Mit ihren rohen Gesichtszügen und dem wilden Blicke ähnelte die Hard jetzt einer Tigerin, die das zahme Kätzchen spielen möchte.
»Herr Inspector, fuhr sie fort, wenn das Armenhaus mir einen Beitrag zu den Kosten der Arzneien bewilligen wollte. Man hat ja kaum so viel, daß es zum Essen und Trinken ausreicht.
– Ich bin kein Inspector, gute Frau, unterbrach sie der Mann mit süßlicher Stimme.
– Was sind Sie denn?... fragte die Hard schon aufbrausend.
– Der Vertreter einer Versicherungsgesellschaft.«
Der Fremde gehörte zu den Agenten, von denen es in Irland ebensoviele giebt, wie Disteln auf Unland. Sie durchstreifen alle Dörfer, um das Leben der Kinder zu versichern, was unter den obwaltenden Umständen so viel bedeutet, wie ihnen den Tod zu sichern. Gegen monatliche Zahlung weniger Pence haben – so entsetzlich das klingt – Eltern oder Pflegeeltern, lauter solch verabscheuungswürdige Geschöpfe wie die Hard, die »frohe Hoffnung«, beim Ableben der Kleinen eine »Tröstung« von drei bis vier Pfund Sterling (sechzig bis achtzig Mark) einzureichen. Das ist geradezu eine Verleitung zum Verbrechen und eine so mächtige Triebfeder, daß die ungeheure Kindersterblichkeit zu einer wirklichen nationalen Gefahr geworden ist. Mit Recht hat deshalb Day, der Vorsitzende des Schwurgerichts in Wiltshire die Anstalten, die daran schuld sind, als Landplagen, als Schulen für Mord und Brandstiftung gekennzeichnet.
Seit jener Zeit hat das schon erwähnte Gesetz von 1889 allerdings eine wesentliche Besserung dieser Zustände erzwungen, und so ist es auch nicht zu verwundern, daß die »Gesellschaft zur Ausrottung der Grausamkeit gegen Kinder« heute schon recht gute Erfolge erzielt.
Wer erröthet aber nicht vor zorniger Ueberraschung, daß gegen Ende des 19. Jahrhunderts ein solches Gesetz bei einer civilisierten Nation nothwendig war, ein Gesetz, das die Eltern verpflichtet, »die Wesen, die ihrer Obhut unterstehen, auch zu ernähren und, selbst wenn sie diese nur in Pflege genommen hatten, sie zwingt, für die Bedürfnisse der Unmündigen unter ihrem Dache zu sorgen« – und das unter Androhung schwerer Strafe, die bis zu zwei Jahren Zwangsarbeit gehen kann.
O, der Schande, das es eines Gesetzes bedurfte, wo das natürliche Gefühl hätte ausreichen müssen!
Zur Zeit des Anfangs dieser Erzählung gab es freilich noch keinen Schutz für die, den Armenanstalten anheimgefallenen Kinder.