»Wenn Euer Freund – oder seid Ihr es selbst?«

»Nein, mein Bruder ist es.«

»Wenn also Euer Bruder das Zeitliche segnet, will sagen, mit Tode abgeht, so beerbt ihn der fiscus; daran ist nichts zu ändern, edler Herr. Ist er schwer krank?«

»O bewahre! er steht, Gott sei Dank! auf zwei sehr gesunden Füßen.«

»Wie alt ist er denn schon?«

»Neunundvierzig Jahr.«

»Neunundvierzig erst? noch nicht fünfzig?« rief der Doktor lebhaft, »nun, dann ist ja noch nichts verloren und verdorben! Denn wisset, edler Herr, das Hagestolzenrecht gewinnt erst Kraft und Gültigkeit, wenn der Erblasser fünfzig Jahr drei Monat und zwei Tage alt ist.«

»Das ist mir auch gesagt worden, aber was hilft's?«

»Euer Bruder muß heiraten!«