenpflege (mit staatlich genehmigter Prüfungsordnung von 1917).
5. Lehranstalt für technische Assistentinnen (mit staatlich genehmigter Prüfungsordnung vom 15. Oktober 1917).
6. Fröbel-Frauenschule bzw. Kindergärtnerinnenseminar (Lehrbetrieb und Prüfung geregelt nach den sächsischen Bestimmungen vom 6. Februar 1918).
7. Seminar für Kinderpflegerinnen (ohne staatliche Prüfung).
8. Soziale Anstalten bzw. Übungsstätten (Henriette-Goldschmidt-Kinderheim, 3 Volkskindergärten und eine Kinderlesehalle).

Es ist häufig die Frage aufgeworfen worden, warum die Umwandlung der Frauenhochschule in ein sozial-pädagogisches Frauenseminar erfolgt sei.