Man sah sich jedoch in den gehegten Erwartungen getäuscht, und nachdem der Graf nicht die geringste Neigung verrathen, sich in Sicherheit bringen zu wollen, bestimmte der Fürst die näher bezeichneten Gewaltmaßregeln.
Dadurch wurde allen unbequemen Schritten von Seiten der Freunde des Grafen vorgebeugt, denn indem das strengste Geheimniß über die Verhaftung beobachtet werden sollte, machte man es den Ersteren unmöglich, ihren Einfluß in irgend einer Art zur Geltung zu bringen.
Die von dem Fürsten befohlenen Anordnungen waren, wie wir bereits erfahren haben, so vortrefflich getroffen worden, daß weder die Verhaftung noch der Ort, an welchem sich der Graf befand, bekannt wurde, und somit erreichte der Fürst seine Zwecke vollkommen.
Trotz der großen Erregung, in welcher sich der Graf befand, überwältigte ihn dennoch die Müdigkeit und er warf sich auf das wenig bequeme Lager, ohne jedoch Ruhe zu finden. Seine Gedanken suchten Sidonie auf, und er erwog, wie sehr sie durch sein geheimnißvolles Verschwinden erschreckt und besorgt gemacht werden würde.
So war denn früher, als er geahnt, das Unheil über sie gekommen und er überzeugt, daß der Fürst, angestachelt durch des Prinzen Rachsucht, die Angelegenheit mit aller Strenge behandeln würde. Denn es konnte für ihn kein Zweifel mehr sein, daß man sich die sichersten Beweise für seine und Sidoniens Schuld verschafft haben müßte, indem er bei Erwägung dieser Umstände zugleich auf den Raub der Cassette und das seltsame Verschwinden des Dieners geleitet wurde und sich die Besorgniß in ihm geltend machte, daß die bezeichneten Gegenstände vielleicht in des Prinzen Hände gelangt wären und damit den Verrath seiner Liebe herbei geführt hätten. Von der ihm und Sidonien mit schlauer Berechnung gespielten Intrigue hatte er keine Ahnung, da seinem edeln Charakter der Gedanke einer so raffinirten Bosheit durchaus fern lag. Eben so wenig ahnte er, daß der ihm früher mit so großer Freundlichkeit entgegenkommende Kapitän das Mittel zu derselben gewesen war. Die ihn erfüllende Ungewißheit über alle die bezeichneten Vorgänge war nur zu sehr geeignet, seine Spannung und Erwartung, in welcher Art sich dieselben lösen würden, außerordentlich zu steigern. Daß er auf Uebles gefaßt sein mußte, war für ihn nach dem Erlebten keine Frage mehr, da er sich überzeugt hielt, daß man die ihn betreffenden Umstände zu seinem und Sidoniens Verderben zu benutzen bedacht sein würde.
Gegen die Mittagszeit erschien der Commandant der Festung bei ihm, begrüßte ihn und theilte ihm mit, daß er auf Befehl des Fürsten hieher gebracht worden sei. Die Gründe zu dieser Maßnahme wußte er nicht anzugeben, da seiner Versicherung nach ihm dieselben noch nicht bezeichnet worden wären und er nur den Befehl erhalten hätte, den Grafen bis auf Weiteres zu beaufsichtigen. Er entschuldigte sich zugleich, wenn er durch diese Umstände genöthigt wäre, den Grafen in strenger Haft zu halten, meinte jedoch, daß es ihm wahrscheinlich bald gestattet sein würde, diese Strenge zu mildern. Im Uebrigen sollte es dem Grafen an nichts fehlen. Dieses Versprechen erfüllte er auch in jeder Hinsicht, da Speisen und Getränke durchaus gut waren und er auch gestattete, daß der Graf Lectüre und Schreibmaterialien erhielt, obgleich ihm jeder Briefwechsel verboten war.
Im Lauf der folgenden Woche erhielt der Graf ein besseres Zimmer und der Commandant war bedacht, ihm mancherlei Bequemlichkeiten zu verschaffen.
In der zweiten Woche seines Aufenthaltes erschien an einem Vormittage ein Beamter bei dem Grafen, der im besondern Auftrage des Fürsten aus der Residenz gekommen war, um ihn über sein Verhältniß zu der Prinzessin zu vernehmen. Bei dieser Gelegenheit erfuhr Römer zu seiner großen Ueberraschung alles Nähere über diese Angelegenheit, ohne daß ihm jedoch verrathen wurde, durch welche Mittel man sich in den Besitz der bekannten Beweisstücke gesetzt hatte. Mit jener Ruhe und Ueberlegenheit, welche das Bewußtsein der Schuldlosigkeit zu verleihen pflegen, und treu seinem Vornehmen, läugnete der Graf seine Verehrung der Prinzessin nicht, indem er jedoch mit der höchsten Entschiedenheit jede entehrende Zumuthung von sich und Sidonien abwies und dieselbe als ein von der Rachsucht gesponnenes Bubenstück bezeichnete. Freilich vermochte er seinen näheren Umgang mit der Prinzessin in dem Badeort nicht abzuläugnen; meinte jedoch, daß der Charakter der Prinzessin und der seinige jede üble Deutung desselben unzulässig mache.
Sein Verhalten und seine Worte schienen auf den Beamten eine gute Wirkung auszuüben; doch enthielt sich derselbe jeder Bemerkung über den zu erwartenden Entscheid, so wie er auch bedauerte, des Grafen Fragen über Sidoniens Geschick nicht beantworten zu dürfen. Es war ihm das strengste Schweigen anbefohlen worden, und er war ein viel zu pflichttreuer Diener, um dasselbe zu brechen.
Er wiederholte seinen Besuch im Lauf der nächsten Zeit, vernahm den Grafen auf's Neue und war dabei bedacht, ihn zu einem offenen Bekenntniß zu veranlassen, indem er ihm zu verstehen gab, daß den Fürsten ein solches nicht nur zur Milde gegen ihn, sondern auch gegen die Prinzessin bestimmen würde. Trotz aller dieser klug gelegten Fallstricke beharrte der Graf dennoch auf seiner ursprünglichen Aussage, wie er es ja auch nicht anders konnte, und seit dieser Zeit wurde er nicht weiter durch den Beamten beschwert. Dagegen erzeigte ihm der Commandant eine vermehrte Güte, erlaubte ihm, Ausgänge zu machen, und überließ es ihm, die Dauer derselben nach Belieben auszudehnen. Auch gestattete er ihm, Besuche zu empfangen, die freilich ausblieben, da der Graf mit Niemand in der Stadt bekannt war. Er wurde dadurch jedoch veranlaßt, mit zwei Edelleuten, die wegen Zweikampfs sich in der Festung befanden, einen näheren Umgang anzuknüpfen, durch welchen er sich manche angenehme Stunde während der trüben Winterzeit verschaffte. Römer hatte von einer Woche zur andern gehofft, von seiner Mutter oder seinen Freunden, vielleicht selbst von Aurelien ein Schreiben zu erhalten, welches der peinigenden Ungewißheit, in welcher er sich befand, endlich ein Ende machte; er sah sich jedoch getäuscht. Kein Brief lief ein, und dieser Umstand diente ihm als Beweis, daß sein Aufenthalt Allen unbekannt geblieben sein müßte. Da er dem Commandanten sein Wort gegeben hatte, sich jedes brieflichen Verkehrs mit der Außenwelt zu enthalten, so vermochte er auch den bezeichneten Personen keine Nachricht von sich zugehen zu lassen und mußte also mit Geduld den Zeitpunkt abwarten, in welchem des Fürsten Befehl ihm dies gestatten, oder er seine Freiheit erhalten würde. Denn er zweifelte nicht, seine und Sidoniens Schuldlosigkeit anerkannt zu sehen und damit auch der entehrenden Haft enthoben zu werden.