Daß man jemand beinahe mit Haut und Haar
Begraben hätte, der noch lebendig war;
8.
Also findet ein hochweiser Magistratus
Schildburgensis, daß es ein fürchterlicher Status
Sei, wenn man jemanden steckt ins Loch,
Welcher bei diesem Actu lebet noch.
9.
Dergleichen Excessen nun künftig vorzubeugen,
Wollen wir alle obrigkeitliche Mühe bezeigen,