Daß man jemand beinahe mit Haut und Haar

Begraben hätte, der noch lebendig war;

8.

Also findet ein hochweiser Magistratus

Schildburgensis, daß es ein fürchterlicher Status

Sei, wenn man jemanden steckt ins Loch,

Welcher bei diesem Actu lebet noch.

9.

Dergleichen Excessen nun künftig vorzubeugen,

Wollen wir alle obrigkeitliche Mühe bezeigen,